H A U P T M E N Ü

  H O M E
  Über uns
  Aktuelles
  Private Absicherungen
  Private Altersvorsorge
  Geförderte Altersvorsorge
  Arbeitskraftsicherung
  Hinterbliebenenvorsorge
  Kindervorsorge-Verträge
  Spezielle Seniorenangebote
  Private Krankenversicherung
  Gesetzl. Krankenversicherung
  Private Kranken-Zusatzvers.
  Vermögenssicherung im Alter
  Firmen & Freiberufler
  Rechtsschutz und D & O
  Betriebl. Gesundheitskonzepte
  Betriebliche Altersvorsorge
  Bauen und Wohnen
  Edelmetalle
  Wirtschaft & Finanzen
  Weitere Angebote
  Formulare
  K O N T A K T
  I M P R E S S U M

ZITATE

HEIMATBILDER

 

EXTERNE LINKS

eBook junge Pflege
Vollmachten & Verfügungen

Wichtiges aus meinem Leben

T O P - L I N K

S O N D E R A K T I O N

RSV
Rechtsschutz- und D&O-Versicherungen
Am Geld soll die Gerechtigkeit nicht scheitern. Wer sich bei einer Mieterhöhung im Unrecht fühlt, seinen Arbeitsplatz ungerechtfertigt verloren oder mit dem Nachbarn Streit hat, soll seine rechtlichen Interessen wahrnehmen können - ohne unüberschaubare finanzielle Risiken einzugehen.
Gerade die möglicherweise drohenden Kosten sind es, die viele vor dem Schritt zurückhält, die Gerichte anzurufen. Wer einen Prozess verliert, zahlt Anwaltsgebühren für sich und den Gegner und Gerichtskosten, die von der Höhe des Streitwertes abhängen. Das summiert sich rasch auf beachtliche Beträge.

Wer also fürchtet, dass die Durchsetzung seines Rechtes an den Kosten scheitert, sollte den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung erwägen.

 

KLICK-TIPP


ABER: Rechtsschutzversicherungen sind Komfort-Versicherungen. Sie zählen garantiert nicht zur Grundvorsorge!

Man muss sich daher genau überlegen, ob man einen solchen Vertrag abschließt oder nicht doch lieber das Geld spart – also wirklich anspart für unvorhergesehene Risiken.

Es stimmt, am Geld darf die Gerechtigkeit nicht scheitern. Und Rechtsstreitigkeiten sind wirklich kostspielig, insbesondere, wenn sie über mehrere Instanzen gehen.

Richtig ist aber auch, dass die meisten Bürger wohl noch nie in einen ernsthaften Rechtsstreit verwickelt waren. Andererseits haben auch wir Kunden, die seit Jahren regelmäßig ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen – und das z.T. nicht nur einmal im Jahr.

Es ist wohl auch eine Frage der Mentalität oder des Sicherheits-Bewusstseins, ob man sich für eine Rechtsschutzversicherung entscheidet.

Ganz wichtig ist es, zu wissen, dass sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die beim Abschluss des Vertrages schon laufen (oder auch nur ansatzweise vorhanden sind) vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.

Ein Beispiel:

Seit Jahren gibt es Streit mit dem Nachbarn über herunterfallendes Laub. Der eine Nachbar will das endlich vor Gericht klären lassen und schließt eine Rechtsschutzversicherung ab. Der Rechtsstreit fällt nicht unter den Versicherungsschutz, weil dieser Streit bereits vor Vertragsabschluss begann.

Zudem gibt es eine Wartezeit von drei Monaten nach Vertragsabschluss, in der Rechtsstreitigkeiten generell nicht versichert sind.

Viele weitere Ausschlüsse gibt es. So sind z.B. sämtliche Streitigkeiten um Bauvorhaben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Alle Ausschlüsse und Beschränkungen hier aufzuführen, würde zu weit gehen und so müssen wir Sie leider auf die Lektüre der Versicherungsbedingungen verweisen. Natürlich können Sie Ihre konkreten Fragen auch telefonisch mit uns besprechen. Wir helfen Ihnen gern weiter!

