Absicherung der Arbeitskraft - Berufsunfähigkeitsversicherung
Schon seit Anfang 2001 gelten neue Regelungen für die gesetzliche Berufsunfähigkeitsvorsorge. Diese beinhalten eine dramatische Verschlechterung der Versorgungsbezüge im Falle einer Berufsunfähigkeit. Nur wenige Betroffene wissen dies und manche glauben gar, dass die Neuregelungen eine Verbesserung darstellen. Eine Verbesserung ist es tatsächlich, aber leider nur für die arg gebeutelten Staatsfinanzen.
Für alle, die nach dem 1.1.1961 geboren wurden, die also am 1.1.2001 noch nicht 40 Jahre alt waren, entfällt der gesetzliche Berufsunfähigkeitsschutz komplett, d.h. sie können keine Berufsunfähigkeitsrente vom Staat erwarten.
Die bisherigen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten wurden für den genannten Personenkreis durch eine einheitliche zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt. Es gibt eine volle Erwerbsminderungsrente, die dann gezahlt wird, wenn der Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung nur noch weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Deren Höhe beträgt ca. 40% des letzten Einkommens.
Eine halbe Erwerbsunfähigkeitsrente (rund 20% des letzten Einkommens) erhält derjenige Versicherte, der zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten kann. Wer mindestens sechs Stunden pro Tag arbeiten kann, geht ganz leer aus.
Neben der Verringerung der Höhe der Renten ist aber ein anderer Punkt sehr schwerwiegend: Seit der Neuregelung kommt es nicht mehr auf den Berufsstatus, sondern lediglich darauf an, wie viele Stunden man leistungsfähig ist!!! Vorher galt als berufsunfähig, wer in seinem Beruf oder einem vergleichbaren Beruf weniger als 50% tätig sein konnte. Jetzt spielt der bisherige Beruf keine Rolle mehr. Lediglich die Zeit, die täglich gearbeitet werden kann, ist die Bemessungsgrundlage für die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente.
Die tatsächliche Situation am Arbeitsmarkt spielt dabei keine Rolle. Es ist unerheblich, ob der Betroffene Arbeit finden kann - egal in welchem Beruf!
Die Neuregelungen stellen eine drastische Verschlechterung für die Versicherten dar. Alle, die bisher keine adäquate private Vorsorge getroffen haben, sind gleichermaßen betroffen. Rein statistisch gesehen wird angeblich jeder vierte Arbeitnehmer im Laufe seines Erwerbslebens berufs- oder erwerbsunfähig. In den meisten Fällen sind die Ursachen Krankheiten und Gebrechen, und nicht - wie oft vermutet- Unfälle. Und selbst wenn nur jeder 20. oder 50. berufsunfähig würde - für die Betroffenen wäre dies eine erhebliche finanzielle Belastung!
Fazit: Privater Versicherungsschutz ist von Nöten!
Die Verbraucherzentralen sind sich einig und die Medien ebenso: Die Berufsunfähigkeits-Absicherung ist eine der wichtigsten privaten Versicherungsverträge.
Diese Sparte hier in wenigen Sätzen abschließend zu betrachten, ist schier unmöglich. Zu viele Details gilt es zu beachten. Wir haben daher einen PRIVAT-Report "Altersvorsorge & Arbeitskraftsicherung" für Sie zusammengestellt, der das Thema umfassend darstellt. Sie erhalten den PRIVAT-Report auf dem Postwege, zusammen mit Ihrem persönlichen Angebot.
Für die Erstellung Ihres persönlichen Angebotes benötigen wir folgende Angaben:
- Name, Postanschrift und Geburtsdatum
- erlernter Beruf und derzeitige berufliche Tätigkeit
- gewünschte Höhe der Absicherung
- Vorhandensein weiterer BU-Verträge
- Besonderheiten (Vorerkrankungen...)
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Aktualisiert (Montag, den 01. Februar 2010 um 19:45 Uhr)


