Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Die betriebliche Altersvorsorge ist und bleibt ein Problemkind!
In vielen Fällen wird die bAV als das "non plus ultra" der Altersvorsorge dargestellt - leider völlig unberechtigt! Nach unserer Meinung ist lediglich die Arbeitgeber-finanzierte Direktversicherung geeignet, Vorteile sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer zu generieren. Alle anderen Durchführungswege beinhalten Tücken, die man zumindest kennen sollte.
Wir haben Ihnen unten die Durchführungswege der bAV in Kurzform zusammengefasst.
Auf die am häufigsten anzutreffenden Durchführungswege sei hier besonders eingegangen:
1. Pensionszusage:
Geeignet für GmbH-Geschäftsführer und Vorstände von Aktiengesellschaften. Der Unternehmer erteilt sich eine Versorgungszusage für eine bestimmte Altersrente (ggf. auch für Hinterbliebenenabsicherung und Berufsunfähigkeitsrente) und untersetzt diese Zusage mit einer Rückdeckungsversicherung. Deren Beiträge sind Betriebsausgaben.
Vorteile: Die Pensionszusage ist zu bilanzieren und kann hohe Steuervorteile ergeben.
Nachteile: Wegen der gesunkenen LV-Verzinsung sind viele Pensionszusagen notleidend. Weil die Höhe der Versicherungsleistung dann nicht mehr ausreicht, die zugesagte Rente zu zu zahlen, ist der Fortbestand der Gesellschaft existenziell gefährdet. Insbesondere viele Kleinunternehmen sind in diesem Falle unverkäuflich, weil der Käufer diese Risiken übernehmen müsste.
2. Direktversicherung
2.1. Arbeitgeber-finanzierte Direktversicherung ("echte Direktversicherung")
Diese Form der Direktversicherung wird genutzt, um verdienstvolle Mitarbeiter an die Firma zu binden. Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist der Arbeitgeber, versicherte Person und begünstigt für die Versicherungsleistung ist der Arbeitnehmer.
Vorteile: Der Arbeitnehmer erhält eine für ihn kostenfreie Rentenzusage und wird damit an die Firma gebunden. Bei einem Betriebswechsel kann die Direktversicherung auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden.
Nachteile: Übernimmt der neue Arbeitgeber die Beitragszahlung nicht, wird der Vertrag beitragsfrei fortgeführt und die Rentenleistung minimiert sich.
2.2. Direktversicherung Arbeitnehmer-finanziert ("Gehaltsumwandlung")
Hier liegt die Intention darin, Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge zu sparen und so die Rentenleistung zu einem niedrigeren Effektivbeitrag zu erhalten.
Versicherungsnehmer und Überweiser der Beiträge ist der Arbeitgeber, versicherte Person und begünstigt für die Versicherungsleistung der Arbeitnehmer. Die vom Arbeitgeber entrichteten Versicherungsprämien zahlt der Arbeitnehmer durch Lohnverzicht.
Vorteile: Der Arbeitnehmer erhält die Rentenleistung zu einem niedrigeren Effektivbeitrag, weil das zu versteuernde und sozialversicherungspflichtige Einkommen sinkt und somit geringere Steuern und SV-Abgaben zu zahlen sind.
Nachteile: Der Arbeitnehmer erhält eine spürbar niedrigere gesetzliche Altersrente, niedrigere (gesetzliche) Krankentagegelder und ggf. eine niedrigere Erwerbsminderungsrente und ggf. ein niedrigeres Arbeitslosengeld.
Aufgrund unterbrochener Erwerbstätigkeiten ist die tatsächliche Rentenleistung vielfach deutlich geringer als erwartet.
Das Sparguthaben ist über viele Jahre nicht verfügbar.
Nachteilig kann auch die Leistung als lebenslange Leibrente sein, wenn man schon kurz nach dem Renteneintritt verstirbt.
3. Unterstützungskasse (U-Kasse)
Hier geht die Versorgungszusage den Umweg über die Unterstützungskasse. Damit entstehen dem Arbeitgeber keine Vorteile, im Gegenteil!
Vorteile: keine bekannt!
Nachteile: Die U-Kasse ist ein Verwaltungsmonstrum und durch die "lebenslange" Beitragszahlungspflicht in den Pensionssicherungsverein zudem kostenbelastet. Nach einem Arbeitgeber-Wechsel ist es nahezu unmöglich, den Vertrag fortzuführen, es sei denn, der neue Arbeitgeber ist zufällig Vertragspartner der selben Unterstützungskasse.
Nach unserer Einschätzung gibt es keinen Grund, eine U-Kasse zu installieren.
Für alle (seit 2005 abgeschlossenen) Versorgungszusagen gilt:
Die ausgezahlten Leistungen sind in jedem Fall steuerpflichtig.
Für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherte sind die ausgezahlten Leistungen zudem beitragspflichtig.
Hier sehen Sie eine Kurzübersicht über alle Durchführungswege, bezogen auf Neuabschlüsse. Für Verträge, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden, gelten günstigere Bedingungen!
Bitte nutzen Sie bei Fragen das Kontaktformular
Kurzübersicht betriebliche Altersvorsorge
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Aktualisiert (Montag, den 01. Februar 2010 um 19:49 Uhr)


