FINANZIERUNGEN
Wenn ein Kunde einen Kredit
benötigt, geht er üblicherweise zu seiner Bank.
Das dürfte sich auch mit der Finanzkrise nicht geändert haben
und auch nicht mit den vielen Veröffentlichungen über die
"Arbeitsweise" von Banken.
Meist erst dann, wenn der Kunde von seiner Bank eine Absage oder
ein Angebot mit "Abwehr-Konditionen" bekommen hat, besinnt er
sich auf freie Anbieter.
Mit dem Wirksamwerden der Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie (WoKri)
am 21.3.2016 traten aber umfangreiche Veränderungen ein, die es
noch wichtiger erscheinen lassen, einen unabhängigen
Finanzierungsvermittler einzuschalten.
Wir selbst werden in diesem Bereich nicht mehr selbst
tätig.
Wir empfehlen Ihnen gern den Finanzierungspartner, mit denen
wir schon lange und erfolgreich zusammen gearbeitet haben.
Dieser leistet eine professionelle Beratung und bietet Ihnen
absolut wettbewerbsgerechte Konditionen an. Und das, ohne Ihre
Schufa zu verschlechtern! Bei jeder Kreditanfrage wird
normalerweise die Schufa geprüft. Kommt der Kredit nicht
zustande, geht man zur nächsten Bank und dort sieht der
Bankberater, dass eine andere Bank kurz zuvor die Schufa gezogen
hat und denkt sich seinen Teil. Spätestens bei der dritten Bank
wird das Vorhaben unrealisierbar.
Hier wird erst alles geprüft und nur dann, wenn alles stimmt,
wird die Schufa-Anfrage gestellt.
Was müssen Sie tun, wenn Sie eine Finanzierung benötigen?
Unser Finanzierungspartner benötigt umfangreiche Informationen,
über Sie, Ihre Familie und Arbeitsstelle und natürlich zum
Objekt, seiner Lage und dem Verwendungszweck. Sämtliche Risiken,
die ansatzweise erkennbar sind, werden mit Ihnen
durchgesprochen.
Erscheint das Vorhaben unter diesen strengen Gesichtspunkten
realisierbar, erhalten Sie entsprechende Angebote vorgelegt.
Neu ist ab 21.3.2016 auch die generelle Verfahrensweise:
Während Kreditnehmer bisher ein verbindliches Angebot erhielten,
welches einige Zeit gültig war, unterschreibt er jetzt einen
Kreditantrag ohne Nennung von Konditionen. Es erfolgt zunächst
eine intensive Nachprüfung der eingereichten Unterlagen (die
offenbar sehr zeitaufwendig ist). Erst wenn diese abgeschlossen
ist, erhält der Kunde einen Kreditvertrag zur Unterschrift
vorgelegt, der die konkreten Konditionen enthält.
Download: Selbstauskunft
DER AKTUELLE ZINSTICKER:
Bitte fragen Sie ggf. die aktuellsten Konditionen an!
Weitere Hinweise und Voraussetzungen:
-
Sondertilgung möglich bis 5% der Darlehenssumme pro Jahr
- zwölf
Monate ohne Bereitstellungszins
- bis zu
zehn Teilauszahlungen kostenlos
- keine
Gebühren, keine Schätzkosten
- gültig
für Neu- und Altbau sowie Umschuldungen bis 60% Beleihung
(bis 100% mit Zinsaufschlag möglich)
- für
Finanzierungen ab 100.000 Euro
-
Kombination mit KfW-Programm möglich
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Bausparverträgen!
Bitte nennen Sie Ihren Bedarf und Sie erhalten von dort ein
passendes Angebot!
