Die private Unfallversicherung
Eine Private Unfallversicherung gilt weltweit und rund um die Uhr. Sie sichert Sie gegen die finanziellen Folgen eines Unfalles ab, unabhängig, ob dieser in der Freizeit oder während der Dienstzeit geschieht und unabhängig ob fremd- oder eigenverschuldet.
Fast jeder Haushalt hat eine Unfallversicherung abgeschlossen. Aber gerade in dieser Sparte kann man die größten Preis- und Leistungsunterschiede feststellen. Die Verbraucherschützer sagen, eine Berufsunfähigkeitsversicherung sei besser (Richtig! Aber auch x-mal teurer!), wir sagen, eine Unfallversicherung ist eine preiswerte Grund-Absicherung.
Wir bieten Ihnen mit unserem Vorzugsangebot ein einzigartiges Deckungskonzept mit einem optimalem Preis/Leistungsverhältnis:
- Keine Unterscheidung von Berufsgruppen A/B
- Bergungskosten beitragsfrei bis 5.000,- € mitversichert
- Verbesserte Gliedertaxe
- Sofortleistungen in Höhe von 5.000,- € bei schweren Verletzungen beitragsfrei mitversichert
- Kosten für kosmetische Operationen sind beitragsfrei bis 5.000,- € mitversichert
- Die Folgen von Lebensmittelvergiftungen sind mitversichert
- Durch erhöhte Kraftanstrengungen hervorgerufene Verrenkungen und Zerrungen sind versichert
- Gesundheitsschädigungen durch Gase und Dämpfe gelten als Unfall
- Zunächst geringfügig erscheinende Unfallfolgen brauchen erst dann gemeldet werden, wenn der wirkliche Umfang erkennbar wird
- Neugeborene leibliche Kinder des Versicherungsnehmers sind für das erste Lebensjahr beitragsfrei zu 30% der Invaliditätssumme eines Elternteiles mitversichert
- Bis zum 10. Lebensjahr sind Vergiftungen durch schädliche Stoffe mitversichert
- Partnerversorgung im Todesfall beitragsfrei für zwei Jahre
- Für stationäre Aufenthalte wird das Krankenhaustagegeld auch im zweiten Jahr gezahlt
- Für Unfälle im Ausland wird das Krankentagegeld für bis zu 14 Tage in doppelter Höhe gezahlt
- Nach 14-tägigen Krankenhausaufenthalt im Ausland sind die Rückholkosten bis 2.500,- € beitragfrei mitversichert
- Unfälle infolge trunkenheitsbedingter Bewusstseinsstörungen sind ohne Promillegrenze mitversichert (außer beim Lenken von Kraftfahrzeugen; hier gilt eine Promillegrenze von 1,3!)
- Als Unfälle gelten auch Infektionen, die durch eine Beschädigung der Haut verursacht werden
- Geht der Versicherte nach einem Unfall seinem Beruf weiter nach, so wird dies nicht zu seinen Ungunsten ausgelegt. Für die Bemessung des Grades der Invalidität ist der objektive ärztliche Befund ausschlaggebend
- Mitversicherung einer Unfallrente möglich. Nach Eintritt des Leistungsfalles einer Unfallrente kann der Versicherte anstelle dieser auf Wunsch eine Kapitalabfindung erhalten
Dies ist nur ein Auszug aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen UB2008, die Sie bei Vertragsabschluss im vollen und alleine gültigen Wortlaut erhalten.
FAZIT: Wir bieten Ihnen ein TOP-Angebot zum günstigen Preis!
Progression und Invaliditätsleistung
Die Bemessung der „richtigen“ Versicherungssumme setzt voraus, dass der Kunde zumindest grob die Wirkungsweisen kennt. Üblich ist die Angabe einer Grund- und einer Vollinvaliditäts-Versicherungssumme.
Die kleinere Zahl (Grund-Invaliditäts-Summe) ist die wichtigere von beiden. Aus dieser Zahl berechnet sich die Entschädigungsleistung. Einfach gesagt, werden davon die Prozente des Körperschadens berechnet.
Also: 10% Invalidität = 10% Leistung.
Bei schwereren Unfällen wirkt die Progression. Je nach Progressionsstaffel werden ab einem bestimmten Prozentsatz die Entschädigungsleistungen vervielfacht.
