Versicherungen für Betriebe, Firmen und Freiberufler
Der obige
Personenkreis hat üblicherweise einen viel höheren
Absicherungsbedarf, als Privatpersonen.
Fertige Konzepte gibt es hier nur in den seltensten Fällen, so
z.B. bei Standard-Risiken, die häufig vorkommen. Zu nennen wären
hier beispielsweise der Einzelhandel oder bestimmte
Handwerksberufe, sofern sie nicht Branchen-übergreifend
arbeiten.
Nur ganz selten haben wir es heute allerdings noch mit diesen
Standard-Risiken zu tun. Viel öfter kommen recht exotische
Berufsbezeichnungen und Tätigkeiten vor. Wenn der Dachdecker
nebenbei noch selbst hergestellte Gesundheitsmittel verkauft (um
die auftragsarme Winterzeit zu überbrücken), stellt sich schnell
die Frage, welches der beiden Risiken eigentlich größer ist.
Und so folgen in den meisten Fällen intensive Recherchen, wo und
zu welchen Konditionen man dieses oder jenes Risiko eindecken
kann. Nicht immer gefällt dem Kunden dann das Ergebnis. Mitunter
auch deshalb, weil ein Versicherungsvertreter das Risiko unter
"anderen" Gesichtspunkten und somit "günstiger" versichern
konnte. Solange nichts passiert, kann der Kunde sparen...
Dieses Phänomen gibt es natürlich nicht nur im gewerblichen
Bereich, sondern bei allen Versicherungsabschlüssen in allen
Sparten. Beim Abschluss will der Kunde möglichst wenig Geld
ausgeben und ist mit diesen oder jenen Einschränkungen
einverstanden. Nach einigen Jahren denkt man nicht mehr daran
und ärgert sich, dass es bei der Regulierung eines Schadens
Probleme gibt.
Daher mein Rat: Geben Sie uns genaueste Informationen über Ihre
Tätigkeit und die Höhe Ihres Risikos. Nur so erhalten Sie ein
vernünftiges Angebot!
Die Aufgabe eines Versicherungsmaklers ist es nicht,
Verträge zu vermitteln.
NEIN!
Es geht darum, passenden Versicherungsschutz zu
beschaffen!
Versicherungen für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler
Ihnen an dieser Stelle
fertige Versicherungslösungen zu präsentieren, ist unmöglich.
Wir möchten uns daher darauf beschränken, Ihnen in Kurzfassung
die wichtigsten in der Praxis anzutreffenden
Versicherungssparten vorzustellen.
Bitte beachten Sie auch die Menüeinträge zur Krankenversicherung
sowie Altersvorsorge und Arbeitskraftsicherung.
Betriebshaftpflichtversicherung
Erste und wichtigste
Versicherung für jeden Betrieb sollte die
Betriebshaftpflichtversicherung sein. Wie hoch das Risiko ist,
dass es zu einem Schadenfall kommt, muss hier wohl nicht
erläutert werden. Viele Firmen sind sich dessen bewusst und
haben entsprechend vorgesorgt.
Trotzdem gibt es nicht
wenige - vor allem kleinere - Betriebe, die glauben, ihnen könne
nicht viel zustoßen.
Weit gefehlt! Ganz davon abgesehen, dass man nie wissen kann,
was passiert, lebt jeder deutsche Unternehmer ohne
Betriebshaftpflichtversicherung (und somit ohne Versicherung des
Umweltschadenrisikos) spätestens seit Verschärfung des
Umweltstrafrechtes gefährlich. Ein Brand, der auf das
Nachbargrundstück übergreift oder etliche Autos auf dem
gegenüberliegenden Parkplatz mit einem schwarzen Dach versieht,
ist zwar selten, kann aber überall vorkommen. Die
Betriebs-Haftpflichtversicherung (in diesem Fall das
eingeschlossene Umwelt-Basisrisiko) zahlt die
Schadenersatzforderungen. Der Einschluss der Umweltbasis- und
Umweltschaden-Deckung sollte insbesondere bei älteren Policen,
wo dies noch nicht der Fall war, unbedingt nachgeholt werden.
Betriebsinhaltsversicherung
Bei der
Geschäftsversicherung geht es um den Inhalt der eigenen Firma,
bestehend aus technischer und kaufmännischer
Betriebseinrichtung, Waren und Vorräten und einem Beitrag zur
Vorsorge gegen eine eventuelle Unterversicherung.
Dieser Geschäftsinhalt kann gegen die Gefahren Feuer,
Leitungswasser, Sturm/Hagel und Einbruchdiebstahl mit
nachfolgendem Vandalismus versichert werden.
Je nach Betriebs- und Warenart können mehr oder weniger hohe
Sicherungsvoraussetzungen durch die Gesellschaften gefordert
werden. Dies gilt speziell bei besonders „attraktiven" Risiken,
also besonders einbruchsgefährdeten Betrieben. Manche Betriebe
verzichten ganz auf eine
Einbruchdiebstahl/Vandalismus-Versicherung, weil Sie glauben,
bei ihnen könne nichts passieren. Doch Vorsicht: Im Falle eines
Einbruches (bzw. Einbruchsversuches) würden dann auch die
Neben-Schäden (z.B. an der aufgebrochenen Tür zu den
Versicherungsräumen) nicht ersetzt.
