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Versicherungen für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler

Hier lesen Sie:
- Prinzipelles
- Kurzübersicht über Firmenversicherungen
- Weitere Links

 

KLICK-TIPP



Versicherungen für Betriebe, Firmen und Freiberufler

Der obige Personenkreis hat üblicherweise einen viel höheren Absicherungsbedarf, als Privatpersonen.

Fertige Konzepte gibt es hier nur in den seltensten Fällen, so z.B. bei Standard-Risiken, die häufig vorkommen. Zu nennen wären hier beispielsweise der Einzelhandel oder bestimmte Handwerksberufe, sofern sie nicht Branchen-übergreifend arbeiten.

Nur ganz selten haben wir es heute allerdings noch mit diesen Standard-Risiken zu tun. Viel öfter kommen recht exotische Berufsbezeichnungen und Tätigkeiten vor. Wenn der Dachdecker nebenbei noch selbst hergestellte Gesundheitsmittel verkauft (um die auftragsarme Winterzeit zu überbrücken), stellt sich schnell die Frage, welches der beiden Risiken eigentlich größer ist.

Und so folgen in den meisten Fällen intensive Recherchen, wo und zu welchen Konditionen man dieses oder jenes Risiko eindecken kann. Nicht immer gefällt dem Kunden dann das Ergebnis. Mitunter auch deshalb, weil ein Versicherungsvertreter das Risiko unter "anderen" Gesichtspunkten und somit "günstiger" versichern konnte. Solange nichts passiert, kann der Kunde sparen...

Dieses Phänomen gibt es natürlich nicht nur im gewerblichen Bereich, sondern bei allen Versicherungsabschlüssen in allen Sparten. Beim Abschluss will der Kunde möglichst wenig Geld ausgeben und ist mit diesen oder jenen Einschränkungen einverstanden. Nach einigen Jahren denkt man nicht mehr daran und ärgert sich, dass es bei der Regulierung eines Schadens Probleme gibt.

Daher mein Rat: Geben Sie uns genaueste Informationen über Ihre Tätigkeit und die Höhe Ihres Risikos. Nur so erhalten Sie ein vernünftiges Angebot!

Die Aufgabe eines Versicherungsmaklers ist es nicht, Verträge zu vermitteln.

NEIN!
Es geht darum, passenden Versicherungsschutz zu beschaffen!



Versicherungen für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler

Ihnen an dieser Stelle fertige Versicherungslösungen zu präsentieren, ist unmöglich.

Wir möchten uns daher darauf beschränken, Ihnen in Kurzfassung die wichtigsten in der Praxis anzutreffenden Versicherungssparten vorzustellen.
Bitte beachten Sie auch die Menüeinträge zur Krankenversicherung sowie Altersvorsorge und Arbeitskraftsicherung.


Betriebshaftpflichtversicherung

Erste und wichtigste Versicherung für jeden Betrieb sollte die Betriebshaftpflichtversicherung sein. Wie hoch das Risiko ist, dass es zu einem Schadenfall kommt, muss hier wohl nicht erläutert werden. Viele Firmen sind sich dessen bewusst und haben entsprechend vorgesorgt.

Trotzdem gibt es nicht wenige - vor allem kleinere - Betriebe, die glauben, ihnen könne nicht viel zustoßen.
Weit gefehlt! Ganz davon abgesehen, dass man nie wissen kann, was passiert, lebt jeder deutsche Unternehmer ohne Betriebshaftpflichtversicherung (und somit ohne Versicherung des Umweltschadenrisikos) spätestens seit Verschärfung des Umweltstrafrechtes gefährlich. Ein Brand, der auf das Nachbargrundstück übergreift oder etliche Autos auf dem gegenüberliegenden Parkplatz mit einem schwarzen Dach versieht, ist zwar selten, kann aber überall vorkommen. Die Betriebs-Haftpflichtversicherung (in diesem Fall das eingeschlossene Umwelt-Basisrisiko) zahlt die Schadenersatzforderungen. Der Einschluss der Umweltbasis- und Umweltschaden-Deckung sollte insbesondere bei älteren Policen, wo dies noch nicht der Fall war, unbedingt nachgeholt werden.


Betriebsinhaltsversicherung

Bei der Geschäftsversicherung geht es um den Inhalt der eigenen Firma, bestehend aus technischer und kaufmännischer Betriebseinrichtung, Waren und Vorräten und einem Beitrag zur Vorsorge gegen eine eventuelle Unterversicherung.
Dieser Geschäftsinhalt kann gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Einbruchdiebstahl mit nachfolgendem Vandalismus versichert werden.
Je nach Betriebs- und Warenart können mehr oder weniger hohe Sicherungsvoraussetzungen durch die Gesellschaften gefordert werden. Dies gilt speziell bei besonders „attraktiven" Risiken, also besonders einbruchsgefährdeten Betrieben. Manche Betriebe verzichten ganz auf eine Einbruchdiebstahl/Vandalismus-Versicherung, weil Sie glauben, bei ihnen könne nichts passieren. Doch Vorsicht: Im Falle eines Einbruches (bzw. Einbruchsversuches) würden dann auch die Neben-Schäden (z.B. an der aufgebrochenen Tür zu den Versicherungsräumen) nicht ersetzt.