Beispiel:
Spitzenprogression: Bis 75% erfolgt die Berechnung der Versicherungsleistung jeweils in Prozent der Invalidität, über 75% werden je 1% Invalidität 5% Versicherungsleistung ausgezahlt.
Beispielrechnung 100% Invalidität:: (75% x 1) + (25% x 5) = 75% + 125 % = 200 % von Grundinvaliditäts-Summe
Je höher die Progression vereinbart ist, desto mehr Leistung wird bei gleicher Grund-Summe im Vollinvaliditätsfall ausgezahlt und umso höher wird die Versicherungsprämie.
Aus dem Gesagten ergibt sich, dass man 500.000 Euro Leistung bei Vollinvalidität beispielsweise versichern kann mit
- 250.000 Euro Grundsumme bei 200% Spitzenprogression
- 100.000 Euro Grundsumme bei 500% Progression
- 50.000 Euro Grundsumme bei 1.000% Progression
Sinnvoll erscheint es, eine möglichst hohe Grundsumme mit niedriger Progression zu vereinbaren.
Das liegt darin begründet, dass in der Mehrzahl natürlich Unfälle mit einem niedrigen Invaliditätsfall passieren und so überhaupt erst eine nennenswerte Ausschüttung erfolgt.
Risikobewusste Kunden werden hingegen genau das Gegenteil favorisieren: Sie versichern sich ganz bewusst nur für den Fall höherer Invaliditätsgrade.
Kleinere Unfälle (z.B. der Verlust eines Fingers oder Bewegungseinschränkungen eines Armes) sind zwar unangenehm, bedingen aber normalerweise keine Einkommensverluste.
"Risiko-Unfallversicherung"
Betrachten Sie Ihre Unfallversicherung als RISIKO-Versicherung!
Aus unserer Argumentation wissen Sie, dass man nicht jedes Risiko von der ersten Mark oder vom ersten Cent an versichern muss. Warum also sollten Sie nicht auch in der Unfallversicherung nach diesem Prinzip verfahren und diese als echte Risikoversicherung ansehen.
Überlegen Sie, ob Sie schon bei geringeren Invaliditätsgraden Leistungen aus der Unfallversicherung benötigen, bzw. ob Sie bereit sind, die dafür verlangten Prämien zu zahlen. Ist es nicht so, dass die Versicherungsleistung nach einem Unfall mit glücklicherweise nur geringen Folgen in vielen Fällen auf dem Sparkonto landet? Die Auszahlung geringer Invaliditätsgrade wird meist quasi als „Schmerzensgeld“ betrachtet, da in diesem Fall nur minimale oder gar keine Folgekosten auf den Versicherten zukommen. Wie sollte auch der als Beispiel vielzitierte Wohnungsumbau erfolgen, um auf einen fehlenden Finger oder eine Bewegungseinschränkung im Schultergelenk zu reagieren?
Fakt ist, dass viele Versicherte erst bei höheren Invaliditätsgraden eine echte finanzielle Mehrbelastung haben und dann auch (entsprechend höhere) Leistungen der Versicherungsgesellschaft benötigen.
Die Lösung: Unfall-Risiko-Versicherung
Mit unserer Unfall-Risiko-Versicherung können Sie beides – den vorhandenen Versicherungsschutz auf neue Erfordernisse anpassen – oder auf einen echten RISIKO-Tarif umstellen!
Wie funktioniert die Unfall-Risiko-Versicherung?
Ganz einfach: Der Versicherte vereinbart eine Invaliditätssumme (z.B. 100.000 oder 200.000 Euro), die als Fixbetrag ausgezahlt wird, wenn ein Unfall zu mindestens 50% Invalidität führt. Unter 50% Invalidität erfolgt keine Leistung. Der Versicherte kann sich so absolut preiswert versichern, weil er auf Auszahlungen für geringere Invaliditätsgrade verzichtet und sich auf eine Grunddeckung für wirkliche Unfälle konzentriert. Leistungen bei Infektionen, Insektenstichen, Vergiftungen usw. entfallen!
Was kostet die Unfall-Risiko-Versicherung?
Es gibt nur drei Tarife, nämlich für Erwachsene (Einstufung A oder B) und für Kinder.