Betriebsunterbrechungsversicherung
Zusätzlich zur
Inhaltsversicherung kann bei allen Gefahren die
„Betriebsunterbrechung" mitversichert werden.
Was versteht man darunter?
Die Feuerversicherung ersetzt den Feuer-Schaden und dessen
Folgen, z.B. durch das Löschwasser und begrenzt auch
Aufräumungs- und Abbruchkosten. Den Unterbrechungsschaden, also
entgangenen Gewinn, weiterlaufende Fixkosten (Mieten, Löhne...)
zahlt sie nur, wenn dies zuvor vereinbart wurde.
Die Feuer-BU würde den Unterbrechungsschaden bis zur Höhe der
Versicherungssumme zahlen, jedoch maximal in nachgewiesener
Höhe!
Jeder Unternehmer sollte abwägen, für welche Gefahren die
Betriebsunterbrechung mitversichert werden sollte. Meist wird
dies Feuer und Leitungswasser sein. Ein Einzelhändler wird nach
einem Einbruch seinen Laden kaum schließen, wo doch so viele
Kunden kommen um Neues zu erfahren!
Geschäftsgebäudeversicherung
Analog zu den privat
genutzten Gebäuden sollten natürlich auch Betriebsgebäude
versichert werden. Dies ist gegen dieselben Gefahren, wie bei
Wohngebäuden möglich, also Feuer, Leitungswasser und
Sturm/Hagel, jeweils einschließlich Folgeschäden. Mitversichert
werden sollten zumindest auch die Überspannungsschäden durch
Blitz werden.
Im Gegensatz zur Wohngebäudeversicherung gibt es bei gewerblich
genutzten Gebäuden keine einheitlichen Wertermittlungsbögen.
Handelt es sich um ein „normales„ Bürogebäude, kann man als
Grundlage schon die Wertermittlung für Wohngebäude nutzen. Sind
weniger als 50 Prozent gewerblicher Anteil vorhanden, wird diese
Methode sowieso angewandt (und als Wohngebäude tarifiert).
Komplizierter wird die Angelegenheit schon bei verzweigten
Betriebsgeländen mit unterschiedlicher Bebauung. In diesem Fall
wird (meist) mittels der Baukosten bzw. des umbauten Raumes auf
den aktuellen Wert geschlossen.
Maschinenversicherung
Diese Versicherung ist
für alle diejenigen interessant, die wertvolle Maschinen,
Anlagen und Baugeräte besitzen. Die Maschinenkasko deckt
(ähnlich der KFZ-Kasko) Schäden an der versicherten Maschine
durch Feuer, Diebstahl, Fehlbedienung und (wenn vereinbart) auch
innere Betriebsschäden, d.h. Bruchschäden außer Verschleiß.
Trotz des sehr umfangreichen Deckungsumfanges ist eine
Maschinenversicherung in vielen Firmen überhaupt nicht
vorhanden. Manchmal ist nicht nachvollziehbar, warum der
Unternehmer zwar seinen 40.000,- € kostenden Dienstwagen
versichert, nicht aber den genauso teueren Minibagger oder
ähnliche Geräte.
Meist sind sich die Unternehmer gar nicht bewusst, das hier eine
Deckungslücke besteht. In die Haftpflichtversicherung ist der
Bagger wahrscheinlich eingeschlossen, weil da jährliche
Risikoermittlungsbögen den Unternehmer auffordern, neu
hinzugekommene Risiken nachzumelden, nicht aber in der
Maschinenkasko.
Elektronikversicherung
Die
Elektronikversicherung ist eine All-Risk-Police, d.h. (fast)
alle Risiken sind versichert. Ausgeschlossen aus dem
Versicherungsumfang sind lediglich der Vorsatz des
Versicherungsnehmers, Verschleißerscheinungen an der Technik und
kriegerische Ereignisse und innere Unruhen.
Zerstört ein Blitzschlag die Festplatte des Computers oder
landet der Inhalt der Kaffeetasse in der Tastatur, stürzt ein
vorbeigehender Mitarbeiter ungeschickterweise den Monitor vom
Schreibtisch oder brennt die Telefonanlage ab - all diese
Gefahren sind versichert.
In machen Fällen gibt es trotz Versicherungsschutz keine
Entschädigung, weil viele Verträge eine Selbstbeteiligung
vereinbart haben. Kleinschäden sind aber nicht existenzbedrohend.
Transportversicherung
Transportiert eine
Firma wertvolle Waren oder empfindliches Material mit eigenem
Fahrzeug zur Baustelle oder zum Kunden, so kann dies zu einem
finanziellen Risiko führen, wenn während des Transportes ein
Schaden eintritt. So könnte z.B. die teure Computeranlage bei
einem Verkehrsunfall zu Bruch gehen, oder gar bei einem
Zwischenstopp aus dem Fahrzeug gestohlen werden. Genauso wäre es
möglich, dass Glasplatten, Werbetafeln o.ä. durch ein
versichertes Ereignis beschädigt oder zerstört werden.
