WORUM GEHT ES?
Wenn wir über
Vermögenssicherung im Alter sprechen, geht es um das Thema
Pflege!
Wer pflegebedürftig wird, muss sein ganzes Vermögen für die
Absicherung seiner Pflegekosten verwenden. Dies deswegen, weil
die gesetzliche Pflegepflichtversicherung nur eine
Teil-Absicherung ist und daher für die volle Absicherung nicht
ausreicht. Daran haben auch diverse Pflegereformen nichts
geändert.
Weil sich die Anzahl der Pflegebedürftigen und gleichzeitig auch
die Höhe der individuellen Pflegekosten laufend erhöht, ist
nicht mit einer Besserung zu rechnen.
Die nicht durch die Pflegepflichtversicherung abgedeckten Kosten
trägt also der Pflegebedürftige selbst aus seinem Vermögen. Erst
wenn dieses aufgebraucht ist, setzen soziale Sicherungssysteme
ein. Das erscheint auch logisch, weil die Pflegebedürftigkeit in
den allermeisten Fällen der letzte Lebensabschnitt ist. Ein
Zurück in das normale Leben gibt es fast nie. Demnach wird auch
kein Schonvermögen benötigt, wie es beispielsweise bei Hartz IV
gilt.
Dem
Pflegebedürftigen verbleibt lediglich ein Betrag von 2.600 Euro,
den die Pflegekassen als Absicherung der Bestattungskosten
akzeptieren.
Wie man aus obigen Ausführungen erkennt, geht es hier um den
Durchschnittsbürger, der von seiner Rente ohnehin nicht üppig
leben kann und der deswegen geradezu gezwungen ist, vorzusorgen.
Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch, dass völlig Mittellose
keine Vermögenssicherung benötigen...
PRINZIPIELLE ABSICHERUNGSMÖGLICHKEITEN
Prinzipiell
gibt es DREI Möglichkeiten, für den Pflegefall vorzusorgen
-
Kapital
bilden
-
Familiäre Lösungen
-
Pflegerenten-Versicherung
-
Pflegetagegeld-Versicherung
Da eine
Pflegebedürftigkeit im Bundesdurchschnitt rund sechs Jahre
andauert, aber im Einzelfall auch deutlich länger sein kann, ist
die Abschätzung des benötigten Kapitals einer
Pflegebedürftigkeit fast nicht möglich.
Ebenso werden Lösungen innerhalb der Familie immer
unwahrscheinlicher, weil es den früheren Familienverbund nicht
mehr so oft gibt (Scheidungen, Wegzug der Kinder, Kinder habe
eigene finanzielle Probleme oder sind selbst schon im
Rentenalter...).
Wir empfehlen daher Versicherungs-Lösungen, die zwar Geld
kosten, aber richtig eingerichtet durchaus sinnvoll und effektiv
sind.
Pflegerenten-Versicherungen
Pflegerenten-Versicherungen (ein Produkt der
Lebensversicherung) kosten bei ähnlicher Absicherungshöhe mehr
als Pflegetagegeld-Versicherungen.
Sie bilden im Gegensatz zu Pflegetagegeld-Versicherungen Kapital
(welches bei einer Vertragskündigung zu Verfügung stünde). Die Höhe der Prämien ist
konstant (sofern man auf Dynamik verzichtet) und der Vertrag ist
somit besser kalkulierbar.
Pflegetagegeld-Versicherungen
Pflegetagegeld-Versicherungen (ein Produkt der
Krankenversicherung) sind deutlich preiswerter, dürfen aber die
Prämien erhöhen, wenn dies der Kostenverlauf erfordert (!). Sie
bilden kein Kapital. Wenn man später den Vertrag kündigt,
erlischt dieser ohne Rückgewähr von Beiträgen). Eine
Todesfallabsicherung ist in den meisten Verträgen nicht
enthalten.
Der Kunde spart mit einer Pflegetagegeld-Versicherung garantiert
Geld, geht aber ein höheres Risiko ein.
Im Falle von Beitragserhöhungen hat er oftmals keine
Möglichkeit, den Versicherer zu wechseln. Das höhere
Eintrittsalter sorgt für zusätzliche Verteuerung und mögliche
Gesundheitsprobleme gefährden den Vertragsabschluss generell.
Eine Pflegerentenversicherung, die Geld
auszahlt, auch wenn man nie pflegebedürftig war?
JA, auch das gibt es.
Neben der Möglichkeit, eine Pflegerentenversicherung zu kündigen
(vielleicht um in einer Situation, wo nur eine sehr kurze
Pflegezeit prognostiziert wurde), gibt es eine weitere
Leistungsmöglichkeit der Pflegerenten-Versicherung: Sie können
eine Todesfallleistung einschließen, die den Angehörigen eine
Auszahlung von bis zu 80 % aller eingezahlten Prämien garantiert,
wenn der Versicherte verstirbt, ohne pflegebedürftig gewesen zu
sein. Das bedeutet doppelte Sicherheit!
Beispielrechnung für Eintrittsalter 50 mit 1.000
Euro versicherter Pflegerente - kommentiert
Diese Beispielrechnung ist mit Absicht ohne Dynamisierung
gerechnet, um Ihnen den Verlauf nachvollziehbarer zu machen.
Natürlich gibt es keine 100 %ige Erstattung der eingezahlten
Prämien, aber schauen Sie sich im Vergleich andere Angebote an!
Bei einer Pflegetagegeld-Versicherung würden weder bei Kündigung
noch bei Tod Gelder ausgezahlt werden.
BITTE
KONTAKTIEREN SIE UNS VORZUGSWEISE TELEFONISCH, UM EIN
PERSÖNLICHES
ANGEBOT ZU BESPRECHEN!
WIR NEHMEN UNS GERN ZEIT FÜR SIE!
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