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Private Haftpflichtversicherungen

Gemäß § 823 BGB muss man für jeden, auch fahrlässig verursachten, Schaden, den man einem anderen zugefügt hat, einstehen.

Was sich als Gesetzestext noch relativ harmlos liest, kann in der Praxis einer Katastrophe gleichkommen. Eine zerbrochene Fensterscheibe lässt sich noch verhältnismäßig leicht aus der eigenen Tasche bezahlen, wie aber soll man Schäden begleichen, die in die Tausende gehen? Denn die Haftpflicht ist nicht nur auf Sachschäden beschränkt, sondern erstreckt sich auch auf Personen- und Vermögensschäden.

Eine Privathaftpflichtversicherung sorgt in den meisten Fällen für die Regulierung des Schadens.

Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind aber zumeist:

  • - vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden
  • - Schäden in Zusammenhang mit dem Halten und Führen eines Kraftfahrzeuges
  • - Schäden, die Ihnen von Angehörigen des eigenen Haushaltes zugefügt werden und Eigenschäden
  • - Schäden in Zusammenhang mit einer beruflichen oder nebenberuflichen Tätigkeit
  • - Schäden aus Sonderrisiken, wie z.B. aus der Haltung von Hunden oder aus dem Besitz eines Oeltanks (s. hinten)

Der Versicherungsschutz sollte weltweit und rund um die Uhr gelten!

Auch die Familienangehörigen sind mitversichert, erwachsene Kinder jedoch in den meisten Fällen nur, solange sie sich in Schul- oder anschließender Berufsausbildung befinden. Ausnahmen bestätigen die Regel!

Eine Privathaftpflichtversicherung ist unverzichtbar. Wer glaubt, ohne sie auskommen zu können, riskiert im Schadensfall Schadenersatzforderungen, an denen er vielleicht ein Leben lang zahlt!

Doch nicht nur die reine Schadensregulierung bei berechtigten Ansprüchen ist Aufgabe der Privathaftpflichtversicherung. Genauso wichtig ist die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Wenn Schadenersatzforderungen an Sie herangetragen werden sollten, die Sie nicht zu verantworten haben, melden Sie den Schaden trotzdem Ihrer Privathaftpflichtversicherung. Diese wird auf eigene Kosten prüfen, ob Sie ersatzpflichtig wären und ob die Gesellschaft dafür einstehen muss.

In diesem Zusammenhang bitten wir zu beachten, dass Kinder unter 7 Jahren (im Straßenverkehr 10 Jahren) generell deliktunfähig sind. Eine Erstattung eines durch ein Kind angerichteten Schadens durch die Privathaftpflichtversicherung der Eltern erfolgt nur, wenn diese eine Schuld an dem Schaden haben, beispielsweise durch Verletzung der Aufsichtspflicht.

Die Ausfalldeckung in der PHV

Zumindest sollten Sie dieses Phänomen kennen.

Auf der Suche nach immer weiterer Perfektionierung des Versicherungsschutzes (und von Einnahmequellen) ist man jetzt auf die Kunden gestoßen, denen selbst ein Schaden zugefügt wurde, wobei der Verursacher aber nicht versichert war und auch über kein nennenswertes Vermögen verfügt.

Wenn Sie diesen Baustein eingeschlossen haben, erhalten Sie eine Ersatzleistung im Rahmen der Versicherungsbedingungen Ihres Vertrages.

Mit anderen Worten: Sie versichern quasi den Verursacher auf Ihre Kosten. Das klingt zwar merkwürdig, kann aber trotzdem sinnvoll sein. Wenn Sie das Geld ausgeben wollen, dann tun Sie es.

Fragen Sie aber vorher sicherheitshalber nach dem Kleingedruckten! Je nach Gesellschaft und Tarif kann dort stehen, dass eine Ersatzleistung beispielsweise nur bis zu 2.500 Euro versichert ist oder ab 2.500 Euro! Letztere Formulierung wäre ja zumindest sinnvoll, wenn man bedenkt, dass Schäden „bis 2.500 Euro“ nicht existenzbedrohend sind.

Und wenn wir schon dabei sind: Wie wäre es, wenn Sie gleich noch den Rechtsschutz für die Ausfalldeckung mitversichern würden.
Dies ist nicht weniger schizophren.

Wenn nämlich die Forderungen zur Ausfalldeckung bei einem Haftpflichtfall erfolglos geblieben sind, ersetzt dieser Vertrag die entstehenden Kosten bei der Durchsetzung des Rechtsanspruchs gegenüber dem Verursacher ab einer vereinbarten Schadenhöhe.
Der Versicherer versichert also den Rechtsstreit, um möglicherweise selbst den eigentlichen Schaden nicht zahlen zu müssen...

Nebenrisiken zur Privathaftpflicht-Versicherung

Nicht alle Risiken sind in der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.

