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Einzelheiten und Zusatzinformationen zur Gesundheitsreform, zur neu geschaffenen Krankenversicherungs-Pflicht, den Regelungen zur Mitnahmemöglichkeiten der Alterungsrückstellungen und zur steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge
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ACHTUNG, die unten stehenden Informationen sind sorgfältig recherchiert, jedoch kann ich dafür keine Gewähr übernehmen. Es gibt fast täglich neue Informationen, die sich z.T. widersprechen. Die aktuellen Informationen finden Sie immer am Anfang der Seite. Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit habe ich mich entschlossen, die älteren Beiträge nicht zu löschen.
Sie ersehen daraus die Entwicklung eines sehr brisanten Themas.
Frank Ulbricht
06.07.2010: Freie Heilfürsorge für Strafgefangene?
Ein Artikel in der heutigen "Freien Presse", der größten Tageszeitung im Regierungsbezirk Chemnitz, offenbart es ganz nebenbei: Sachsen versichert Strafgefangene nicht, sondern trägt lieber deren Krankheitskosten direkt. Anstelle über 12 Mio Euro an Versicherungsbeiträgen zu zahlen, trägt der Freistaat die Behandlungskosten in Höhe von rund 4 Mio Euro direkt.
Freie Heilfürsorge für Strafgefangene?
Sparsamkeit ist ja gut! Aber gibt es keine Versicherungspflicht???
Wenn das für Strafgefangene gilt, warum nicht gleich auch für Normalbürger?
Was sollen viele kleine Selbständige dazu sagen, die mit Mühe und Not ihrer Versicherungspflicht nachkommen und die nicht gerade niedrigen KV-Beiträge sich vom Munde absparen???
Mehr zum Thema "Allgemeine Versicherungspflicht" lesen Sie auf dieser Webseite, wenn auch nicht ganz ernst gemeint: www.Zukunfts-Denken.de
04.07.2010: Die Fußball-WM und die Kassenbeiträge
Deutschland ist auf dem besten Weg, Fußballweltmeister zu werden. Es gibt keine bessere Chance, als diese Hype auszunutzen, der Bevölkerung weitgehend unbemerkt eine Beitragserhöhung in der gesetzlichen Krankenversicherung unterzujubeln. Am 1.1.2011 sollen die Beitragssätze von 14,9 auf 15,5% steigen und die Zusatzbeiträge nach oben geöffnet werden. Von Entlastungen wird seit der NRW-Wahl eh nicht mehr gesprochen! Also kann man neben der Mehrwertsteuer gleich noch ein zweites Problem lösen. Ob es eine Problemlösung wird, ist eher fraglich! Eigentlich wären viel höhere Prämiensätze nötig, um die GKV zu stabilisieren. Da man aber dem Volk nich zu viel gleichzeitig zumuten darf, wird es wohl eine scheibchenweise Anhebung geben. Und außerdem kommt jede KV-Beitragserhöhung doch den Steuersparern entgegen. Das BEG lässt grüßen ....
21.06.2010: Der Gesundheitsfonds und das Fahrverbot
Die City BKK steht vor der Pleite. Sie ist das erste Opfer des im Jahr 2009 eingeführten Gesundheitsfonds. Das ging aber fix. Der Gesundheitsfonds ist gerade mal 18 Monate alt. Da ist der Euro hingegen schon ein alter Hase.
Nicht mal anderthalb Jahre nach Einführung des Gesundheitsfonds geht also wahrscheinlich die erste Kasse in die Insolvenz. 50 Millionen Euro Schulden seien angehäuft worden, schreibt die FAZ. Das sind gerade mal 0,000 05 Billionen Euro, wenn man das "global" sieht.
Dabei sollte der Gesundheitsfonds doch der Wettbewerbsstärkung dienen. Und ein stärkerer Wettbewerb führt nun mal zu Siegern und Verlierern. Bei der City BKK soll es daran gelegen haben, das zu viele Alte und Kranke unter den Mitgliedern waren und sich deshalb auch keine andere Kasse für eine Fusion gefunden hat. Der Morbi-RSA scheint also auch nicht zu funktioniern. Ein höherer Beitragssatz hätte vielleicht eine aufschiebende Wirkung gehabt, aber das ist politisch nicht gewollt. Es gibt den Beitragssatz von 14,9% und auf (derzeit) 8 Euro festgeschriebene Zusatzbeiträge. Ein toller Wettbewerb!
Was wird jetzt mit den rund 200.000 City BKK-Versicherten?