Dem Unternehmer erwächst daraus ein Problem, da die
transportierten Sachen i.d.R. noch sein Eigentum sind, d.h. die
zerstörten Sachen müssen auf eigene Rechnung wiederbeschafft
bzw. repariert werden.
Abhilfe kann hier eine Transportversicherung schaffen.
Warenkreditversicherung
In Deutschland gibt es
jährlich zig-tausende Unternehmensinsolvenzen. Ein Risiko, mit
dem ein Unternehmer trotz aller Sorgfalt und positiver
Bonitätsauskünfte über die Kunden immer rechnen muss.
Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen haben unter
der stetig sinkenden Zahlungsmoral zu leiden. Was Großbetriebe
mit einer beachtlichen Kapitaldecke verkraften können, daran
scheitern viele Kleinunternehmer: Der Kunde will oder kann nicht
zahlen! Außenstehende Forderungen von 30.000,- oder 50.000,- €
können der Anfang vom Ende sein! Doch man kann sich auch gegen
dieses Risiko versichern!
Erfüllungs- und Gewährleitungsbürgschaften
Bürgschaften binden
liquide Mittel. Aber auch dieses Risiko kann man versichern!
Ja nach Art und Umfang der gewünschten Absicherung müssen
Sicherheiten in Form der Abtretung von Festgeldern gestellt
werden.
Dies jedoch in erheblich geringerem Umfang als die tatsächliche
Höhe der Bürgschaften.
Rechtsschutzversicherung
Am Geld soll die
Gerechtigkeit nicht scheitern. Was für den privaten Haushalt
gilt, sollte für Ihr Unternehmen nicht außer Kraft gesetzt
werden!
Das Kostenrisiko ist dabei im gewerblichen Bereich noch viel
höher als bei den privaten Risiken. Die Gefahr, in einen
Rechtsstreit verwickelt zu werden, kann wohl niemand
ausschließen. Zu unübersichtlich ist die Rechtsprechung im
Detail, zu groß die Zahl der Vorschriften, gegen die verstoßen
werden kann, zu vielfältig die möglichen Gefahren für Ihre
Firma.
Für Selbständige und Unternehmer sind diese Risiken besonders
hoch und zudem ist die Grenze zwischen beruflichen und privaten
Risiko oftmals verwischt. Daraus entsteht zwangsläufig die
Gefahr, dass Rechtsprobleme der Firma sich bis in den familiären
Bereich auswirken. Hinzu kommt, dass der Privatrechtsschutz nicht
abgeschlossen werden kann, wenn ein Ehepartner selbständig oder
Freiberufler ist.
Betriebliche
Gruppenunfallversicherungen
Bei einer betrieblichen Gruppenunfallversicherung tritt das
Unternehmen als VN auf und versichert die Mitarbeiter auf
Firmenkosten. Dies ist durchaus sinnvoll, sind doch engagierte
Mitarbeiter meist das größte Kapital des Unternehmers. Die
Gruppenunfallversicherung ist somit ein effektives Instrument
der Personalpolitik.
Die Höhe des Versicherungsschutzes eines solchen Vertrages ist
frei wählbar. Da aber steuerliche Gesichtspunkte zu beachten
sind, kommt der Gestaltung des Gruppenunfall-Vertrages eine
große Bedeutung zu.
Hier wichtige Hinweise zur steuerlichen Wirksamkeit eines
solchen Vertrages:

Wir haben einen Spezialanbieter für die
Gruppenunfallversicherung und helfen Ihnen gern
Gern unterbreiten wir Ihnen ein entsprechendes Angebot.
Dafür benötigen wir Ihre Zuarbeit:
Alle zu versorgenden Mitarbeiter sind entsprechend des
Gleichbehandlungsgrundsatzes in Gruppen einzuteilen.
Jeder Gruppe sind Versicherungsleistungen zuzuordnen
(Invaliditätssumme, Progression und je nach Wunsch Unfallrente,
Todesfall-Leistung und/oder Krankenhaustagegeld bzw.
Krankentagegeld).
Die Aufnahme in die Gruppenunfallversicherung erfolgt
üblicherweise ohne Gesundheitsprüfung und ohne konkrete
Namensangabe der versicherten Person.
Jeweils zur Hauptfälligkeit werden die im Laufe des Jahres neu
hinzugekommenen bzw. ausgeschiedenen Mitarbeiter zahlenmäßig
abgeglichen.
Wichtig ist, dass alle Mitarbeiter in entsprechende Gruppen
eingeteilt werden, wobei z.B. die Gruppe der geringfügig
Beschäftigten keinen Versicherungsanspruch haben könnte.
Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung!
Sie wünschen ein persönliches Angebot?
Bitte sprechen Sie uns persönlich an!
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Förderung des Handels, Handwerks und der Industrie e.V. wurde
1993 gegründet und unterstützt seitdem tatkräftig die Handwerker
und Gewerbetreibenden. Geboten werden Soforthilfen, z.B. ein
kostenloses Inkasso-Mahnwesen, kostenlose Wirtschaftsauskünfte
u.v.a.m.
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