Private Sachversicherungen
Im Wesentlichen geht es hier um die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung.
Die Hausratversicherung
Einbrecher haben Konjunktur. Besonders dreiste steigen tagsüber in Wohnungen ein oder fahren gleich mit dem Möbelwagen vor. Gerade in der Anonymität der Städte merken oft nicht einmal die Nachbarn, dass es sich nicht um einen Umzug, sondern einen Diebeszug handelt.
Aber auch Feuer, Sturm oder ein geplatztes Leitungsrohr können wertvolles Mobiliar Ihrer Wohnung beschädigen oder zerstören.
Abgesehen vom Schreck über die verlorene Habe bedeuten solche Ereignisse gewöhnlich einen erheblichen finanziellen Verlust. Die allergrößte Mehrheit unserer Kunden hat dagegen mit einer Hausratversicherung vorgesorgt.
Folgende Schäden werden damit abgedeckt:
- Brand, Blitzschlag, Explosion und Absturz von Flugzeugen
- Leitungswasserschäden einschließlich Frostschäden an sanitären Anlagen
- Einbruchdiebstahl und Raub
- Sturmschäden (ab Windstärke 8) und Hagel
- Überspannungsschäden, sofern ausdrücklich vereinbart
In der Grunddeckung oder grundsätzlich nicht versichert sind aber z.B.
- Sengschäden (ohne offene Flamme),
- Schäden durch umgestoßene Wischeimer, durch Grund- und Hochwasser oder Regen
- Einfacher Diebstahl, d.h. Wegnahme von Geld oder Hausrat ohne Einbruch
- Diebstahl von Hausratgegenständen aus KFZ
- Schäden durch Erdbeben, innere Unruhen und durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
Eingeschlossen in die Deckung sind alle Folgeschäden von versicherten Risiken, wie z.B. durch Rauch, Löschwasser oder die aufgebrochene Wohnungstür und Schäden durch Vandalismus nach einem Einbruch.
Ein Problem für alle Kunden stellt immer wieder die Ermittlung der korrekten Versicherungssumme dar. Die meisten Gesellschaften bieten daher Durchschnitts- bzw. Mindestwerte an. Üblich sind 650 € Wert des Hausrates pro qm Wohnfläche. Wer dieses Angebot der Gesellschaft annimmt, riskiert keine Überprüfung auf „Unterversicherung“ im Schadenfall. Vorsicht ist dennoch angebracht: Wer eine sehr wertvolle Einrichtung besitzt, ist bei Vereinbarung einer zu niedrigen Versicherungssumme zwar nicht bei einem kleineren Schaden unterversichert, wohl aber bei einem Totalschaden. Maximal wird bis zur Höhe der Versicherungssumme gezahlt, das Restrisiko würde der Kunde tragen.
Wichtig: Wertsachen (Bargeld, Urkunden, Sparbücher, Schmuck, Briefmarken, Gemälde, Antiquitäten) sind nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz innerhalb der Versicherungssumme versichert, meist 20 Prozent. Für Bargeld, Urkunden und sonstige Wertpapiere gelten zusätzliche Einschränkungen.
Voraussetzung für den ED-Versicherungsschutz: Die Mindestsicherungen sind erfüllt!
Bei einer Wohnung bedeutet das: Die Wohnungstür ist mit einem bündig abschließenden Zylinderschloss gesichert und die Fenster sind geschlossen, wenn sich niemand in der Wohnung befindet.
Unser Angebot für Sie:
incl. Feuer, ED/Vandalismus, Raub, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Überspannungsschäden (bis 20% der VSSu) und zahlreichen Deckungsverbesserungen;
Jahresprämie je 1.000 Euro V-Summe; incl. 18% V-Steuer:
Zone 1:
0,93 Euro (mit 150 Euro Selbstbeteiligung); 1,04 Euro (ohne Selbstbeteiligung)
Zone 3:
1,42 Euro (mit 150 Euro Selbstbeteiligung); 1,58 Euro (ohne Selbstbeteiligung)
Bemerkungen: Bitte fragen Sie ggf. Ihre Tarifzone an!