Das steht noch in den Sternen. Möglicherweise würde sich die Gründung einer bundesweiten Auffang-Krankenkasse lohnen, denn es häufen sich Gerüchte von weiteren drohenden Schieflagen. Nach neuesten ngben sind 23 der 157 Kassen "gefährdet". In der GKV fehlen 11 Milliarden Euro.
11 Milliarden? War das nicht die Zahl aus dem größten Sparpaket aller Zeiten, wo innerhalb weniger Jahre 80 Milliarden Euro gespart werden sollten?
Und wer erinnert sich noch an das Bürgerentlastungsgesetz, welches uns Anfang 2010 eine steuerliche Entlastung von rund 10 Milliarden Euro brachte, weil seitdem die Krankenkassenbeiträge steuerlich absetzbar sind?
Manchmal hat man den Eindruck, es geht ein bischen durcheinander in Deutschland.
Vielleicht werden die fehlenden Millionen auch irgendwie aufgebracht und die Pleite der City-BKK ist vom Tisch. Nun, am 15. Juli wissen wir mehr! Dann läuft die gesetzliche Dreimonatsfrist, eine Lösung zu präsentieren, aus. Offenbar soll es zum 1.9.2010 eine geordnete Schließung der City BKK geben.
Neben dem drohendem Aus der deutschen Mannschaft in Südafrika gibt es aber noch ein anderes Thema, was derzeit die Medien bewegt: Sollte man Kleinkriminelle mit Fahrverboten bestrafen? Und daran sieht man wieder mal, dass es doch noch intelligente Politiker gibt! Sie wissen genau, dass die "Großen" ohnehin alle einen Chaffeur haben...
29.04.2010: Warum steht die Krankenversicherung auf dem Kopf?
Versicherungen sollen unvorhersehbare Risiken abdecken, die man selbst nicht tragen kann. Wer eine Privathaftpflichtversicherung für 30 oder 40 Euro Jahresbeitrag abschließt, vereinbart eine Selbstbeteiligung von 150 oder 250 Euro je Schadenfall. So oft kommen Schäden ja nicht vor - und wenn doch, riskiert man die Kündigung durch den Versicherer.
Bei der Krankenversicherung ist alles anders. Wir reden da nicht um 30 oder 40 Euro Jahresbeitrag, sondern um 300 oder 400 Euro Monatsbeitrag! Und wer so viel bezahlt, will auch Leistungen sehen. Eine Selbstbeteiligung zwischen 300 und 900 Euro im Jahr dürfte wohl der Durchschnitt sein. Sind das Kosten, die man selbst nicht tragen kann?
Und was ist mit "unvorhersehbar"?
Krankheitskosten in Höhe von 300 oder 600 Euro im Jahr sind nicht unvorhersehbar. Diese Kosten fallen doch bei allen Versicherten ganz automatisch an - für Vorsorge beim Arzt oder Zahnarzt oder für diese oder jene Erkältung oder andere Kleinigkeit.
Warum steht die Krankenversicherung auf dem Kopf?
Hohe Beiträge!
Niedrige Selbstbeteiligungen!
Fast "planmäßige" Leistungs-Inanspruchnahmen für jede Kleinigkeit!
Aber Lücken im Versicherungsschutz bei ernsteren Erkrankungen!
Das ist die vielfach vorzufindende tägliche Praxis!
Wenn man länger darüber nachdenkt, kommt man vielleicht auf die Idee, das Risiko "Krankheit" wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen. Das funktioniert hervorragend, wenn man eine höhere Selbstbeteiligung vereinbart und einen Tarif wählt, der darüber hinaus beste Leistungen bietet.
Die Prämie sinkt dramatisch und gibt dem Versicherten einen Liquiditäts-Spielraum.
Kleinigkeiten bezahlt man aus der Prämieneinsparung - bei ernsthaften Erkrankungen ist man solide versichert. Und man wird viel ruhiger: Keine Diskussionen, ob die oder jenes nun bezahlt werden würde oder nicht...
Und was wird im Alter? Möglicherweise sind Sie dann "beitragsfrei", weil Sie die Prämien und die Selbstbeteilgung aus dem angesparten Guthaben bezahlen können.
Sie wollen wissen, wie das geht?
Ich erläutere Ihnen das gern: Telefon 03771 / 300 400
Bis bald!
