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Ist die Krankenversicherung noch zu retten?
"2048
– Erinnerungen aus der Zukunft!" 

Ich will hier mal über ein paar Sachen aus der Vergangenheit reden. Ich erinnere mich noch ganz genau...

Nachdem schon seit über acht Jahren immer mehr Versicherungsgesellschaften unter heftiger Kritik stehen und von der neuen Regierung zur Rückabwicklung ihrer Geschäfte gezwungen wurden, etabliert sich zunehmend der reversive Versicherungsgedanke. Während es im vergangenen Jahrhundert und sogar noch bis in die 30er Jahre der Neuzeit den Herrschenden gelungen war, den Bürgern die „Versicherungspflicht“ unter dem Deckmantel der „Vorsorge“ einzubläuen, setzt sich nun immer mehr die Idee der „Nachsicherung“ durch. Früher war es so üblich, dass man sich gegen die unterschiedlichsten „Gefahren“ vorversichert hat. Man bezahlte seine Prämie und fühlte sich abgesichert. Passierte dann ein Schadenfall, regulierte die Versicherungsgesellschaft diesen  – nicht selten aber nur mit erheblichen Abschlägen und
mitunter unter anschließender Kündigung des Vertrages.
„Früher“ hat man also Beiträge für die vielfältigsten Versicherungen gezahlt und wenn man „Pech“ hatte, traf das versicherte Risiko nie oder nur sehr selten ein, und man hatte das Geld „umsonst“ gezahlt. Die Prämien waren „fort“, oder besser gesagt, sie hatte jetzt jemand anderes, nämlich die Versicherungsgesellschaft. Manche Familien gaben bis zu 25 Prozent aller verdienten Worldys für Versicherungen aus. Zur Erinnerung: der „Euro“ wurde 2037 vom Worldy abgelöst und über den Umtauschkurs brauchen wir jetzt nicht mehr reden. Ich erinnere mich noch genau an die damaligen Straßenschlachten, in deren Folge der Worldy zwar blieb, aber eine neue Regierung kam. Es war damals normal, dass man VERsichert war. Schließlich gab es seit 2028 die Allgemeine Versicherungspflicht. Die grau-violette Regierung hatte damals verfügt, dass sich jeder Deutsche gegen alles versichern müsse. Dabei war es ihr aber nur darum gegangen, wenigstens einige wenige Großunternehmen im Lande zu halten, eben die Versicherungsgesellschaften. Irgendwo musste der Staat ja Kredite aufnehmen können, wo es schon seit Anfang der zwanziger Jahre außer den Sparkassen keine Kreditinstitute unter EU-deutscher Flagge mehr gab.

Seit nunmehr fast zehn Jahren wendet sich das Blatt. Immer mehr EU-Deutsche lehnen die  „alten“ Vorversicherungsverträge ab und haben sich zur „Nachsicherung“ entschlossen. Möglich wurde das mit der im Jahr 2040 wieder aufgehobenen Allgemeinen Versicherungspflicht. 

Heute kann jeder EU-Deutsche tun und lassen, was er will – natürlich im engen Rahmen des Gesetzes.   

Die Nachsicherung funktioniert hervorragend. Hier eine ganz einfache Erklärung: Es gibt Nachsicherungsstiftungen für verschiedene Bereiche, die einen einmaligen Aufnahmebeitrag erheben und ansonsten keine weiteren laufenden Beiträge vorab fordern. Als Gegenleistung erhält der Stifter die unwiderrufliche Zusage auf einen Kredit für die Regulierung möglicherweise auftretender Schäden. Diesen muss er natürlich zurückzahlen und zwar zu einem festen Zinssatz. Die Kredite werden in unbegrenzter Höhe ausgereicht. Es gibt trotzdem zwei wichtige Beträge: den Unteren und den Oberen Grenzwert. Der „untere“ gibt an, ab welcher Höhe ein Kredit aufgenommen werden darf, der „obere“, bis zu welcher maximalen Höhe eine Rückzahlpflicht besteht. Die Stiftung hat also eine soziale Funktion, indem besondere Härtefälle abgefedert werden.
Wie das Ganze in der Praxis funktioniert, bei einem Schaden? Denn Schäden gibt es freilich immer noch, natürlich viel weniger als früher, wo es „nicht so drauf ankam“.

