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Betriebliche Gruppenunfallversicherungen

Bei einer betrieblichen Gruppenunfallversicherung tritt das Unternehmen als VN auf und versichert die Mitarbeiter auf Firmenkosten. Dies ist durchaus sinnvoll, sind doch engagierte Mitarbeiter meist das größte Kapital des Unternehmers. Die Gruppenunfallversicherung ist somit ein effektives Instrument der Personalpolitik.

Die Höhe des Versicherungsschutzes eines solchen Vertrages ist frei wählbar. Da aber steuerliche Gesichtspunkte zu beachten sind, kommt der Gestaltung des Gruppenunfall-Vertrages eine große Bedeutung zu.

Hier wichtige Hinweise zur steuerlichen Wirksamkeit eines solchen Vertrages:

Steuerliche Regelungen

Wir haben einen Spezialanbieter für die Gruppenunfallversicherung und können Ihnen ein in jeder Hinsicht vorteilhaftes Angebot unterbreiten.

Gern unterbreiten wir Ihnen ein entsprechendes Angebot.
Dafür benötigen wir Ihre Zuarbeit:
Alle zu versorgenden Mitarbeiter sind entsprechend des Gleichbehandlungsgrundsatzes in Gruppen einzuteilen.
Jeder Gruppe sind Versicherungsleistungen zuzuordnen (Invaliditätssumme, Progression und je nach Wunsch Unfallrente, Todesfall-Leistung und/oder Krankenhaustagegeld bzw. Krankentagegeld).

Die Aufnahme in die Gruppenunfallversicherung erfolgt üblicherweise ohne Gesundheitsprüfung und ohne konkrete Namensangabe der versicherten Person.
Jeweils zur Hauptfälligkeit werden die im Laufe des Jahres neu hinzugekommenen bzw. ausgeschiedenen Mitarbeiter zahlenmässig abgeglichen. 
Wichtig ist, dass alle Mitarbeiter in entsprechende Gruppen eingeteilt werden, wobei z.B. die Gruppe der geringfügig Beschäftigten keinen Versicherungsanspruch haben könnte.

Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung!

Aktualisiert (Mittwoch, den 21. Juli 2010 um 08:51 Uhr)

 
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