Achtung: Die Rechtsschutzversicherung garantiert weder, dass ein Prozess gewonnen wird, noch zahlt sie Bußgelder oder Schadenersatz, wenn das Gericht den Versicherungsnehmer dazu verurteilt. Sie kommt nur für die Kosten des Rechtsstreites im vertraglich vereinbarten Umfang auf.

Was fällt nicht unter den Versicherungsschutz?

  • vorsätzlich verursachte Rechtsstreitigkeiten
  • Rechtsstreitigkeiten, die vor Abschluss des Vertrages oder in der Wartezeit entstanden
  • Kriegsereignisse und innere Unruhen, sowie Streiks und Aussperrungen
  • Erdbeben und Nuklearschäden
  • Spiel- und Wettverträge
  • Streitigkeiten in Zusammenhang mit Bauvorhaben
  • Familien- und Erbstreitigkeiten
  • Klagen vor Verfassungsgerichten

Nicht versichert ist auch ein Vergleich, wenn -trotz eindeutiger Beweislage- mit dem Kontrahenten ein Vergleich mit geteilten Gerichtskosten geschlossen wird.

Was leistet die Versicherung?

Der Versicherer kommt für die kompletten Kosten eines Rechtsstreites auf (evtl. nach Abzug der Selbstbeteiligung), wenn er eine Deckungszusage gegeben hat. Das bedeutet, dass er zunächst die Erfolgsaussichten prüft, ehe er eine Kostenübernahmeerklärung abgibt. Aussichtslose Fälle lehnt er ab.

Im Schadenfall nehmen Sie Ihre Police und gehen damit sofort zu einem Anwalt Ihrer Wahl. Dieser wird mit der mit der Gesellschaft Kontakt aufnehmen und eine Deckungszusage einholen.

In der Praxis haben folgende privaten Rechtsschutz-Pakete die größte Bedeutung:

  • Verkehrs- und Fahrzeugrechtsschutz
  • Familienrechtsschutz, auch mit dem Zusatz Immobilienrechtsschutz
  • Familien- und Verkehrsrechtsschutz

D&O-Policen

Im Firmenbereich haben sich speziell bei größeren Unternehmen die D&O-Verträge etabliert. Sie sichern die Geschäftsleitung eines Unternehmens ("Directors and Officers") gegen Ansprüche der Gesellschafter bzw. Eigner ab. Solche Ansprüche können beispielsweise bei (vermeintlichen) Fehlentscheidungen erhoben werden, die durchaus zu größeren finanziellen Verlusten führen können.

Insbesondere bei Unternehmen mit Fremd-Geschäftsführern oder -Vorständen sind D&O-Policen quasi zwingend.
Wie auch bei Firmen-Rechtsschutzversicherungen zahlt das Unternehmen auch die Prämien für D&O-Versicherungen

BITTE KONTAKTIEREN SIE UNS VORZUGSWEISE TELEFONISCH, UM EIN GEEIGNETES ANGEBOT ZU BESPRECHEN!

WIR NEHMEN UNS GERN ZEIT FÜR SIE!

 

 

___________________________________________________________________________________________________________________________
SüGa Versicherungsmakler GmbH, Hauptstr. 43, 08294 Lößnitz, Geschäftsführer Frank Ulbricht
Telefon: 03771/ 300 400 und 33257, mobil: 0171/ 8943900, Internet:
www.suega.de, eMail: info@suega.de

Sitz der Gesellschaft: Lößnitz, OT Affalter, eingetragen HRB Chemnitz: 14834, Steuer-Nr. Finanzamt Schwarzenberg: 218/118/02961

Umsatzsteuer-ID: DE203970325, Vermittler-Register: D-FP0F-3TWLD-62, gesetzlich vorgeschriebene Erstinformation: www.suega.de/impressum.htm

© 2018-2022