Nehmen wir als Beispiel mal die Krankenversicherung, ein besonderes Problemkind der alten Zeit. Manche EU-Deutsche haben damals bis zu 600 Worldys im Monat nur für die eigene Krankenversicherung gezahlt und hatten doch nur löchrigen Versicherungsschutz. Die Gesunderhaltung spielte damals fast keine Rolle, schließlich war bzw. fühlte man sich versichert und die Krankheitskosten wären (zumindest teilweise) erstattet worden. Die Lebenserwartung lag unter 100 Jahren, vielleicht als Folge des Raubbaus am eigenen Körper. Wer sich krank fühlte, besuchte einen Arzt, der aber meist auch nicht weiter wusste, denn die meisten Ärzte kannten sich damals nur auf einem speziellen Fachgebiet aus. Eine Rechnung erhielt der Versicherte dennoch und diese wurde an die Versicherungsgesellschaft geschickt (anfangs gab es noch „gesetzliche“ Kassen, wo keine direkten Rechnungen geschrieben wurden, sondern über ein kompliziertes Punktesystem dem Arzt über verschiedene Abrechnungsstellen hinweg einige Geldmittel zugeteilt wurden, ohne dass der Versicherte, also der, der die ganze Chose zu bezahlen hatte, über den Rechnungsbetrag informiert wurde. Es ist leicht zu erkennen, dass das nicht gut gehen konnte).

Die Versicherungsgesellschaft also bekam die Rechnung und schickte dem Kunden einen für sie akzeptablen Geldbetrag aufs Konto. Der „Versicherungsnehmer“ überwies dann diesen Betrag zusammen mit seinem Eigenanteil an den Arzt.
Es ist kaum zu glauben, aber dieses System hat über 100 Jahre funktioniert, zumindest einigermaßen. Wenn mal Not am Manne war, wurde eine Gesundheitsreform veranstaltet. Das war in der Vergangenheit ja schon häufiger der Fall. Wenn es ganz schlimm kam, musste man noch weiter in die Trickkiste greifen. Das ging soweit, dass die Beitragsfälligkeit anfangs nur von nachschüssig auf vorschüssig „geändert“ wurde und somit 13 Monatsbeiträge im Jahr kassiert werden konnten. Doch dieser Trick geht nur einmal! Zumindest dachte man das bis 2013, wo auf Grund des befürchteten Jahr-13-Effektes die „Vorfällige Jahreszahlung“ eingeführt wurde, mit der Begründung, die 13 wäre eine Unglückszahl und es wäre somit besser, gleich die 14er Beiträge mit einzukassieren. Die Regierung hat das als Milliarden-Erfolg gefeiert und als Zeichen, dass die Reform greift! Das hat damals zu bösem Blut geführt.

Nun gehört das also bald der Vergangenheit an und es haben sich Nachsicherungs-Stiftungen etabliert. Der EU-Deutsche schließt sich einer Stiftung an, die seiner Gesinnung  am nächsten kommt und zahlt seine Beitrittsgebühr ein. Diese beträgt für Gesundheits-Stiftungen EU-einheitlich 5.000 Worldys. Nur mal zum besseren Verständnis: Wenn sich nur 20.000 Menschen an einer solchen Stiftung beteiligen, beträgt das Stiftungskapital schon 100.000.000 Worldys (100 Millionen)! Das ist eine Menge Kohle! Allein die jährlichen Zinsen oder die Wertentwicklung daraus ist eine 7-stellige Summe. Die Stiftung regelt in ihrer Satzung, welche Unterstützung sie dem Stiftungsmitglied garantiert. Üblicherweise beträgt bei Gesundheits-Stiftungen der Untere Grenzwert 3.000 Worldys. Oberhalb dieses Betrages kann der Bürger bei Vorlage der Arztrechnung einen Gesundheitskostenkredit (GKK) abrufen. Dieser ist ihm in jeder beliebigen Höhe sicher. Das Recht darauf hat er sich mit der Beitrittsgebühr zur Stiftung „erkauft“ und es ist auch nicht widerrufbar. Dann gibt es ja noch den Oberen Grenzwert, also der Betrag, der maximal an die Stiftung zurückgezahlt werden muss. Wie man sieht, hat die Stiftung also auch eine wichtige soziale Aufgabe. Stiftern, die unerwartet hohe Krankheitskosten haben, brauchen diese nur bis zu einem festgelegten Betrag zurückzahlen. Eine Erfolg versprechende Behandlung braucht nicht an einer Limitierung der Kosten zu scheitern! Der Durchbruch kam aber tatsächlich erst mit der Regelung, dass der Staat die Krankheits- und vor allem Präventions-Kosten von Kindern und Jugendlichen komplett aus Steuermitteln trägt. Ein sehr weiser Entschluss!

