Startseite Kranken- & Pflegeversicherung . . . Gesetzliche Krankenversicherung . . .

GESETZLICHE  KRANKENVERSICHERUNG

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet heute teilweise nur noch eine Grundversorgung der Versicherten. Leistungen sind in den letzten Jahren regelmäßig gekürzt und Eigenbeteiligungen der Versicherten gleichzeitig erhöht worden.

Eine kurze Historie des Streichkonzertes  in der gesetzlichen KV.  Hier nur die wichtigsten Kürzungen:

1977:     Nur noch 80% für Zahnersatz und Kronen (zuvor waren 100% selbstverständlich)

1982:     Nur noch 60% für Zahnersatz und Kronen

1983:     Wegfall Bagatell- und Reisemedikamente

1983:     Zuzahlung Stationär 5,- DM pro Tag

1989:     Nur noch 50% Zahnersatz + 10% Bonus

1989:     Zuzahlung Stationär 10,- DM pro Tag

1989:     Brillengestelle nur noch 20,- DM

1989:     Keine ambulanten Fahrtkosten mehr

1990:     Versteuerung von Krankengeld in der GKV

1993:     Zuzahlungen für Medikamente  3,- bis 7,- DM

1995:     Einführung der Pflegepflichtversicherung

1997:     Zuzahlungen steigen auf 6,- bis 13,- DM

1997:     Eigenanteil für Fahrtkosten 25,- DM je Fahrt

1997:     Streichung Zahnersatz ab Jahrgang 1979 (Wiedereinführung im Jahr 1999)

1997:     Keine Erstattung mehr für Brillengestelle

1998:     Nur noch Festzuschüsse bei Zahnersatz

2001:     Angleichung der Zuzahlungen in den NBL

2003:     Gesundheitsreform 2004 sorgt für heftige Diskussionen

2004:     Einführung einer Praxisgebühr (10 € /Qu.); keine Leistungen für Sehhilfen, höhere Zuzahlungen für Medikamente

2005:     Zusatzbeitrag für Zahnersatz (anstelle Wegfall und geplanter Zusatzversicherung)

2005:     Einführung eines Festzuschusses für Zahnersatz;

2005:     Wegfall des Krankentagegeldes (gegen Zusatzbeitrag wieder einschließbar);

2005:     Einführung eines Zusatzbeitrages für Kinderlose in der Pflegepflichtversicherung

2006:     „Gesundheitsreform 2006/2007“: Neue Leistungskürzungen und Beitragserhöhungen sind beschlossen

2007:     Einführung der Versicherungspflicht für der GKV zuzuordnende Personen; erstmals erfolgt ein
nennenswerter Eingriff in die Tarifautonomie der PKV!

2009:     Komplette Versicherungspflicht nach Einbeziehung von der PKV zuzuordnende Personen

2009:     Start des Gesundheitsfonds mit gleichen Beitragssätzen für alle Kassen und möglichen Zusatzbeiträgen

2010:     Erste Kassen verlangen Zusatzbeiträge; mit der City-BKK geht die erste Kasse in die Insolvenz

2011:     Der Beitragssatz in der GKV steigt auf 15,5% und die Zusatzbeiträge werden nach oben hin geöffnet

Fortsetzung folgt!

Eine Besserung ist nicht zu erwarten. Leider kann sich die Mehrzahl der Bevölkerung nicht der GKV entziehen, weil sie die Zuganggsvoraussetzungen der PKV nicht erfüllen.

Für diese Versicherten arbeiten wir mit der Hanseatischen Krankenkasse (HEK) und der Pfalz-BKK zusammen, die zwar prinzipiell gleiche Leistungen und Beitragssätze wie alle anderen Krankenkassen haben, sich aber doch in bestimmten Punkten hervorheben.

Aktualisiert (Mittwoch, den 21. Juli 2010 um 09:45 Uhr)

 
Banner
Banner