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Bauen und Wohnen
Hier lesen Sie:

- FINANZIERUNGEN
- VERSICHERUNGEN  UM  BAUVORHABEN
- WOHNGEBÄUDEVERSICHERUNG
- HAUSRATVERSICHERUNG
 

KLICK-TIPP


FINANZIERUNGEN

Wenn ein Kunde einen Kredit benötigt, geht er üblicherweise zu seiner Bank.

Das dürfte sich auch mit der Finanzkrise nicht geändert haben und auch nicht mit den vielen Veröffentlichungen über die "Arbeitsweise" von Banken.
Meist erst dann, wenn der Kunde von seiner Bank eine Absage oder ein Angebot mit "Abwehr-Konditionen" bekommen hat, besinnt er sich auf freie Anbieter.

Mit dem Wirksamwerden der Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie (WoKri) am 21.3.2016 traten aber umfangreiche Veränderungen ein, die es noch wichtiger erscheinen lassen, einen unabhängigen Finanzierungsvermittler einzuschalten.

Wir selbst werden in diesem Bereich nicht mehr selbst tätig.


Wir empfehlen Ihnen gern den Finanzierungspartner, mit denen wir schon lange und erfolgreich zusammen gearbeitet haben.

Dieser leistet eine professionelle Beratung und bietet Ihnen absolut wettbewerbsgerechte Konditionen an. Und das, ohne Ihre Schufa zu verschlechtern! Bei jeder Kreditanfrage wird normalerweise die Schufa geprüft. Kommt der Kredit nicht zustande, geht man zur nächsten Bank und dort sieht der Bankberater, dass eine andere Bank kurz zuvor die Schufa gezogen hat und denkt sich seinen Teil. Spätestens bei der dritten Bank wird das Vorhaben unrealisierbar.
Hier wird erst alles geprüft und nur dann, wenn alles stimmt, wird die Schufa-Anfrage gestellt.

Was müssen Sie tun, wenn Sie eine Finanzierung benötigen?
Unser Finanzierungspartner benötigt umfangreiche Informationen, über Sie, Ihre Familie und Arbeitsstelle und natürlich zum Objekt, seiner Lage und dem Verwendungszweck. Sämtliche Risiken, die ansatzweise erkennbar sind, werden mit Ihnen durchgesprochen.
Erscheint das Vorhaben unter diesen strengen Gesichtspunkten realisierbar, erhalten Sie entsprechende Angebote vorgelegt.

Neu ist ab 21.3.2016 auch die generelle Verfahrensweise:
Während Kreditnehmer bisher ein verbindliches Angebot erhielten, welches einige Zeit gültig war, unterschreibt er jetzt einen Kreditantrag ohne Nennung von Konditionen. Es erfolgt zunächst eine intensive Nachprüfung der eingereichten Unterlagen (die offenbar sehr zeitaufwendig ist). Erst wenn diese abgeschlossen ist, erhält der Kunde einen Kreditvertrag zur Unterschrift vorgelegt, der die konkreten Konditionen enthält.

Download: Selbstauskunft


DER AKTUELLE ZINSTICKER:


Bitte fragen Sie ggf. die aktuellsten Konditionen an!

Weitere Hinweise und Voraussetzungen:

  • Sondertilgung möglich bis 5% der Darlehenssumme pro Jahr
  • zwölf Monate ohne Bereitstellungszins
  • bis zu zehn Teilauszahlungen kostenlos
  • keine Gebühren, keine Schätzkosten
  • gültig für Neu- und Altbau sowie Umschuldungen bis 60% Beleihung (bis 100% mit Zinsaufschlag möglich)
  • für Finanzierungen ab 100.000 Euro
  • Kombination mit KfW-Programm möglich


BAUSPAREN
Über o.g. Partner haben Sie auch Zugriff auf alle Arten von Bausparverträgen!
Bitte nennen Sie Ihren Bedarf und Sie erhalten von dort ein passendes Angebot!

Das Thema "Wertanlage und Wertsicherung mit Edelmetallen" finden Sie HIER


Versicherungen rund um Bauvorhaben

Folgende Versicherungen werden je nach konkreter Situation benötigt:

  • Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung - versichert Schäden, die auf dem unbebauten Grundstück entstehen und später, falls der Versicherungsschutz nicht durch die Privathaftpflicht-Versicherung des Eigentümers gegeben ist (z.B. bei Vermietung bzw. Mehrfamilienhäusern)
  • Bauherren-Haftpflicht - sichert Schäden ab, die während der Baumaßnahme Dritten zugefügt werden
  • Bauhelfer-Unfallversicherung - sichert Bauhelfer bei Unfällen auf der Baustelle ab
  • Bauleistungsversicherung - sichert unvorhersehbare Kosten ab, wenn das Gebäude während der Fertigstellung durch Naturgewalten oder Diebstahl beschädigt wird
  • Rohbaufeuer-Versicherung - ersetzt den Schaden durch Brand des Rohbaues
  • Wohngebäudeversicherung - sichert das bezugsfertige Gebäude ab
  • Hausratversicherung - versichert den Hausrat des Bewohners

 BITTE KONTAKTIEREN SIE UNS VORZUGSWEISE TELEFONISCH, UM EIN GEEIGNETES ANGEBOT ZU BESPRECHEN!