Hier mal ein Beispiel aus der Praxis: Nehmen wir an, ein Stifter hätte Arztrechnung von 2.600 Worldys im Jahr erhalten. Die zahlt er doch locker (die früheren monatlichen Versicherungsbeiträge gibt es ja nicht mehr) aus dem eigenen Guthaben, ganz davon abgesehen, dass der Untere Grenzwert noch nicht erreicht ist. Im Folgejahr bekommt er Rechnungen über insgesamt 6.000 Worldys. Jetzt kann Bürger Mustermann entscheiden, ob er diesen Betrag aus dem eigenen Guthaben zahlt, oder ob er 3.000 Worldys „GeKaKa“ aufnimmt. Er entscheidet sich für den GKK und das Geld wird direkt an die Poliklinik überwiesen, nicht ohne die Rechnung der dortigen Mediziner und Heilpraktiker (fast alle Dr. med. mult.!) sicherheitshalber einer Prüfung zu unterziehen. Bürger Mustermann wird künftig jeden Monat einen vernünftigen Betrag an die Stiftung zurückzahlen, zusammen mit einem moderaten Zinssatz.

Nehmen wir an, im Folgejahr wird unser Max Mustermann entgegen aller Statistiken schon wieder von einer Gesundheitsschwäche geplagt. Diesmal wendet er sich an einen Alternativen Heiler, nicht ohne zuvor dessen Honorartabelle im EarthNet angeschaut zu haben. Die dortigen Preise findet er gut und trotzdem gelingt es ihm, eine günstigere Barzahlungskondition herauszuhandeln. Das geht diesmal ausnahmsweise ohne eine Rechnung, denn seit der Einführung der TIN´s, also der persönlichen Tax Identifikationsnummern, läuft (fast) alles bargeldfrei und somit über den Fiskus. Das Bargeld ist seither rar und wenn man irgendwo welches ergattern kann, dann tut man es. Der Alternative Heiler sagte, er brauche es als Numismatiker. Ich denke, es könnte auch sein, dass er einige unregistrierte Barbesuche vorhatte – das ist aber seine Sache.

Zurück zur Nachsicherung. Die Stiftung ist also bei dieser „Bar“-Transaktion außen vor. Trotzdem hat Max Mustermann einen guten Schnitt gemacht, denn in der Poliklinik hätte er sicher das Doppelte bezahlt.

In der Anfangszeit hatten Zweifler immer wieder davor gewarnt, dass die GKK möglicherweise nicht regelmäßig bedient werden könnten und die Stiftungen sich mit Schuldnern auseinandersetzen müssten. In der Praxis stellte das kein Problem dar. In dem Moment, wo die GKK nicht mehr planmäßig bedient würden, kann die weitere Darlehensausreichung gekündigt werden und der "Schuldner" hätte sich zurück ins "alte" System begeben müssen - eine Vorstellung, die wirklich nicht gerade einladend wirkt. Es wurde ja auch niemand gezwungen, sich so einer Stiftung anzuschließen und die Parallelzeit, wo beide Systeme nebeneinander existieren, ist ausreichend lang dimensioniert. Es gibt auch heute noch einige Versicherungsgesellschaften alten Rechts!
Manche Stiftungen haben in ihren Satzungen Sicherheiten gefordert, beispielsweise Hypotheken, oder abgetretene Investpläne oder Risikoversicherungen. Zu nennenswerten Problem ist es bisher nicht gekommen. Sobald ein Stiftungsmitglied in einen Zahlungsrückstand käme, würden ihm keine weiteren GKK ausgereicht. Das ist die einzige Einschränkung! Dann bliebe nur der Weg in die staatlichen Hilfe-Systeme wie Hartz IV, Merkel VIII oder Pauli XVI, letztere genannt nach den beiden letzten Bundeskanzlerinnen Angela Merkel und Gabriele Pauli.

Die meisten Stiftungsmitglieder sind rundum zufrieden. Anstelle früher auf Verdacht Geld an eine Versicherungsgesellschaft zu zahlen für einen Versicherungsfall, der möglicherweise gar nicht eintritt, bezahlen sie heute nachträglich lieber einige Zinsen. Das aber in der Gewissheit, dass diese nur auf die tatsächlichen Kosten erhoben werden und dass man selbst bestimmen kann, wie man sein Geld ausgibt. Das eingesparte Kapital investiert man lieber in die Gesunderhaltung - und zwar gern. Schließlich hilft es Kosten sparen, wenn man gesund ist.

Ich muss jetzt langsam Schluss machen. Im nächsten Monat habe ich meinen 92. Geburtstag und da will ich mich noch mal im Sportstudio etwas in Form bringen.

Bis bald!
Euer K.T.

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