Ihr Frank Ulbricht
08.04.2010: 263 Milliarden Euro
Soeben hat das Statistische Bundesamt die Gesundheitsausgaben des Jahres 2008 veröffentlicht. Diese betrugen 263 Mrd. Euro und sind gegenüber 2007 um 3,9% gestiegen. Im Durchschnitt seien Kosten von 3.210 Euro pro Kopf angefallen.
Interessant ist, wie sich die Gesamtausgaben zusammensetzen:
151 Mrd. Euro trugen die Gesetzlichen Krankenkassen
25 Mrd. Euro trugen die Privaten Krankenversicherungen
87 Mrd. Euro verbleiben somit als Rest für Private Ausgaben der Bürger und die Beamtenversorgung
Leider bin ich nicht Fachmann genug, die Statistik zu durchschauen. Sind das nun die Beträge, die an medizinische Einrichtungen geflossen sind, also z.B. Arzt- und Krankenhausrechnungen, Physiotherapie, Apotheken etc?
ODER sind das die Kosten, die die Bürger im Durchschnitt aufwenden, so z.B. für Versicherungsbeiträge, Selbstbeteiligungen, Zuzahlungen und nicht versicherte Verordnungen?
Es ist davon auszugehen, da ja von „Ausgabenträgern“ gesprochen wird, dass ersteres zutrifft.
Ein Grund mehr, über die richtige Absicherung im Krankheitsfall nachzudenken.
Versicherungen sollen ja die Risiken abdecken, die man selbst nicht tragen kann. Scheinbar ist es so, dass dieses Prinzip gerade in der Privaten Krankenversicherung auf den Kopf gestellt wird (in der Gesetzlichen KV übrigens auch, aber da kann man sich nicht wehren…).
„Risiken, die man selbst nicht tragen kann“? Wo ist der Anfang, wo das Ende?
Wenn man in seiner Privathaftpflicht-Versicherung 250 Euro Selbstbehalt vereinbart, gehört man heute wohl schon zu den Exoten. Warum? Weil man statt 60 Euro im Jahr nur noch 40 Euro zahlt und dafür ein „Risiko“ von 250 Euro je Schadenfall trägt.
Bei einer Privaten Krankenversicherung sprechen wir nicht von z.B. 250 Euro Selbstbeteiligung pro Schadenfall (also Arztbesuch oder Krankheit) sondern PRO JAHR! Und das bei einer durchschnittlichen Jahresprämie von vielleicht 4.200 Euro (das sind 350 Euro im Monat – jetzt mal ohne Beitragsrückerstattungen gerechnet)!
Ist es richtig, 4.200 Euro im Jahr zu bezahlen, um sein Risiko auf „250 Euro plus x“ zu begrenzen? Das x steht für all die Ausschlüsse, Begrenzungen und Zuzahlungen, an die man sich im Laufe der Jahre zusätzlich zur eigentlichen Selbstbeteiligung so gewöhnen durfte.
Oder wäre es besser, nur 1.200 Euro jährlich zu zahlen und jedes Jahr 3.000 Euro zur Verfügung zu haben für unerwartete Kosten oder zum Zurückzulegen?
Ist es zumutbar, eine jährliche Selbstbeteiligung von 5.000 Euro zu vereinbaren?
Kann das ein besserverdiender Arbeitnehmer (mit oft weit über 50.000 Euro Bruttoeinkommen) verkraften?
Ist das einem durchschnittlichen Selbständigen zuzumuten, der möglicherweise ein viel geringeres Einkommen hat?
Viele Selbständige haben ihre Antwort darauf gefunden. Insbesondere sind das diejenigen, die sich angesichts der Versicherungspflicht nicht in Geiselhaft begeben wollten und die dem bestehenden System weitestgehend entfliehen wollen. Und solche Unternehmer, die die deutliche Prämieneinsparung zu schätzen wissen.
Bei Arbeitnehmern geht das GAR NICHT!
Sie bekommen schließlich 50% vom Arbeitgeber dazu und da tun hohe Beiträge nicht so weh!
Jedenfalls im Moment nicht!
Wenn sie es merken, ist es zu spät! Dann sind die Arbeitnehmer nämlich keine Arbeitnehmer mehr, sondern Rentner. Und Rentner erhalten nun mal keine Arbeitgeberbeteiligung, sondern einen viel geringeren Zuschuss, der sich an ihrer gesetzlichen Rente orientiert. Und die sinkt!
Da hat man sich also sein ganzes Leben „komfortabel“ versichert und ausgerechnet dann, wenn man ins Rentenalter kommt, muss man den Vertrag aus Kostengründen abspecken?
