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Sehr geehrte Damen und Herren, Für schon sehr lange bei einer Gesellschaft versicherte Kunden gibt es grundsätzlich eine andere Möglichkeit der Prämien-Reduzierung laufender Verträge, den TARIFWECHSEL nach Par. 204 VVG (früher Par. 178 im alten VVG) - und dies innerhalb der bestehenden Versicherungsgesellschaft! Sie brauchen Ihren Tarif nicht kündigen und verlieren nicht Ihre Alterungsrückstellungen! Hier Auszüge aus diesem durchaus brisanten Paragraphen (den kompletten Wortlaut finden Sie HIER):
(1) Bei bestehendem Versicherungsverhältnis kann der
Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen, dass dieser 1. Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung annimmt; - soweit die Leistungen in dem Tarif, in den der Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder umfassender sind als in dem bisherigen Tarif, kann der Versicherer für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen; - der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung eines Risikozuschlages und einer Wartezeit dadurch abwenden, dass er hinsichtlich der Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbart; ... (Unterstreichungen SüGa Versicherungsmakler GmbH) Mit dem Tarifwechsel haben langjährig Versicherte die Möglichkeit, meist sogar ohne erneute Gesundheitsprüfung in einen gleichwertigen Tarif zu wechseln, und damit bis zu 50 % der bisherigen Krankenversicherungsprämien einzusparen. Möglich wird dies, weil die meisten Gesellschaften im Laufe der Jahre immer neue Tarife auflegen, um damit jungen und gesunden Kunden attraktive Angebote unterbreiten zu können. Versicherte in geschlossenen (nicht verkaufsoffenen Tarifen) haben hingegen zunehmende Probleme, weil diese Tarife wegen des fehlenden Zugangs neuer Kunden "vergreisen". Der Tarifwechsel stellt ein gesetzliches Recht des Versicherten dar, was aber nicht immer einfach durchzusetzen ist. Der Tarifwechsel ist jederzeit zum Monatsersten möglich - jetzt oder erst in einigen Jahren! Relativ häufig kommt es zu einem Tarifwechsel am Ende eines Arbeitslebens, wo es gilt, Ausgaben zu reduzieren. Sie müssen nicht so lange
warten! Informieren Sie sich jetzt, welche Möglichkeiten sich
bieten! Ich darf Sie
nur im Zusammenhang mit einer Vermittlung zu einem Tarifwechsel
beraten, also wenn sich der Vertrag in meinem Bestand befindet.
Die zweite
Lösung ist mit sehr viel Arbeit verbunden, weil sich der Versicherte
in den Tarif-Dschungel der Versicherer einarbeiten muss. Die bessere Alternative wäre die Einschaltung eines Versicherungsberaters, der Ihnen ein unterschriftsreifes Angebot unterbreitet, auf das Sie sich wirklich verlassen können. Sie sollten dies immer tun, wenn Sie
Nur dann, wenn Sie das unterbreitete
Umstellungsangebot annehmen, zahlen Sie der Beratungsgesellschaft ein
angemessenes Honorar. Tun Sie das nicht, schulden Sie dem
Beratungsunternehmen keinen Cent! Sie gehen also keinerlei Risiko
ein!
Haben Sie Fragen? Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme! * Die einmaligen Gebühren betragen jeweils ca. das 10- bis
12-fache der monatlichen Einsparung. Mit anderen Worten: Die
Einsparung des ersten Jahres nach der Umstellung ist "verloren". |
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Beitragsentlastung; easy-PKV |
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