Kindergeldanlagen
Das Wichtigste im Leben sind unsere Angehörigen, allen voran die Kinder, die auf Hilfe existentiell angewiesen sind. Kinder brauchen unseren besonderen Schutz und Zuwendung und auch für deren Zukunftsvorsorge gibt es spezielle Versicherungsprogramme.
Während in der Vergangenheit meist „Ausbildungsversicherungen“ oder „Hochzeitspolicen“ verkauft wurden, gibt es seit einigen Jahren eine wesentlich sinnvollere Lösung: Das Kindervorsorgeprogramm als Anlagemöglichkeit für einen Teil des Kindergeldes.
Was ist daran „anders“?
Der Nachteil der früheren Verträge bestand darin, dass diese zwangsläufig mit dem Alter 20 oder 25 endeten. Der Vertrag wurde für diese Zeit abgeschlossen und damit endet er nach dieser Zeit – egal, ob man die Ablaufleistung dann braucht oder nicht!
Geld braucht man zwar immer, doch ist dessen Verwendung in wichtige und unwichtige Sachen geteilt.
Und wenn man „unverhofft“ zu Geld kommt, z.B. durch die Auszahlung einer Heiratspolice, dann findet man sicher einen Verwendungszweck dafür. Das Alter ist noch weit entfernt und die Altersvorsorge ebenso.
Einige Jahre später beginnt man dann erneut mit dem Sparen für die Altersvorsorge – bis ein umtriebiger Vertreter kommt und „etwas viel besseres“ anbietet. Was passiert? Vielleicht kündigt man den alten Vertrag und fängt von neuem bei „Null“ an.
Allein bei diesem Beispiel sind dreimal Provisionen an die jeweiligen Vertreter geflossen – bezahlt durch den Kunden, der das eigentlich so nicht wollte.
Unsere Lösung – Ihr Vorteil: Das Kindervorsorgeprogramm
Die wichtigsten Punkte in Kürze:
- Fondsgebundene Lebensversicherung mit Sparanteil in verschiedene Investmentfonds
- Versicherungsnehmer wird Mutter und/oder Vater des versicherten Kindes
- Spezielle Enkelpolicen für Großeltern sind möglich, aber wegen höherer Risikoanteile nicht empfohlen (wenn die Großeltern etwas für das Enkel tun wollen, können sie dies familienintern über einen Dauerauftrag tun)
- Mindestbeitrag nur 25 Euro (in 5-Euro-Schritten wählbar)
- Der Abschluss ist ab der Geburt bis etwa zum Kindesalter von zehn bis 14 Jahren sinnvoll
- Laufzeit üblicherweise bis zum 60. Lebensjahres des Kindes, somit günstigere Versteuerung des Vertrages
- Das Guthaben des Vertrages ist ab dem 4. Versicherungsjahr ständig verfügbar
- es steht für alle möglichen Ausgaben zur Verfügung (z.B. erstes Moped, Ausbildungszuschuss, Hochzeit, neues Auto...)
- Bis das Kind 18 Jahre alt ist, bleiben die Eltern / das Elternteil Versicherungsnehmer
- Im Alter 18 bis 27 Jahre wird der Vertrag auf das dann erwachsene Kind übertragen
- Nach der Übertragung übernimmt das „Kind“ die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag.
- Es kann den Vertrag beitragsfrei stellen, kündigen, anderweitig verändern und natürlich auch ganz normal fortsetzen
- Stirbt der Versicherungsnehmer vor der Übertragung, wird der Vertrag bis zum 27. Lebensjahr des Kindes beitragsfrei gestellt
- Stirbt das Kind, wird eine Todesfallsumme ausgezahlt
- Eine Beitragfreistellung des Vertrages bei Berufsunfähigkeit des Versorgers ist möglich
- Als Ablaufleistung erhält das „Kind“ mit 60 Jahren eine Auszahlung in Form einer einmaligen Kapitalabfindung
FAZIT:
Das Kindervorsorgeprogramm ist eine sehr gute Möglichkeit der finanziellen Vorsorge für Ihr Kind. Legen Sie einen Teil des Kindergeldes dort an – Ihr Kind dankt es Ihnen!
Fordern Sie noch heute ein persönliches Angebot an!
Aktualisiert (Montag, den 01. Februar 2010 um 19:54 Uhr)