Sie sehen also, so eine Statistik regt zum Nachdenken an.
Möglicherweise kommen Sie zu ganz anderen Schlussfolgerungen.
Für mich jedenfalls steht fest, dass ich nur die Risiken versichere, die ich selbst nicht tragen kann.
Zugegeben, 5.000 Euro sind viel Geld. 4.200 Euro (geschätzte) Durchschnittsbeiträge allerdings auch. Und wenn der Durchschnittsbürger dann mal seine Krankenversicherung in Anspruch nimmt, hört er nicht selten, dass dies nicht versichert ist, jenes nur zum Teil und vom Zahnersatz wollen wir gar nicht erst anfangen!
Sicherlich gibt es Sonderfälle, wo mitversicherte Familienangehörige eine freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Kasse sinnvoll erscheinen lassen. Sicher ist auch, dass nicht jeder Unternehmer für Tarife mit hoher SB geeignet ist – sei es aus gesundheitlichen Gründen oder weil die finanzielle Decke fehlt.
Fakt ist aber auch, dass diese Tarife quasi nicht angeboten werden, mitunter mit den abenteuerlichsten Begründungen, meist aber mit dem Hinweis auf Haftungsgründe beim Vermittler.
Meine Empfehlung kennen Sie: Unter www.easy-PKV.de können Sie sich blitzschnell Ihre Beiträge ausrechnen und den Vergleich zu Ihrem jetzigen Tarif ansehen.
01.04.2010: Neue Einschränkungen für Versicherte
Kein Aprilscherz: Ab 1.4.2010 kommen neue Einschränkungen auf gesetzlich Versicherte zu. So hat der AOK-Verband für seine rund 30 Mio Mitglieder neue Rahmenabkommen mit der Pharmaindustrie abgeschlossen, um die Medikamentenpreise zu drücken.
Zukünftig sollen vorrangig Generika verschrieben werden. Das sind sog. Nachahmer-Medikamente, die den gleichen Wirkstoff wie das Original beinhalten, aber leider nicht immer die gleichen Wirkungen zeigen. Allein die Umstellung und Eingewöhnung auf neue Medikamente stellt schon eine hohe Belastung für die Patienten dar. An den Zuzahlungen ändert sich freilich nichts!
Doch auch in der Privaten Krankenversicherung wächst der Kostendruck. Wie wir aus sicherer Quelle erfahren haben, planen mehrere Versicherungsgesellschaften Kostensenkungsmaßnahmen, die nicht immer im Interesse der Versicherten sind. Weitere Einzelheiten lesen Sie HIER!
16.03.2010: 29 Euro Kopfpauschale?
Nachdem es hier auf Grund der vielen Spekulationen, an denen ich mich nicht beteiligen wollte, etwas ruhig geworden ist, kommen jetzt konkrete Neuigkeiten auf, über die es lohnt nachzudenken.
Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler will nach noch unbestätigten Meldungen für die gesetzliche Krankenversicherung 2011 eine zusätzliche Kopfpauschale von voraussichtlich 29 Euro im Monat einführen. Dieser einkommensunabhängige Festbetrag müsste von jedem Versicherten neben den Beiträgen gezahlt werden. Zugleich solle aber der 2005 eingeführte Zusatzbeitrag der Arbeitnehmer in Höhe von 0,9 Prozent wieder entfallen.
Das ist ja interessant: Meint er eine "echte" Kopfpauschale oder eine "Vertragspauschale"?
Der Unterschied ist gewaltig. Wären es 29 Euro pro Vertrag, entspräche dies einem Zuschlag von 0,77 Prozent, bezogen auf den Besserverdiener. Der Entfall der 0,9% würde Besserverdiener also monatlich um knapp 5 Euro entlasten. Der Normal- und Geringverdiener zahlt natürlich drauf. Das allein ist aber nicht das Problem.Was ist, wenn Rösler wirklich eine Kopfpauschale meint und alle bisher beitragsfrei mitversicherten Familienangehörigen müssten pro Kopf die bewussten 29 Euro zahlen?
Dass das Gesundheitswesen ungesund ist, ist ja bekannt. Nur selten findet man allerdings so klare Worte wie in der heutigen "Freien Presse", der größten Tageszeitung im Regierungsbezirk Chemnitz. Lesen Sie selbst!
18.01.2010: Die nächste Gesundheitsreform kommt!
Da haben wir also wieder mal eine Gesundheitsreform vor uns. Man glaubt es kaum!