Betriebsunterbrechungsversicherung

Zusätzlich zur Inhaltsversicherung kann bei allen Gefahren die „Betriebsunterbrechung" mitversichert werden.
Was versteht man darunter?

Die Feuerversicherung ersetzt den Feuer-Schaden und dessen Folgen, z.B. durch das Löschwasser und begrenzt auch Aufräumungs- und Abbruchkosten. Den Unterbrechungsschaden, also entgangenen Gewinn, weiterlaufende Fixkosten (Mieten, Löhne...) zahlt sie nur, wenn dies zuvor vereinbart wurde.

Die Feuer-BU würde den Unterbrechungsschaden bis zur Höhe der Versicherungssumme zahlen, jedoch maximal in nachgewiesener Höhe!
Jeder Unternehmer sollte abwägen, für welche Gefahren die Betriebsunterbrechung mitversichert werden sollte. Meist wird dies Feuer und Leitungswasser sein. Ein Einzelhändler wird nach einem Einbruch seinen Laden kaum schließen, wo doch so viele Kunden kommen um Neues zu erfahren!


Geschäftsgebäudeversicherung

Analog zu den privat genutzten Gebäuden sollten natürlich auch Betriebsgebäude versichert werden. Dies ist gegen dieselben Gefahren, wie bei Wohngebäuden möglich, also Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel, jeweils einschließlich Folgeschäden. Mitversichert werden sollten zumindest auch die Überspannungsschäden durch Blitz werden.

Im Gegensatz zur Wohngebäudeversicherung gibt es bei gewerblich genutzten Gebäuden keine einheitlichen Wertermittlungsbögen. Handelt es sich um ein „normales„ Bürogebäude, kann man als Grundlage schon die Wertermittlung für Wohngebäude nutzen. Sind weniger als 50 Prozent gewerblicher Anteil vorhanden, wird diese Methode sowieso angewandt (und als Wohngebäude tarifiert). Komplizierter wird die Angelegenheit schon bei verzweigten Betriebsgeländen mit unterschiedlicher Bebauung. In diesem Fall wird (meist) mittels der Baukosten bzw. des umbauten Raumes auf den aktuellen Wert geschlossen.

Maschinenversicherung

Diese Versicherung ist für alle diejenigen interessant, die wertvolle Maschinen, Anlagen und Baugeräte besitzen. Die Maschinenkasko deckt (ähnlich der KFZ-Kasko) Schäden an der versicherten Maschine durch Feuer, Diebstahl, Fehlbedienung und (wenn vereinbart) auch innere Betriebsschäden, d.h. Bruchschäden außer Verschleiß.

Trotz des sehr umfangreichen Deckungsumfanges ist eine Maschinenversicherung in vielen Firmen überhaupt nicht vorhanden. Manchmal ist nicht nachvollziehbar, warum der Unternehmer zwar seinen 40.000,- € kostenden Dienstwagen versichert, nicht aber den genauso teueren Minibagger oder ähnliche Geräte.

Meist sind sich die Unternehmer gar nicht bewusst, das hier eine Deckungslücke besteht. In die Haftpflichtversicherung ist der Bagger wahrscheinlich eingeschlossen, weil da jährliche Risikoermittlungsbögen den Unternehmer auffordern, neu hinzugekommene Risiken nachzumelden, nicht aber in der Maschinenkasko.

Elektronikversicherung

Die Elektronikversicherung ist eine All-Risk-Police, d.h. (fast) alle Risiken sind versichert. Ausgeschlossen aus dem Versicherungsumfang sind lediglich der Vorsatz des Versicherungsnehmers, Verschleißerscheinungen an der Technik und kriegerische Ereignisse und innere Unruhen.

Zerstört ein Blitzschlag die Festplatte des Computers oder landet der Inhalt der Kaffeetasse in der Tastatur, stürzt ein vorbeigehender Mitarbeiter ungeschickterweise den Monitor vom Schreibtisch oder brennt die Telefonanlage ab - all diese Gefahren sind versichert.
In machen Fällen gibt es trotz Versicherungsschutz keine Entschädigung, weil viele Verträge eine Selbstbeteiligung vereinbart haben. Kleinschäden sind aber nicht existenzbedrohend.

Transportversicherung

Transportiert eine Firma wertvolle Waren oder empfindliches Material mit eigenem Fahrzeug zur Baustelle oder zum Kunden, so kann dies zu einem finanziellen Risiko führen, wenn während des Transportes ein Schaden eintritt. So könnte z.B. die teure Computeranlage bei einem Verkehrsunfall zu Bruch gehen, oder gar bei einem Zwischenstopp aus dem Fahrzeug gestohlen werden. Genauso wäre es möglich, dass Glasplatten, Werbetafeln o.ä. durch ein versichertes Ereignis beschädigt oder zerstört werden.

