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Abgeltungssteuer

Acht Sätze zur Abgeltungssteuer!

  • Zum 1. Januar 2009 wurde in Deutschland eine 25%ige Abgeltungsteuer (zuzügl. Kirchensteuer) für Kapitalvermögen (§ 20 EStG) eingeführt, die an die Stelle der früheren Kapitalertragsteuer trat und auch private Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren (bisherige Spekulationsgeschäfte) erfasst.
  • Wie bisher können Freistellungsaufträge erteilt werden (z. B. für den künftigen Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 € bzw. bei Ehegatten 1.602 €) und bei Abgabe einer Nichtveranlagungsbescheinigung werden auch nach Einführung der Abgeltungsteuer die Zinsen, die über dem Freibetrag liegen, nicht besteuert.
  • Kapitalerträge, von denen Abgeltungsteuer abgezogen wurde, brauchen nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben zu werden, jedoch hat der Steuerpflichtige (z.B. mit niedrigem Einkommen) optional ein Wahlrecht und er kann die Einbeziehung seiner Kapitalerträge in die Einkommensteuerveranlagung beantragen, z.B. weil bei ihm ein niedrigerer persönlicher Steuersatz als 25 % zur Anwendung kommt.
  • Man kann der Abgeltungssteuer nur bezüglich vorhandener Alt-Kapitalanlagen entrinnen, Neuanlagen (ab 1.1.2009) werden in jedem Fall versteuert. Altanlagen unterliegen der Abgeltungssteuer nur bezüglich Zinsen und Dividenden.
  • Lebens-/Rentenversicherungen (auch gegen Einmalbetrag) fallen nicht unter die Abgeltungssteuer, wenn sie mindestens 12 Jahre laufen und nicht vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden (dann erfolgt die Besteuerung nach dem Halbeinkünfteverfahren bzw. nach dem Ertragswert).
  • Reine Investmentfonds sind die Verlierer bei der Abgeltungssteuer, weil hier im Gegensatz zur Lebensversicherung keine Steuergeschenke gemacht wurden.
  • Dachfonds unterliegen der Abgeltungssteuer, sie haben aber den Vorteil, dass Umschichtungen während der Laufzeit nicht zur Steuerpflicht führen.
  • Edelmetalle sind unabhängig vom Lagerort nach einem Jahr Haltedauer von der Abgeltungssteuer befreit und sollten im richtigen Verhältnis in jedem Depot vorhanden sein.

Fragen zur Abgeltungssteuer? 03771/300400 oder über das Kontaktformular

 

 

Aktualisiert (Dienstag, den 05. Januar 2010 um 18:57 Uhr)

 
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