WIR NEHMEN UNS GERN ZEIT FÜR SIE!


WOHNGEBÄUDEVERSICHERUNG

Für die allermeisten Hausbesitzer ist der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung eine Selbstverständlichkeit, stellt doch das eigene Haus meist die größte Investition im Leben eines Menschen dar. Zwar werden durch diese Versicherung Schäden nicht verhindert, immerhin kann sie aber den Eigentümer vor großen Belastungen und sogar vor dem möglichen finanziellen Ruin bewahren. Das funktioniert aber nur dann, wenn der Vertrag einen ausreichenden Deckungsumfang hat. Das ist leider nicht immer der Fall.

Die verbundene Wohngebäudeversicherung besteht aus Versicherungen im Wesentlichen gegen Schäden durch

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Absturz von bemannten Flugzeugen, Aufräumungs- und Abbruchkosten)
  • Leitungswasser (Bruch- u. Frostschäden an den Zu- u. Abwasserrohren der Wasserversorgung, Heizung und Sanitär
  • Unterspülung nach einem Rohrbruch, Frost- u. Bruchschäden an Versorgungsrohren auf dem Grundstück
  • Sturm und Hagel (Sturmschäden ab Windstärke 8; Folgeschäden, z.B. durch abgedeckte Dächer)

Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Lawinen, Sturmfluten oder Grundwasser (Ausnahme Altverträge der ehemaligen Staatl. Versicherung der DDR!). Nicht versichert sind auch Schäden durch Niederschläge, die durch geöffnete Fenster und Türen oder durch ein undichtes Dach eindringen.

Überspannungsschäden sollten unbedingt in den Vertrag eingeschlossen sein. Dann ersetzt die Gesellschaft auch Schäden z.B. an der Heizungssteuerung oder Hausverteilung, wenn der Schaden durch einen Blitzschlag in der Umgebung verursacht wurde.

Nicht unter den Überspannungs-Versicherungsschutz fallen logischerweise alle anderen, nicht durch Blitz verursachten Spannungsspitzen, also z.B. durch Kurzschluss oder Bauarbeiten an der Kabeltrasse.

Grundlage für die Berechnung der Versicherungsprämie und Ausdruck für den heutigen Wert ist immer noch die Versicherungssumme 1914. Diese wird in den meisten Fällen durch Wertermittlung anhand von Bauzustand und Größe ermittelt. Möglich wäre auch die Übernahme des Wertes des früheren Monopolversicherers oder die Ermittlung mittels Gutachten.

Empfehlenswert ist eine Versicherung nach gleitendem Neuwert. Das bedeutet, dass automatisch der Versicherungswert den sich verändernden Baupreisen angepasst wird. Gleichzeitig ändert sich jährlich die Versicherungsprämie entsprechend. Im Schadensfall ist der Hausherr also optimal abgesichert, auch wenn er den Vertrag schon lange zuvor abgeschlossen hatte.

Was zahlt die Versicherung?

Die Wohngebäudeversicherung ersetzt bei beschädigten Bauteilen die Kosten für die Reparatur, maximal aber bis zur heutigen Versicherungssumme. Bei Totalschaden wird der Wiederaufbau gezahlt, maximal jedoch bis zur Höhe der heutigen Versicherungssumme.

Die Versicherung von Wochenendhäusern
Wochenendhäuser stellen ein hohes Risiko dar. Einbrecher haben vor allem in der "unbewohnten" Jahreszeit ein leichteres Spiel.
Einbrüche lohnen sich aus deren Sicht immer, weil viele Wochenendhäuser heute einen kompletten zweiten Hausrat mit allem drum und dran enthalten.
Da es nicht selten vorkommt, dass nach dem Einbruch Feuer gelegt wird, um die Spuren zu verwischen, ist auch die Gebäudeversicherung ein meist teueres Risiko.

Wir können Ihnen mit hoher Wahrscheinlichkeit helfen, indem wir Ihnen leistungsstarke Verträge für das Gebäude und den Hausrat vermitteln.

Die funktioniert auch dann, wenn keine eigene Wohngebäudeversicherung für die Hauptwohnung besteht (Mietwohnung) oder wenn die dortige Versicherungsgesellschaft keine Wochenendhäuser versichern will.

