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PFLEGE
Vermögenssicherung im Alter
Hier lesen Sie:

- WORUM GEHT ES?
- Prinzipielle Absicherungsmöglichkeiten
- Unser Angebot Pflegerenten-Versicherung
- Unser Angebot Pflegetagegeld-Versicherung
 

KLICK-TIPP



WORUM GEHT ES?

Wenn wir über Vermögenssicherung im Alter sprechen, geht es um das Thema Pflege!
Wer pflegebedürftig wird, muss sein ganzes Vermögen für die Absicherung seiner Pflegekosten verwenden. Dies deswegen, weil die gesetzliche Pflegepflichtversicherung nur eine Teil-Absicherung ist und daher für die volle Absicherung nicht ausreicht. Daran haben auch diverse Pflegereformen nichts geändert.

Weil sich die Anzahl der Pflegebedürftigen und gleichzeitig auch die Höhe der individuellen Pflegekosten laufend erhöht, ist nicht mit einer Besserung zu rechnen.

Die nicht durch die Pflegepflichtversicherung abgedeckten Kosten trägt also der Pflegebedürftige selbst aus seinem Vermögen. Erst wenn dieses aufgebraucht ist, setzen soziale Sicherungssysteme ein. Das erscheint auch logisch, weil die Pflegebedürftigkeit in den allermeisten Fällen der letzte Lebensabschnitt ist. Ein Zurück in das normale Leben gibt es fast nie. Demnach wird auch kein Schonvermögen benötigt, wie es beispielsweise bei Hartz IV gilt.

Dem Pflegebedürftigen verbleibt lediglich ein Betrag von 2.600 Euro, den die Pflegekassen als Absicherung der Bestattungskosten akzeptieren.

Wie man aus obigen Ausführungen erkennt, geht es hier um den Durchschnittsbürger, der von seiner Rente ohnehin nicht üppig leben kann und der deswegen geradezu gezwungen ist, vorzusorgen.
Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch, dass völlig Mittellose keine Vermögenssicherung benötigen...



PRINZIPIELLE ABSICHERUNGSMÖGLICHKEITEN

Prinzipiell gibt es DREI Möglichkeiten, für den Pflegefall vorzusorgen

  • Kapital bilden
  • Familiäre Lösungen
  • Pflegerenten-Versicherung
  • Pflegetagegeld-Versicherung

Da eine Pflegebedürftigkeit im Bundesdurchschnitt rund sechs Jahre andauert, aber im Einzelfall auch deutlich länger sein kann, ist die Abschätzung des benötigten Kapitals einer Pflegebedürftigkeit fast nicht möglich.
Ebenso werden Lösungen innerhalb der Familie immer unwahrscheinlicher, weil es den früheren Familienverbund nicht mehr so oft gibt (Scheidungen, Wegzug der Kinder, Kinder habe eigene finanzielle Probleme oder sind selbst schon im Rentenalter...).

Wir empfehlen daher Versicherungs-Lösungen, die zwar Geld kosten, aber richtig eingerichtet durchaus sinnvoll und effektiv sind.


Pflegerenten-Versicherungen

Pflegerenten-Versicherungen (ein Produkt der Lebensversicherung) kosten bei ähnlicher Absicherungshöhe mehr als Pflegetagegeld-Versicherungen.
Sie bilden im Gegensatz zu Pflegetagegeld-Versicherungen Kapital (welches bei einer Vertragskündigung zu Verfügung stünde). Die Höhe der Prämien ist konstant (sofern man auf Dynamik verzichtet) und der Vertrag ist somit besser kalkulierbar.



Pflegetagegeld-Versicherungen

Pflegetagegeld-Versicherungen (ein Produkt der Krankenversicherung) sind deutlich preiswerter, dürfen aber die Prämien erhöhen, wenn dies der Kostenverlauf erfordert (!). Sie bilden kein Kapital. Wenn man später den Vertrag kündigt, erlischt dieser ohne Rückgewähr von Beiträgen). Eine Todesfallabsicherung ist in den meisten Verträgen nicht enthalten.
Der Kunde spart mit einer Pflegetagegeld-Versicherung garantiert Geld, geht aber ein höheres Risiko ein.
Im Falle von Beitragserhöhungen hat er oftmals keine Möglichkeit, den Versicherer zu wechseln. Das höhere Eintrittsalter sorgt für zusätzliche Verteuerung und mögliche Gesundheitsprobleme gefährden den Vertragsabschluss generell.

Eine Pflegerentenversicherung, die Geld auszahlt, auch wenn man nie pflegebedürftig war?

JA, auch das gibt es.

Neben der Möglichkeit, eine Pflegerentenversicherung zu kündigen (vielleicht um in einer Situation, wo nur eine sehr kurze Pflegezeit prognostiziert wurde), gibt es eine weitere Leistungsmöglichkeit der Pflegerenten-Versicherung: Sie können eine Todesfallleistung einschließen, die den Angehörigen eine Auszahlung von bis zu 80 % aller eingezahlten Prämien garantiert, wenn der Versicherte verstirbt, ohne pflegebedürftig gewesen zu sein. Das bedeutet doppelte Sicherheit!

Beispielrechnung für Eintrittsalter 50 mit 1.000 Euro versicherter Pflegerente - kommentiert

Diese Beispielrechnung ist mit Absicht ohne Dynamisierung gerechnet, um Ihnen den Verlauf nachvollziehbarer zu machen. Natürlich gibt es keine 100 %ige Erstattung der eingezahlten Prämien, aber schauen Sie sich im Vergleich andere Angebote an! Bei einer Pflegetagegeld-Versicherung würden weder bei Kündigung noch bei Tod Gelder ausgezahlt werden.

BITTE KONTAKTIEREN SIE UNS VORZUGSWEISE TELEFONISCH, UM EIN PERSÖNLICHES ANGEBOT ZU BESPRECHEN!

WIR NEHMEN UNS GERN ZEIT FÜR SIE!

 

 

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SüGa Versicherungsmakler GmbH, Hauptstr. 43, 08294 Lößnitz, Geschäftsführer Frank Ulbricht
Telefon: 03771/ 300 400 und 33257, mobil: 0171/ 8943900, Internet:
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Sitz der Gesellschaft: Lößnitz, OT Affalter, eingetragen HRB Chemnitz: 14834, Steuer-Nr. Finanzamt Schwarzenberg: 218/118/02961

Umsatzsteuer-ID: DE203970325, Vermittler-Register: D-FP0F-3TWLD-62, gesetzlich vorgeschriebene Erstinformation: www.suega.de/impressum.htm

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