Hier die wichtigsten Zusatzrisiken, die eine Erweiterung des bestehenden Privathaftpflicht-Vertrages, bzw. einen separaten Vertrag notwendig machen:

1. Hundehalter- und Pferdehalter-Haftpflichtversicherung

Falls Ihr Hund einen Schaden anrichtet, z.B. indem er einen Passanten anfällt oder gar auf die Fahrbahn springt und einen Crash verursacht, müssen Sie dafür haften. Analog ist dies bei Pferden, wo sich die Prämie für dieses Risiko nach der Nutzung der Pferde, ob als Reitpferde und/oder als Zugpferde vor Kutschen oder Schlitten, richtet.

2. Gewässerschadenhaftpflicht aus dem Besitz von Heizöltanks

Falls Sie Besitzer eines Heizöltanks sind, ist es angebracht, sich vor Haftpflichtansprüchen, z.B. aus Schäden durch ausgelaufenes Öl, zu schützen. Unabhängig davon, wer oder was den Schaden verursacht hat, zunächst werden Sie in die Haftung genommen!

3. Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht

Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht ist für die Besitzer selbstgenutzter Einfamilienhäuser immer in deren Privathaftpflichtversicherung enthalten. Anders dagegen bei unbebauten Grundstücken, oder Mehrfamilienhäusern. Dort ist der Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung angeraten. Gedeckt werden damit alle Risiken, die von dem Objekt ausgehen, z.B. Schäden durch herunterfallende Bauteile oder durch Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.

4. Sonderrisiken aus Hobbys

Falls Sie ferngelenkte Modellflugzeuge, Surfbretter oder z.B. einen Aufsitzrasenmäher besitzen, ist  eine Erweiterung des Versicherungsschutzes je nach Umfang des Gebrauchs derselben möglicherweise sinnvoll.

5. Bauherrenhaftpflichtversicherung

Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung für Bauvorhaben bis 25.000 € oder 50.000 € ist zumeist in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Hat das Bauvorhaben einen größeren Umfang, ist eine separate Bauherren-HV abzuschließen.

Achtung wichtig: Mietet der Bauherr einen Kleinbagger, z.B. für die Gestaltung der Außenanlage in Eigenleistung, sind Schäden, die er versehentlich damit anrichtet (zerrissene Kabeltrasse oder  beschädigte PKW) in den allermeisten Fällen nicht gedeckt. Grund: Die sogenannte Benzinklausel, wonach motorbetriebene Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Nur wenige Gesellschaften  bieten hierfür im Rahmen der Bauherrenhaftpflicht Deckung an.

6. Diensthaftpflicht/Schlüsselschäden

Angestellte im öffentlichen Dienst (z.B. Lehrer oder Krankenschwestern) unterliegen z.T. höheren Haftungsrisiken. Falls dies für Sie zutrifft, ist eine Deckungserweiterung sinnvoll.

Das Risiko des Schlüsselverlustes sollten alle diejenigen versichern, die über betriebliche Schlüssel verfügen. Der Austausch einer Schließanlage kann extrem teuer werden. Wichtig ist hier, zunächst mit dem Arbeitgeber abzuklären, welche Regelungen im Arbeitsvertrag bzw. in Dienstvorschriften getroffen wurden.

Unser Angebot für Sie:

Dies sind Standardangebote, welche in vielen Fällen völlig ausreichend sind. Selbstverständlich nehmen wir vor dem Abschluss eine Risikoanalyse vor.

Privathaftpflicht
Deckungssumme 3 Mio Euro; zahlreiche Deckungsverbesserungen
Jahresprämie incl. 19% Versicherungssteuer:
Familientarif mit 250 Euro SB: 44,63 Euro
Familientarif ohne SB: 68,65 Euro
Single-Tarif mit 250 Euro SB: 35,72 Euro
Single-Tarif ohne SB: 54,95 Euro
Anbieter: AEL

Privathaftpflicht - Seniorentarif
Deckungssumme 5 Mio Euro pauschal für Personen- u. Sachschäden, zahlreiche Deckungsverbesserungen
Jahresprämie incl. V-Steuer:
Seniorentarif (Single oder Paar) ohne SB: 44,00 Euro
Bemerkungen: Ein Ehepartner muss mindestens 60 Jahre alt sein.
Anbieter: VLK

Hundehalter-Haftpflichtversicherung
Deckungssumme 2 Mio Euro, 100´Euro Vermögensschäden
ein Hund (ohne Kampfhunde): 75,93 Euro (Jahresprämie incl. V-Steuer)
Bemerkungen: nur gültig für Antragsteller ohne Vorschäden!
Anbieter: AEL

Interessiert? Dann sofort Rückinfo über das Anfrageformular oder telefonisch (03771 - 300 400)!

ACHTUNG: Sämtliche Privat-Verträge (Haftpflicht, Hausrat, Wohngebäude, Unfall...) finden Sie mit den kompletten Bedingungen und TOP-Prämien unter www.privat.suega.de!
Bitte haben Sie Verständnis, wenn noch nicht alle Inhalte hinterlegt sind. Die Seite startet offiziell am 2.1.2011.

 

 

Aktualisiert (Dienstag, den 21. Dezember 2010 um 08:14 Uhr)

 
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