Dem Unternehmer erwächst daraus ein Problem, da die transportierten Sachen i.d.R. noch sein Eigentum sind, d.h. die zerstörten Sachen müssen auf eigene Rechnung wiederbeschafft bzw. repariert werden.
Abhilfe kann hier eine Transportversicherung schaffen.

Warenkreditversicherung

In Deutschland gibt es jährlich zig-tausende Unternehmensinsolvenzen. Ein Risiko, mit dem ein Unternehmer trotz aller Sorgfalt und positiver Bonitätsauskünfte über die Kunden immer rechnen muss.

Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen haben unter der stetig sinkenden Zahlungsmoral zu leiden. Was Großbetriebe mit einer beachtlichen Kapitaldecke verkraften können, daran scheitern viele Kleinunternehmer: Der Kunde will oder kann nicht zahlen! Außenstehende Forderungen von 30.000,- oder 50.000,- € können der Anfang vom Ende sein! Doch man kann sich auch gegen dieses Risiko versichern!

Erfüllungs- und Gewährleitungsbürgschaften

Bürgschaften binden liquide Mittel. Aber auch dieses Risiko kann man versichern!
Ja nach Art und Umfang der gewünschten Absicherung müssen Sicherheiten in Form der Abtretung von Festgeldern gestellt werden.
Dies jedoch in erheblich geringerem Umfang als die tatsächliche Höhe der Bürgschaften.


Rechtsschutzversicherung

Am Geld soll die Gerechtigkeit nicht scheitern. Was für den privaten Haushalt gilt, sollte für Ihr Unternehmen nicht außer Kraft gesetzt werden!

Das Kostenrisiko ist dabei im gewerblichen Bereich noch viel höher als bei den privaten Risiken. Die Gefahr, in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden, kann wohl niemand ausschließen. Zu unübersichtlich ist die Rechtsprechung im Detail, zu groß die Zahl der Vorschriften, gegen die verstoßen werden kann, zu vielfältig die möglichen Gefahren für Ihre Firma.

Für Selbständige und Unternehmer sind diese Risiken besonders hoch und zudem ist die Grenze zwischen beruflichen und privaten Risiko oftmals verwischt. Daraus entsteht zwangsläufig die Gefahr, dass Rechtsprobleme der Firma sich bis in den familiären Bereich auswirken. Hinzu kommt, dass der Privatrechtsschutz nicht abgeschlossen werden kann, wenn ein Ehepartner selbständig oder Freiberufler ist.

Betriebliche Gruppenunfallversicherungen

Bei einer betrieblichen Gruppenunfallversicherung tritt das Unternehmen als VN auf und versichert die Mitarbeiter auf Firmenkosten. Dies ist durchaus sinnvoll, sind doch engagierte Mitarbeiter meist das größte Kapital des Unternehmers. Die Gruppenunfallversicherung ist somit ein effektives Instrument der Personalpolitik.

Die Höhe des Versicherungsschutzes eines solchen Vertrages ist frei wählbar. Da aber steuerliche Gesichtspunkte zu beachten sind, kommt der Gestaltung des Gruppenunfall-Vertrages eine große Bedeutung zu.

Hier wichtige Hinweise zur steuerlichen Wirksamkeit eines solchen Vertrages:



Wir haben einen Spezialanbieter für die Gruppenunfallversicherung und helfen Ihnen gern

Gern unterbreiten wir Ihnen ein entsprechendes Angebot.
Dafür benötigen wir Ihre Zuarbeit:
Alle zu versorgenden Mitarbeiter sind entsprechend des Gleichbehandlungsgrundsatzes in Gruppen einzuteilen.
Jeder Gruppe sind Versicherungsleistungen zuzuordnen (Invaliditätssumme, Progression und je nach Wunsch Unfallrente, Todesfall-Leistung und/oder Krankenhaustagegeld bzw. Krankentagegeld).

Die Aufnahme in die Gruppenunfallversicherung erfolgt üblicherweise ohne Gesundheitsprüfung und ohne konkrete Namensangabe der versicherten Person.
Jeweils zur Hauptfälligkeit werden die im Laufe des Jahres neu hinzugekommenen bzw. ausgeschiedenen Mitarbeiter zahlenmäßig abgeglichen.
Wichtig ist, dass alle Mitarbeiter in entsprechende Gruppen eingeteilt werden, wobei z.B. die Gruppe der geringfügig Beschäftigten keinen Versicherungsanspruch haben könnte.

Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung!

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VFHI e.V.
Der Verein zur Förderung des Handels, Handwerks und der Industrie e.V. wurde 1993 gegründet und unterstützt seitdem tatkräftig die Handwerker und Gewerbetreibenden. Geboten werden Soforthilfen, z.B. ein kostenloses Inkasso-Mahnwesen, kostenlose Wirtschaftsauskünfte u.v.a.m.
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