Das Thema "Wertanlage und Wertsicherung mit Edelmetallen" finden
Sie HIER
Versicherungen rund um Bauvorhaben
Folgende
Versicherungen werden je nach konkreter Situation benötigt:
- Haus-
und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung - versichert
Schäden, die auf dem unbebauten Grundstück entstehen und
später, falls der Versicherungsschutz nicht durch die
Privathaftpflicht-Versicherung des Eigentümers gegeben ist
(z.B. bei Vermietung bzw. Mehrfamilienhäusern)
-
Bauherren-Haftpflicht - sichert Schäden ab, die während der
Baumaßnahme Dritten zugefügt werden
-
Bauhelfer-Unfallversicherung - sichert Bauhelfer bei
Unfällen auf der Baustelle ab
-
Bauleistungsversicherung - sichert unvorhersehbare Kosten
ab, wenn das Gebäude während der Fertigstellung durch
Naturgewalten oder Diebstahl beschädigt wird
-
Rohbaufeuer-Versicherung - ersetzt den Schaden durch Brand
des Rohbaues
-
Wohngebäudeversicherung - sichert das bezugsfertige Gebäude ab
-
Hausratversicherung - versichert den Hausrat des Bewohners
BITTE
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WOHNGEBÄUDEVERSICHERUNG
Für die
allermeisten Hausbesitzer ist der Abschluss einer
Wohngebäudeversicherung eine Selbstverständlichkeit, stellt doch
das eigene Haus meist die größte Investition im Leben eines
Menschen dar. Zwar werden durch diese Versicherung Schäden nicht
verhindert, immerhin kann sie aber den Eigentümer vor großen
Belastungen und sogar vor dem möglichen finanziellen Ruin
bewahren. Das funktioniert aber nur dann, wenn der Vertrag einen
ausreichenden Deckungsumfang hat. Das ist leider nicht immer der
Fall.
Die verbundene Wohngebäudeversicherung besteht aus
Versicherungen im Wesentlichen gegen Schäden durch
- Feuer
(Brand, Blitzschlag, Explosion, Absturz von bemannten
Flugzeugen, Aufräumungs- und Abbruchkosten)
-
Leitungswasser (Bruch- u. Frostschäden an den Zu- u.
Abwasserrohren der Wasserversorgung, Heizung und Sanitär
-
Unterspülung nach einem Rohrbruch, Frost- u. Bruchschäden an
Versorgungsrohren auf dem Grundstück
- Sturm
und Hagel (Sturmschäden ab Windstärke 8; Folgeschäden, z.B.
durch abgedeckte Dächer)
Kein
Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Lawinen,
Sturmfluten oder Grundwasser (Ausnahme Altverträge der
ehemaligen Staatl. Versicherung der DDR!). Nicht versichert sind
auch Schäden durch Niederschläge, die durch geöffnete Fenster
und Türen oder durch ein undichtes Dach eindringen.
Überspannungsschäden sollten unbedingt in den Vertrag
eingeschlossen sein. Dann ersetzt die Gesellschaft auch Schäden
z.B. an der Heizungssteuerung oder Hausverteilung, wenn der
Schaden durch einen Blitzschlag in der Umgebung verursacht
wurde.
Nicht unter den Überspannungs-Versicherungsschutz fallen
logischerweise alle anderen, nicht durch Blitz verursachten
Spannungsspitzen, also z.B. durch Kurzschluss oder Bauarbeiten
an der Kabeltrasse.
Grundlage für die Berechnung der Versicherungsprämie und
Ausdruck für den heutigen Wert ist immer noch die
Versicherungssumme 1914. Diese wird in den meisten Fällen durch
Wertermittlung anhand von Bauzustand und Größe ermittelt.
Möglich wäre auch die Übernahme des Wertes des früheren
Monopolversicherers oder die Ermittlung mittels Gutachten.
Empfehlenswert ist eine Versicherung nach gleitendem Neuwert.
Das bedeutet, dass automatisch der Versicherungswert den sich
verändernden Baupreisen angepasst wird. Gleichzeitig ändert sich
jährlich die Versicherungsprämie entsprechend. Im Schadensfall
ist der Hausherr also optimal abgesichert, auch wenn er den
Vertrag schon lange zuvor abgeschlossen hatte.
Was zahlt die Versicherung?
Die Wohngebäudeversicherung ersetzt bei beschädigten Bauteilen
die Kosten für die Reparatur, maximal aber bis zur heutigen
Versicherungssumme. Bei Totalschaden wird der Wiederaufbau
gezahlt, maximal jedoch bis zur Höhe der heutigen
Versicherungssumme.
Die
Versicherung von Wochenendhäusern
Wochenendhäuser
stellen ein hohes Risiko dar. Einbrecher haben vor allem in der
"unbewohnten" Jahreszeit ein leichteres Spiel.
Einbrüche lohnen sich aus deren Sicht immer, weil viele
Wochenendhäuser heute einen kompletten zweiten Hausrat mit allem
drum und dran enthalten.
Da es nicht selten vorkommt, dass nach dem Einbruch Feuer gelegt
wird, um die Spuren zu verwischen, ist auch die
Gebäudeversicherung ein meist teueres Risiko.
Wir können Ihnen mit hoher Wahrscheinlichkeit helfen, indem wir
Ihnen leistungsstarke Verträge für das Gebäude und den Hausrat
vermitteln.
