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TODESFALL
Hinterbliebenenvorsorge
Hier lesen Sie:
- Grundsätzliche Absicherungs-Möglichkeiten
- Vorzugsangebot für Jüngere
-Vorzugsangebot für Ältere
 

  KLICK-TIPP



Prinzipielle Absicherungsmöglichkeiten

Wenn man seine Angehörigen für den Fall des eigenen Todes absichern will, gibt es prinzipiell hauptsächlich folgende Versicherungslösungen:

- Risiko-Lebensversicherung
- Kapital-Lebensversicherung
- Sterbegeldversicherung
- Unfallversicherungen (diese sichern aber natürlich nur den Tod durch Unfall ab)


Zusätzlich muss man berücksichtigen, dass aus weiteren bestehenden Verträgen Geldleistungen in Form von Rückgewähr der eingezahlten Beiträgen möglich sind. Dies betrifft auch Verträge der betrieblichen Altersvorsorge, sofern vorhanden


Unser Vorzugsangebot für Jüngere

Für jüngere Kunden und vor allem für solche, die Kredite absichern müssen, ist die Risiko-LV ein geeignetes Angebot.
Derartige Verträge haben eine fest vereinbarte Laufzeit, nach der im Erlebensfall der Vertrag ohne Zahlung einer Abfindung erlischt. Je älter man beim Abschluss ist, desto mehr zahlt man für die gleiche Laufzeit und Versicherungssumme. Hinzu kommt, dass man Gesundheitsfragen beantworten muss.

Diese Verträge sind relativ preiswert.
Benötigt man allerdings einen Anschlussvertrag (vielleicht weil das betreffende Darlehen noch nicht getilgt ist), wird dieser durch das höhere Eintrittsalter teurer.
Es ist eine Gradwanderung, die optimale Variante zu finden.



Unser Vorzugsangebot für Ältere

Irgendwann kommen die Risiko-LV-Kunden in die Jahre und müssen überlegen, ob sich ein Anschlussvertrag noch lohnt.
Wir bieten Kunden ab ca. dem Alter 50 bevorzugt eine Sterbegeld-Versicherung an. Derartige Verträge haben nicht mehr die hohen Versicherungssummen wie eine Risiko-LV, zeichnen sich aber durch andere Vorteile aus:

Es gibt keine Gesundheitsfragen. Stattdessen gilt eine Wartezeit von 18 bis 36 Monaten, in der im Todesfall nur Teilleistungen ausgezahlt werden.

Üblicherweise gelten Versicherungssummen von bis zu 20.000 Euro, die durch eine gleich hohe Unfallzusatzversicherung ergänzt werden können.

Sterbegeldversicherungen bilden Kapital, welches bei (Teil-)Kündigung als Rückkaufswert zur Verfügung steht.

Werden Überschüsse gebildet, erhöht sich die Versicherungssumme im Laufe der Jahre.

Man darf mehrere Sterbegeldversicherungen bei verschiedenen Versicherern abschließen, wenn die Höchstsumme nicht ausreichend ist. Beachten Sie aber möglicherweise vorhandene Anzeigepflichten im Antrag oder den Bedingungen.

Warum die Sterbegeldversicherung zu den wenigen Versicherungssparten mit Leistungsgarantie gilt, lesen Sie HIER.

BITTE KONTAKTIEREN SIE UNS VORZUGSWEISE TELEFONISCH, UM EIN GEEIGNETES ANGEBOT ZU BESPRECHEN!

WIR NEHMEN UNS GERN ZEIT FÜR SIE!


 

 

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SüGa Versicherungsmakler GmbH, Hauptstr. 43, 08294 Lößnitz, Geschäftsführer Frank Ulbricht
Telefon: 03771/ 300 400 und 33257, mobil: 0171/ 8943900, Internet:
www.suega.de, eMail: info@suega.de

Sitz der Gesellschaft: Lößnitz, OT Affalter, eingetragen HRB Chemnitz: 14834, Steuer-Nr. Finanzamt Schwarzenberg: 218/118/02961

Umsatzsteuer-ID: DE203970325, Vermittler-Register: D-FP0F-3TWLD-62, gesetzlich vorgeschriebene Erstinformation: www.suega.de/impressum.htm

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