Prämie je 1.000 Euro Versicherungssumme (in Klammern: jeweils inklusive 19% Versicherungssteuer)
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Normaltarif |
öffentlicher Dienst |
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Tarifgruppe A |
0,34 (0,405) Euro |
0,30 (0,357) Euro |
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Tarifgruppe B |
0,51 (0,607) Euro |
0,46 (0,547) Euro |
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Kindertarif |
0,19 (0,226) Euro |
0,19 (0,226) Euro |
Das Höchstaufnahmealter ist 65 Jahre. Die Höchstversicherungssumme beträgt 500.000 Euro
Beispielrechnung:
Ein Angestellter im öffentlichen Dienst (Tarifgruppe A) zahlt für 250.000 Euro Versicherungssumme nur 89,25 Euro jährlich, das sind nur rund 25 Cent pro Tag. Bei einem Unfall ab 50% Invalidität wird ihm die volle Versicherungssumme ausgezahlt, darunter erhält er keine Leistung aus diesem Vertrag.
Aus 250.000 Euro Versicherungsleistung kann sich der Versicherte bei Kapitalerhalt eine lebenslange Unfallrente in Höhe von 1.250 Euro (bei 6% Kapitalrendite) bzw. 1.875 Euro (bei 9% Kapitalrendite) zahlen. Es würde also nur die jeweilige Wertentwicklung ausgezahlt, das eingesetzte Kapital bleibt erhalten.
Sie wünschen ein persönliches Angebot? HIER abfordern!
UPR – Grauer Kapitalmarkt oder interessante Geldanlage?
Keins von beiden!
Wir sprechen hier über eine Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr, kurz UPR.
Diese funktioniert ganz einfach: Sie schließen eine Unfallversicherung ab und erhalten am Ende der Laufzeit alle gezahlten Beiträge zurück, selbst dann, wenn Sie eine Leistung aus dem Vertrag erhalten haben.
Klingt doch gut, oder?
Wenn Sie sich aber näher mit dem Angebot beschäftigen, werden Sie schnell die Hinterlist daran entdecken.
Hier die Auflösung: Eine „normale“ Unfallversicherung kostet beispielsweise 10 Euro im Monat. Die UPR kostet (bei gleichen Leistungen!) beispielsweise 60 Euro im Monat. Die bekommen Sie auch wieder – in 20 oder 30 Jahren!
Die Funktionalität ist ganz einfach: Der Versicherungsschutz bei der UPR kostet natürlich auch nur 10 Euro im Monat. Vielleicht etwas mehr, weil es hier nicht so "drauf an kommt". Die überzähligen 50 Euro werden über die Laufzeit verzinslich angelegt und ergeben eben die 60 Euro, die Sie dann wieder ausgezahlt bekommen. Der Zinssatz der Anlage beträgt jedoch nur (je nach Gesellschaft unterschiedlich) rund 2,0% p.a., also nicht gerade sehr viel.
Wenn Sie glauben, dass Sie eine höhere Rendite erwirtschaften können oder dass Sie das Geld selbst flexibler, also verfügbarer, anlegen können, dann werden Sie wohl von diesem Produkt Abstand nehmen.
Trotzdem wird die UPR gern gekauft – zumeist von Großeltern für die Enkel! Das erscheint entschuldbar, sind doch die Omas und Opas in vielen Fällen von modernen Kommunikationswegen (ja, dem Internet!) abgeschnitten und mehr auf örtliche Versicherungsvertretungen und Banken fixiert.
Dass diese Verträge dann von den Eltern akzeptiert werden, liegt wohl an einem alten deutschen Sprichwort: „Einem geschenktem Hund guckt man nicht in den Mund!“
Zum Grauen Kapitalmarkt gehört die UPR aber wirklich nicht. Schließlich hat sie es sogar ins neue Versicherungsvertragsgesetz geschafft. Das ist aber auch kein Freibrief, denn das VVG ist ein Produkt der Politik!
Ihr persönliches Angebot
Bitte nennen Sie uns Ihre Vorstellungen. Sie erhalten dann ein ausführliches Angebot mit allen Bedingungen.
Aktualisiert (Montag, den 01. Februar 2010 um 19:30 Uhr)



