ABER:
Rechtsschutzversicherungen sind Komfort-Versicherungen. Sie
zählen garantiert nicht zur Grundvorsorge!
Man muss sich daher genau überlegen, ob man einen solchen
Vertrag abschließt oder nicht doch lieber das Geld spart – also
wirklich anspart für unvorhergesehene Risiken.
Es stimmt, am Geld darf die Gerechtigkeit nicht scheitern. Und
Rechtsstreitigkeiten sind wirklich kostspielig, insbesondere,
wenn sie über mehrere Instanzen gehen.
Richtig ist aber auch, dass die meisten Bürger wohl noch nie in
einen ernsthaften Rechtsstreit verwickelt waren. Andererseits
haben auch wir Kunden, die seit Jahren regelmäßig ihre
Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen – und das z.T. nicht
nur einmal im Jahr.
Es ist wohl auch eine Frage der Mentalität oder des
Sicherheits-Bewusstseins, ob man sich für eine
Rechtsschutzversicherung entscheidet.
Ganz wichtig ist es, zu wissen, dass sämtliche
Rechtsstreitigkeiten, die beim Abschluss des Vertrages schon
laufen (oder auch nur ansatzweise vorhanden sind) vom
Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.
Ein Beispiel:
Seit Jahren gibt es Streit mit dem Nachbarn über
herunterfallendes Laub. Der eine Nachbar will das endlich vor
Gericht klären lassen und schließt eine Rechtsschutzversicherung
ab. Der Rechtsstreit fällt nicht unter den Versicherungsschutz,
weil dieser Streit bereits vor Vertragsabschluss begann.
Zudem gibt es eine Wartezeit von drei Monaten nach
Vertragsabschluss, in der Rechtsstreitigkeiten generell nicht
versichert sind.
Viele weitere Ausschlüsse gibt es. So sind z.B. sämtliche
Streitigkeiten um Bauvorhaben vom Versicherungsschutz
ausgeschlossen. Alle Ausschlüsse und Beschränkungen hier
aufzuführen, würde zu weit gehen und so müssen wir Sie leider
auf die Lektüre der Versicherungsbedingungen verweisen.
Natürlich können Sie Ihre konkreten Fragen auch telefonisch mit
uns besprechen. Wir helfen Ihnen gern weiter!
Achtung: Die Rechtsschutzversicherung garantiert weder, dass ein
Prozess gewonnen wird, noch zahlt sie Bußgelder oder
Schadenersatz, wenn das Gericht den Versicherungsnehmer dazu
verurteilt. Sie kommt nur für die Kosten des Rechtsstreites im
vertraglich vereinbarten Umfang auf.
Was fällt nicht unter den Versicherungsschutz?
-
vorsätzlich verursachte Rechtsstreitigkeiten
-
Rechtsstreitigkeiten, die vor Abschluss des Vertrages oder
in der Wartezeit entstanden
-
Kriegsereignisse und innere Unruhen, sowie Streiks und
Aussperrungen
-
Erdbeben und Nuklearschäden
- Spiel-
und Wettverträge
-
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Bauvorhaben
-
Familien- und Erbstreitigkeiten
- Klagen
vor Verfassungsgerichten
Nicht
versichert ist auch ein Vergleich, wenn -trotz eindeutiger
Beweislage- mit dem Kontrahenten ein Vergleich mit geteilten
Gerichtskosten geschlossen wird.
Was
leistet die Versicherung?
Der Versicherer kommt für die kompletten Kosten eines
Rechtsstreites auf (evtl. nach Abzug der Selbstbeteiligung),
wenn er eine Deckungszusage gegeben hat. Das bedeutet, dass
er zunächst die Erfolgsaussichten prüft, ehe er eine
Kostenübernahmeerklärung abgibt. Aussichtslose Fälle lehnt
er ab.
Im Schadenfall nehmen Sie Ihre Police und gehen damit sofort
zu einem Anwalt Ihrer Wahl. Dieser wird mit der mit der
Gesellschaft Kontakt aufnehmen und eine Deckungszusage
einholen.
In der Praxis haben folgende privaten Rechtsschutz-Pakete
die größte Bedeutung:
-
Verkehrs- und Fahrzeugrechtsschutz
-
Familienrechtsschutz, auch mit dem Zusatz
Immobilienrechtsschutz
-
Familien- und Verkehrsrechtsschutz
D&O-Policen
Im
Firmenbereich haben sich speziell bei größeren
Unternehmen die D&O-Verträge etabliert. Sie sichern die
Geschäftsleitung eines Unternehmens ("Directors and
Officers") gegen Ansprüche der Gesellschafter bzw.
Eigner ab. Solche Ansprüche können beispielsweise bei
(vermeintlichen) Fehlentscheidungen erhoben werden, die
durchaus zu größeren finanziellen Verlusten führen
können.
Insbesondere bei Unternehmen mit Fremd-Geschäftsführern
oder -Vorständen sind D&O-Policen quasi zwingend.
Wie auch bei Firmen-Rechtsschutzversicherungen zahlt das
Unternehmen auch die Prämien für D&O-Versicherungen
BITTE
KONTAKTIEREN SIE UNS VORZUGSWEISE TELEFONISCH, UM EIN GEEIGNETES
ANGEBOT ZU BESPRECHEN!
WIR NEHMEN UNS GERN ZEIT FÜR SIE!
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