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Privat vorsorgen mit Lebens- und Rentenversicherungen

Für alle diejenigen, die die Verfügbarkeit über ihr Geld nicht (wie bei BAV, Rürup und Riester) aus der Hand geben wollen, eignen sich die Produkte der dritten Schicht, jetzt Kapitalanlagen genannt. Hierzu zählen auch die bisherigen Publikumslieblinge Lebens- und Rentenversicherung. Es ist anzunehmen, dass sich immer mehr Bürger der Bevormundung durch den Staat entziehen werden und unverändert auf die altbewährten Lebens- und Rentenversicherungen und alternative Produkte setzen werden.

„Dank“ der neuen Bundesregierung, die beschlossen hat, ab 2009 sämtliche Spekulationsgewinne unter Wegfall der bisherigen einjährigen Spekulationsfrist mit einer 25%igen Ertragssteuer zu belegen, werden Lebens- und Rentenversicherungen wieder unerwartet attraktiv. Der Besteuerung der jährlich anfallenden Gewinne mit 25% steht dann die Möglichkeit gegenüber, nur 50% des Gewinns (mit dem persönlichen Steuersatz) zu versteuern, wenn der LV-/RV-Vertrag nach dem 60. Lebensjahr ausgezahlt wird und 12 Jahre bestanden hat!

Die wichtigsten Eigenschaften:

  • Versicherungsnehmer und versicherte Person können unterschiedliche Personen sein.
  • Bei einer Lebensversicherung wird im Todesfall eine frei wählbare Versicherungssumme für frei wählbare Bezugsberechtigte garantiert, im Erlebensfall erhält die versicherte Person eine einmalige Kapitalabfindung.
  • Bei einer Rentenversicherung werden im Todesfall vor Rentenbeginn zumindest die eingezahlten Beiträge an beliebige Bezugsberechtigte ausgezahlt, im Erlebensfall erhält die versicherte Person eine lebenslange Rente (die nach der neuen Ertragswerttabelle versteuert wird) oder eine einmalige Kapitalleistung.
  • Die Kapitalabfindungen aus Lebens- und Rentenversicherungen sind zu versteuern und zwar nur deren Gewinnanteile (Auszahlungen abzüglich Einzahlungen). Bei Auszahlung ab dem 60. Geburtstag sind nur 50% der Gewinne zu versteuern, davor die gesamten Gewinne.
  • Der Versicherungsnehmer kann jederzeit den Versicherungsvertrag kündigen oder beitragsfrei stellen.
  • Die Mindestlaufzeit des Vertrages von 12 Jahren für die steuerliche Anerkennung des Halbeinkünfteverfahrens besteht weiter, erst dann zählt die Erreichung des 60. Lebensjahres für die begünstigte 50%-Versteuerung.

Achtung! Lebens- und Rentenversicherungen können beliehen und verpfändet werden, das Guthaben ist nicht Hartz-IV gesichert.

Lebens- oder Rentenversicherung?

Entgegen der landläufigen Meinung bestimmter Verbraucherschützer empfehlen wir Ihnen Lebensversicherungen, anstelle der oftmals favorisierten Rentenversicherungen. Dass wir dabei fondsgebundene Verträge meinen, dürfte selbstverständlich sein.

Lebensversicherungen haben den Vorteil, dass automatisch die Hinterbliebenen abgesichert werden, und zwar vom Vertragsbeginn an, während die Todesfallsumme der Rentenversicherung anfangs noch minimal ist. Der vielgepriesenen Vorteil der Rentenversicherung, die lebenslange Rente, kehrt sich ins Gegenteil um, wenn man schon kurz nach Beginn der Rentenzahlung stirbt und eine zu kurze Rentengarantiezeit vereinbart hatte.

Falls der Kunde wirklich keine Hinterbliebenen haben sollte (oder so mit ihnen verstritten sein sollte, dass er denen nichts gönnt), kommt natürlich auch eine Rentenversicherung in Frage.

Selbstverständlich ist eine Lebensversicherung etwas teurer als eine Rentenversicherung. Der Todesfallschutz kostet natürlich Geld. Ein unerwarteter Todesfall, vielleicht noch in jungen Jahren, stellt die Hinterbliebenen aber vor so große finanzielle Probleme, dass eine Todesfallabsicherung immer sinnvoll erscheint.

Noch ein wichtiger Hinweise zu diesem Thema:

Inzwischen gibt es einige Anbieter, die die ohnehin fließende Grenze zwischen Lebens- und Rentenversicherung aufgehoben haben, indem sie Rentenversicherungen mit automatisch integrierter Todesfallsumme anbieten.

Fondspolice oder konventioneller Vertrag?

Gerade in Krisenzeiten wird gern vor der Investition in Fonds gewarnt und es werden „sichere“ Anlagen wie Rentenpapiere empfohlen. Ähnlich ist es im Versicherungsbereich, wo man immer wieder versucht, konventionelle Verträge anzubieten.
Aber was ist heute schon „sicher“, wo man selbst Staatspapieren schon ein gewisses Misstrauen entgegen bringt?

Wir empfehlen Ihnen nach wie vor Fondspolicen – das sind Sachwertanlagen!

Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen erbringen erfahrungsgemäß eine höhere Rendite als konventionelle Verträge mit derzeit nur 2,25% Garantiezins.
Der Garantiezins wird nicht auf den gesamten Beitrag, sondern nur auf den Sparanteil gewährt. Effektiv auf den Gesamtbeitrag bezogen erreichen konventionelle Verträge nur eine Rendite von garantiert knapp über zwei Prozent. Inklusive Überschüsse kann man derzeit mit einer Gesamtverzinsung von rund 4% rechnen!

Demgegenüber haben Fondspolicen keinen Garantiezins, da die Wertentwicklung des Vertrages von der Wertentwicklung des oder der gewählten Fonds bzw. Depots abhängt.

Üblicherweise wird langfristig von einer Fonds-Rendite von 6 bis 9% p.a.ausgegangen. Dies ist durchaus realistisch, wenn man sich die tatsächliche Wertentwicklung der Börsen in der Zeit seit 1925 ansieht. Über 11% wurden dort durchschnittlich erzielt, und das in schwierigen Zeiten mit Weltwirtschaftskrise, Weltkrieg, Ölkrise und kaltem Krieg!

Wenn Sie also vor der Wahl stehen, einen konventionellen Vertrag mit 2,25% Garantiezins oder einen fondsgebundenen Vertrag ohne garantierte Rendite abzuschließen, empfehlen wir den fondsgebundenen Vertrag.

Nach unserer Ansicht ist ein fondgebundener Vertrag immer vorzuziehen, wenn mindestens 15 Jahre Laufzeit angegangen werden sollen. Dann haben Sie ein Risiko, aber auch eine große Chance! Sie können „nur“ 3% Wertentwicklung erzielen, aber vielleicht auch 12 %! Das ist die anderthalbfache bis dreifache Rendite des konventionellen Vertrages.

Können Sie dieses Risiko eingehen?

Insbesondere bei längeren Laufzeiten hat schon ein geringer Rendite-Vorteil enorme Auswirkungen. Schauen Sie in eine Zinseszinstabelle!

Ihr persönliches Angebot erhalten Sie zusammen mit unserem PRIVAT-Report "Altersvorsorge & Arbeitskraftsicherung" über das Kontaktformular auf der Webseite www.easycurity.de.

Sie können auch HIER Ihre Anfrage eingeben!

 

Aktualisiert (Montag, den 01. Februar 2010 um 19:44 Uhr)

 
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