Im Bereich Hausrat haben wir einen Anbieter mit 12 Monaten Außenversicherung. Das heißt, Hausrat, der sich außerhalb der Wohnung, aber in anderen überdachten Gebäuden (also z.B. einem Wochenendhaus) befindet, ganzjährig in die vorhandene Hausratversicherung eingeschlossen ist. Somit sind beide Hausrate versichert. Wichtig ist hier nur eine ausreichend hohe Versicherungssumme.


HAUSRATVERSICHERUNG

Einbrecher haben Konjunktur. Besonders dreiste steigen tagsüber in Wohnungen ein oder fahren gleich mit dem Möbelwagen vor. Gerade in der Anonymität der Städte merken oft nicht einmal die Nachbarn, dass es sich nicht um einen Umzug, sondern einen Diebeszug handelt.

Aber auch Feuer, Sturm oder ein geplatztes Leitungsrohr können wertvolles Mobiliar Ihrer Wohnung beschädigen oder zerstören.

Abgesehen vom Schreck über die verlorene Habe bedeuten solche Ereignisse gewöhnlich einen erheblichen finanziellen Verlust. Die allergrößte Mehrheit unserer Kunden hat dagegen mit einer Hausratversicherung vorgesorgt.

Folgende Schäden werden damit abgedeckt:

  • Brand, Blitzschlag, Explosion und Absturz von Flugzeugen
  • Leitungswasserschäden einschließlich Frostschäden an sanitären Anlagen
  • Einbruchdiebstahl und Raub
  • Sturmschäden (ab Windstärke 8) und Hagel
  • Überspannungsschäden, sofern ausdrücklich vereinbart

In der Grunddeckung oder grundsätzlich nicht versichert sind aber z.B.

  • Sengschäden (ohne offene Flamme)
  • Schäden durch umgestoßene Wischeimer, durch Grund- und Hochwasser oder Regen
  • Einfacher Diebstahl, d.h. Wegnahme von Geld oder Hausrat ohne Einbruch
  • Diebstahl von Hausratgegenständen aus KFZ

Schäden durch Erdbeben, innere Unruhen und durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit

Eingeschlossen in die Deckung sind alle Folgeschäden von versicherten Risiken, wie z.B. durch Rauch, Löschwasser oder die aufgebrochene Wohnungstür und Schäden durch Vandalismus nach einem Einbruch.

Ein Problem für alle Kunden stellt immer wieder die Ermittlung der korrekten Versicherungssumme dar.
Die meisten Gesellschaften bieten daher Durchschnitts- bzw. Mindestwerte an.
Üblich sind 650 € Wert des Hausrates pro qm Wohnfläche.
Wer dieses Angebot der Gesellschaft annimmt, riskiert keine Überprüfung auf „Unterversicherung“ im Schadenfall. Vorsicht ist dennoch angebracht: Wer eine sehr wertvolle Einrichtung besitzt, ist bei Vereinbarung einer zu niedrigen Versicherungssumme zwar nicht bei einem kleineren Schaden unterversichert, wohl aber bei einem Totalschaden. Maximal wird bis zur Höhe der Versicherungssumme gezahlt, das Restrisiko würde der Kunde tragen.

Wichtig: Wertsachen (Bargeld, Urkunden, Sparbücher, Schmuck, Briefmarken, Gemälde, Antiquitäten) sind nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz innerhalb der Versicherungssumme versichert, meist 20 Prozent. Für Bargeld, Urkunden und sonstige Wertpapiere gelten zusätzliche Einschränkungen.

Voraussetzung für den ED-Versicherungsschutz: Die Mindestsicherungen sind erfüllt!

Bei einer Wohnung bedeutet das: Die Wohnungstür ist mit einem bündig abschließenden Zylinderschloss gesichert und die Fenster sind geschlossen, wenn sich niemand in der Wohnung befindet.

Wenn Sie höhere Sicherheit benötigen, bieten vor allem mechanische Sicherungselemente (wie z.B. Vergitterungen) an. Sobald ein Einbrecher einen bestimmten Aufwand sieht, sucht er sich ein Objekt mit weniger "Arbeit".
 

 

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SüGa Versicherungsmakler GmbH, Hauptstr. 43, 08294 Lößnitz, Geschäftsführer Frank Ulbricht
Telefon: 03771/ 300 400 und 33257, mobil: 0171/ 8943900, Internet:
www.suega.de, eMail: info@suega.de

Sitz der Gesellschaft: Lößnitz, OT Affalter, eingetragen HRB Chemnitz: 14834, Steuer-Nr. Finanzamt Schwarzenberg: 218/118/02961

Umsatzsteuer-ID: DE203970325, Vermittler-Register: D-FP0F-3TWLD-62, gesetzlich vorgeschriebene Erstinformation: www.suega.de/impressum.htm

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