Diesmal soll die Kopfpauschale in der Gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt werden. Aus Sicht der Koalition ist das konsequent. Alle zahlen das gleiche, denn alles sind Menschen, die nur eine Gesundheit haben. Aus Sicht der Steuerzahler fragt man sich, wie dieses Ungetüm aussehen wird, was vom Manager und dessen Putzfrau die gleichen Krankenversicherungsbeiträge abverlangt, aber dann zur Wahrung einer sozialen Gerechtigkeit wieder Steuermittel in Höhe von rund 30 Mrd. Euro verteilt.
UND: Welchen Sinn hat dann das Bürgerentlastungsgesetz noch, wenn alle (GKV-)Versicherten das Gleiche zahlen? Da wäre es wohl vernünftig auch die Einkommen noch zu vereinheitlichen? Oder gleich die Beiträge zu senken?
Ich kann Ihnen versichern, es bleibt spannend!
Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass diesmal die Länder bei der Erarbeitung des Entwurfs außen vor sind. Der Entwurf wird grundsätzlich nur von Regierungsmitgliedern erarbeitet, schreibt die Süddeutsche. Also: Keine teuren Gutachten, man ist unter sich! Aber zumindest Vertreter des Finanzministeriums sind in der Kommission beteiligt. Finanzminister Schäuble hatte zuletzt erklärt, eine solche Reform sei nur mit massiven Einsparungen in der Krankenversicherung oder durch eine neue Gesundheitssteuer zu finanzieren.
Ahnen Sie schon, was da auf uns zukommt?
Manchmahl sehnt man sich nach den guten alten Zeiten zurück, wo sich die Politiker noch mit der Rechtschreibreform oder dem Flaschenpfand beschäftigt haben...
12.01.2010: Gesundheitsminister Rösler sorgt für Hoffnung!
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) meldet in ihrer heutigen Ausgabe, dass der stellvertretende Verbandsdirektor des PKV-Verbands, Christian Weber (53), Abteilungsleiter im Bundesgesundheits-Ministerium wird.
Demnach soll der diplomierte Volkswirt Weber am 1. Februar die Leitung der Abteilung Grundsatzfragen im Gesundheitsministerium übernehmen. Bundesgesundheits-Minister Philipp Rösler (FDP) hat offenbar nicht nur ein Parteimitglied in sein Ministerium geholt, sondern auch eine wichtige Entscheidung für die künftige Reformpolitik getroffen. Anders als die frühere Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, die ihre Berater vorrangig aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung auswählte, setzt Rösler offenbar auf die Private Krankenversicherung - wirklich ein gutes Zeichen.
Weber war allerdings erst zum 1. August 2009 innerhalb des PKV-Verbands zum stellvertretenden Verbandsdirektor und zum Abwesenheitsvertreter des Verbandsdirektors Dr. Volker Leienbach ernannt worden. Ist das ein Senkrechtstart?
Und: Sind Versicherungen überhaupt noch zeitgemäß? Lesen Sie hier einige "Erinnerungen aus der Zukunft!"
01.01.2010: Wir wünschen allen Besuchern und Stammlesern dieser Seite ein vor allem gesundes und erfolgreiches Jahr 2010!
Ab heute sind die Krankenversicherungsbeiträge steuerlich absetzbar. Und es gab tatsächlich einen Kunden, der seinen Premiumtarif mit hoher Selbstbeteiligung in einen "Normaltarif" ohne hohe Selbstbeteiligung umgewandelt hat. Alle anderen Kunden waren vernünftig und warteten zumindest ab, was da auf uns zukommen wird. Bei der Steuerentlastung ist es ja immer das selbe: Es wird teurer! Ich traue daher dem Frieden und den Ankündigungen der Politiker nicht. So viele Steuergeschenke auf einmal? Da ist was faul!
28.10.2009: Heute wird die neue Regierung vereidigt
Erstes Fazit: Alles wird anders! Ob besser oder schlechter, ist noch ungewiss. Wir wollen uns da (noch) nicht an den vielfältigen Spekulationen beteiligen.
Fest steht nur, dass die Menschen verunsichert sind. Wie geht es weiter? Welches ist das bessere System?
Ich habe dazu eine ganz einfache Lösung: Gebt doch beide Systeme (PKV und GKV) für alle Bürger frei!
Es gibt garantiert in beiden Systemen unzufriedene und zufriedene Mitglieder. Also wird sich ein Gleichgewicht einstellen. Diese "Öffnung" hat doch vor 20 Jahren auch funktioniert. Mit der Öffnung der Grenzen hat sich ebenso ein Gleichgewicht gebildet und nicht alle "Ossis" sind in den goldenen Westen gezogen.