Anbieter: AEL
Die Wohngebäudeversicherung
Für die allermeisten Hausbesitzer ist der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung eine Selbstverständlichkeit, stellt doch das eigene Haus meist die größte Investition im Leben eines Menschen dar. Zwar werden durch diese Versicherung Schäden nicht verhindert, immerhin kann sie aber den Eigentümer vor großen Belastungen und sogar vor dem möglichen finanziellen Ruin bewahren. Das funktioniert aber nur dann, wenn der Vertrag einen ausreichenden Deckungsumfang hat. Das ist leider nicht immer der Fall.
Die verbundene Wohngebäudeversicherung besteht aus Versicherungen gegen Schäden durch
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Absturz von bemannten Flugzeugen, Aufräumungs- und Abbruchkosten)
- Leitungswasser (Bruch- u. Frostschäden an den Zu- u. Abwasserrohren der Wasserversorgung, Heizung und Sanitär
- Unterspülung nach einem Rohrbruch, Frost- u. Bruchschäden an Versorgungsrohren auf dem Grundstück
- Sturm und Hagel (Sturmschäden ab Windstärke 8; Folgeschäden, z.B. durch abgedeckte Dächer)
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Lawinen, Sturmfluten oder Grundwasser (Ausnahme Altverträge der ehemaligen Staatl. Versicherung der DDR!). Nicht versichert sind auch Schäden durch Niederschläge, die durch geöffnete Fenster und Türen oder durch ein undichtes Dach eindringen.
Überspannungsschäden sollten unbedingt in den Vertrag eingeschlossen sein. Dann ersetzt die Gesellschaft auch Schäden z.B. an der Heizungssteuerung oder Hausverteilung, wenn der Schaden durch einen Blitzschlag in der Umgebung verursacht wurde.
Nicht unter den Überspannungs-Versicherungsschutz fallen logischerweise alle anderen, nicht durch Blitz verursachten Spannungsspitzen, also z.B. durch Kurzschluss oder Bauarbeiten an der Kabeltrasse.
Grundlage für die Berechnung der Versicherungsprämie und Ausdruck für den heutigen Wert ist immer die Versicherungssumme 1914. Diese wird in den meisten Fällen durch Wertermittlung anhand von Bauzustand und Größe ermittelt. Möglich wäre auch die Übernahme des Wertes des früheren Monopolversicherers oder die Ermittlung mittels Gutachten.
Empfehlenswert ist eine Versicherung nach gleitendem Neuwert. Das bedeutet, dass automatisch der Versicherungswert den sich verändernden Baupreisen angepasst wird. Gleichzeitig ändert sich jährlich die Versicherungsprämie entsprechend. Im Schadensfall ist der Hausherr also optimal abgesichert, auch wenn er den Vertrag schon lange zuvor abgeschlossen hatte.
Was zahlt die Versicherung?
Die Wohngebäudeversicherung ersetzt bei beschädigten Bauteilen die Kosten für die Reparatur, maximal aber bis zur heutigen Versicherungssumme. Bei Totalschaden wird der Wiederaufbau gezahlt, maximal jedoch bis zur Höhe der heutigen Versicherungssumme.
Unser Angebot für Sie:
Jahresprämie incl. 17,5% V-Steuer (beispielhaft für PLZ 08294 berechnet):
1. für Gebäude bis 10 Jahre Alter:
9,307 Euro Jahresprämie je 1.000 Mark V-Summe (1914), dito mit 250 Euro SB je Schaden: 8,376 Euro Jahresprämie je 1.000 Mark V-Summe (1914)
2. für Gebäude über 10 Jahre Alter, vollsaniert:
10,202 Euro Jahresprämie je 1.000 Mark V-Summe (1914), dito mit 250 Euro SB je Schaden: 9,181 Euro Jahresprämie je 1.000 Mark V-Summe (1914)
Bemerkungen: Ein Einfamilienhaus mit 20.000 Mark Versicherungssumme (1914) kann so zu einem Jahresbruttobeitrag ab 167,52 Euro versichert werden.
Anbieter: AEL
Die hier genannten Prämien sind natürlich nur Beispiel-Angebote!
Bitte fragen Sie Ihr konkretes Risiko bei uns an. Nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie einfach an (03771 - 300 400)
Aktualisiert (Montag, den 01. Februar 2010 um 19:27 Uhr)