Die funktioniert auch dann, wenn keine eigene
Wohngebäudeversicherung für die Hauptwohnung besteht
(Mietwohnung) oder wenn die dortige Versicherungsgesellschaft
keine Wochenendhäuser versichern will.
Im Bereich Hausrat haben wir einen Anbieter mit 12 Monaten
Außenversicherung. Das heißt, Hausrat, der sich außerhalb der
Wohnung, aber in anderen überdachten Gebäuden (also z.B. einem
Wochenendhaus) befindet, ganzjährig in die vorhandene
Hausratversicherung eingeschlossen ist. Somit sind beide
Hausrate versichert. Wichtig ist hier nur eine ausreichend hohe
Versicherungssumme.
HAUSRATVERSICHERUNG
Einbrecher haben Konjunktur. Besonders dreiste steigen
tagsüber in Wohnungen ein oder fahren gleich mit dem Möbelwagen
vor. Gerade in der Anonymität der Städte merken oft nicht einmal
die Nachbarn, dass es sich nicht um einen Umzug, sondern einen
Diebeszug handelt.
Aber auch Feuer, Sturm oder ein geplatztes Leitungsrohr können
wertvolles Mobiliar Ihrer Wohnung beschädigen oder zerstören.
Abgesehen vom Schreck über die verlorene Habe bedeuten solche
Ereignisse gewöhnlich einen erheblichen finanziellen Verlust.
Die allergrößte Mehrheit unserer Kunden hat dagegen mit einer
Hausratversicherung vorgesorgt.
Folgende Schäden werden damit abgedeckt:
- Brand, Blitzschlag, Explosion und Absturz von Flugzeugen
- Leitungswasserschäden einschließlich Frostschäden an
sanitären Anlagen
- Einbruchdiebstahl und Raub
- Sturmschäden (ab Windstärke 8) und Hagel
- Überspannungsschäden, sofern ausdrücklich vereinbart
In der Grunddeckung oder grundsätzlich nicht versichert
sind aber z.B.
- Sengschäden (ohne offene Flamme)
- Schäden durch umgestoßene Wischeimer, durch Grund- und
Hochwasser oder Regen
- Einfacher Diebstahl, d.h. Wegnahme von Geld oder Hausrat
ohne Einbruch
- Diebstahl von Hausratgegenständen aus KFZ
Schäden durch Erdbeben, innere Unruhen und durch Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit Eingeschlossen in die Deckung
sind alle Folgeschäden von versicherten Risiken, wie z.B.
durch Rauch, Löschwasser oder die aufgebrochene Wohnungstür
und Schäden durch Vandalismus nach einem Einbruch.
Ein Problem für alle Kunden stellt immer wieder die Ermittlung
der korrekten Versicherungssumme dar.
Die meisten Gesellschaften bieten daher Durchschnitts- bzw.
Mindestwerte an.
Üblich sind 650 € Wert des Hausrates pro qm Wohnfläche.
Wer dieses Angebot der Gesellschaft annimmt, riskiert keine
Überprüfung auf „Unterversicherung“ im Schadenfall. Vorsicht ist
dennoch angebracht: Wer eine sehr wertvolle Einrichtung besitzt,
ist bei Vereinbarung einer zu niedrigen Versicherungssumme zwar
nicht bei einem kleineren Schaden unterversichert, wohl aber bei
einem Totalschaden. Maximal wird bis zur Höhe der
Versicherungssumme gezahlt, das Restrisiko würde der Kunde
tragen.
Wichtig: Wertsachen (Bargeld, Urkunden, Sparbücher,
Schmuck, Briefmarken, Gemälde, Antiquitäten) sind nur bis zu
einem bestimmten Prozentsatz innerhalb der Versicherungssumme
versichert, meist 20 Prozent. Für Bargeld, Urkunden und sonstige
Wertpapiere gelten zusätzliche Einschränkungen.
Voraussetzung für den ED-Versicherungsschutz: Die
Mindestsicherungen sind erfüllt!
Bei einer Wohnung bedeutet das: Die Wohnungstür ist mit einem
bündig abschließenden Zylinderschloss gesichert und die Fenster
sind geschlossen, wenn sich niemand in der Wohnung befindet.
Wenn Sie höhere Sicherheit benötigen, bieten vor allem
mechanische Sicherungselemente (wie z.B. Vergitterungen) an.
Sobald ein Einbrecher einen bestimmten Aufwand sieht, sucht er
sich ein Objekt mit weniger "Arbeit". |