Grundsätzliches zur betrieblichen Krankenversicherung
(bKV)Der
Arbeitgeber vereinbart mit einem Versicherungsunternehmen einen
Rahmenvertrag für alle Arbeitnehmer, der dem Arbeitnehmern
ärztliche, zahnärztliche, stationäre und/oder
Heilpraktikerleistungen und Apothekenleistungen zusichert. Diese
Rahmenabkommen sind bereits ab zehn versicherten Personen
möglich. Die Versicherungsprämie zahlt der Arbeitgeber (ebenso
anfallende Steuern und Nebenkosten), die Leistungen kommen den
Arbeitnehmern zugute.
Beim Abschluss gibt es keine Gesundheitsfragen.
Warum
sollte der Arbeitgeber dies tun?
Eben deshalb, weil er seine Mitarbeiter an den Betrieb binden
will. Die betriebliche Krankenversicherung ist da ein
wesentliches Standbein.
Unsere Vorzugstarife
Das
wichtigste Merkmal einer wirksamen betrieblichen
Krankenversicherung ist deren Wirkung beim Mitarbeiter. Wäre
beispielsweise ein Zweibettzimmer-Tarif versichert, so kann es
viele Jahre dauern, bis der betreffende Mitarbeiter die positive
Wirkung der bKV erstmals wirklich spüren kann - weil er leider
einen Unfall hatte und ins Krankenhaus musste.
Viel vernünftiger erscheinen da die sogenannten Budget-Tarife,
die dem Mitarbeiter jährlich ein Finanzbudget zur Verfügung
stellt, was er weitestgehend frei verwenden kann - für
medizinische Leistungen, die nicht unbedingt krankheitsbedingt
sein müssen. Denken Sie da nur an eine Brille oder Zuzahlungen
im Zahnbereich, an Arzneimittelkosten und dergleichen.
Grundsätzliche Aussage:
bKV-Tarife
sind bereits ab ca. 15 Euro monatlich (incl. der Nebenkosten)
verfügbar. Die Kosten sind Betriebsausgaben.
Der
Arbeitnehmer kann mit diesem Tarif ein Budget von rund 300 Euro
im Jahr ausschöpfen - und wird dies gern und dankbar tun.
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