Planungssicherheit gab es aber offensichtlich NOCH NIE in der Krankenversicherung. Das betrifft sowohl die gesetzliche KV mit ihren ständigen Kürzungen des Leistungsumfangs (gibt es 2010 eine Streichung des Zahnersatzes?) aber auch die PKV. Kürzlich war ich auf einer Schulung, wo dargestellt wurde, dass es in Deutschland ca. 16.000 PKV-Tarife gibt, davon allerdings ca. 9.000 geschlossene Tarife. Mit anderen Worten: Den 9.000 geschlossenen Tarifen stehen nur rund 7.000 zum Verkauf offene Tarife gegenüber. Das ist zwar eine riesige Anzahl - für die in geschlossenen Tarifen Versicherten ist das aber kein Trost ...
16.10.2009: Konkretisierungen zum Bürger-Entlastungs-Gesetz (BEG)
Es klingt unglaublich, aber mitten in der größten Finanzkrise der letzten Jahrzehnte gibt es am 1.1.2010 eine von den meisten Bundesbürgern in dieser Höhe nicht erwartete Steuerentlastung in Höhe von 9,5 Milliarden Euro!
Diese Summe entsteht durch die dann steuerliche abzugsfähigkeit der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
Zwischenzeitlich liegen konkrete Zahlen auf dem Tisch, wie der steuerliche wirksame Abzugsanteil berechnet wird:
Die Pflegeversicherung wird in GKV und PKV zu 100% angerechnet.
Die Beiträge zur GKV werden um 4% gekürzt (und für Krankengeld, soweit Anspruch besteht).
Die steuerlich ansetzbaren Beiträge von Privatverträgen werden wie folgt ermittelt:
Alle Leistungsbereiche werden bewertet:
- ambulante Basisleistungen: 54,60 Pkt.
- stationäre Basisleistungen: 15,11 Pkt.
- zahnärztliche Basisleistungen: 9,88 Pkt.
- Heilpraktiker: 1,69 Pkt.
- Einbettzimmer: 3,64 Pkt.
- Zweibettzimmer oder Chefarzt: 9,24 Pkt.
- Kieferorthopädie: 0,26 Pkt.
- höherwertige Zahnversorgung: 5,58 Pkt.
SUMME: 100 Punkte
Wer einen Vertrag mit den rot gekennzeichneten Leistungsarten besitzt, muss bis zu 20,41 Punkte (Prozent) vom zu zahlenden Beitrag abziehen, um den steuerlich wirksamen Anteil zu ermitteln.
Beispiel:
Die Kundin zahlt in einem Komforttarif 166,21 Euro incl. Pflege (29,91 Euro).
Steuerlich ansetzbar sind
- die Pflegeversicherung: 29,91 Euro
- 79,59% des KV-Beitrages (136,30): 108,48 Euro
Insgesamt also 138,39 Euro monatlich bzw. 1.660,68 Euro jährlich.
Bei einem Grenzsteuersatz von beispielsweise 38,3% (zvE=35.000 Euro nach Grundtabelle) ergäbe sich eine Steuerersparnis von 636 Euro im Jahr oder 53 Euro im Monat.
Da diese Kundin (im Beispiel eine 44-jährige Selbständige) den Grundbetrag von 2.800 Euro aber noch nicht ausgeschöpft hat (der volle KV+Pflege-Beitrag beträgt nur 1.944,52 Euro) wird in diesem Fall der volle Beitrag steuerlich wirksam und sie könnte sogar für rund 800 Euro weitere Risiko-Absicherungen (Pflege-Zusatz, Risiko-LV, Unfall, BU, Kranken-Zusatz...) steuerlich absetzen.
Aus den 1.944,52 Euro ergibt sich eine Steuerersparnis von ca. 744 Euro im Jahr oder 62 Euro monatlich. Freilich wäre bei einem höheren Beitrag eine höhere steuerliche Wirksamkeit gegeben, aber wie lange...
Wir dürfen keine Steuerberatung durchführen. Bitte wenden Sie sich daher für die exakte Berechnung an Ihren Steuerberater.
08.10.2009: Am Rande: Verdienen Ärzte zu viel?
Mitternacht in der Kleinstadt. Lautes Klopfen an der Haustür weckt den Landarzt.
Schlaftrunken fragt er: "Was gibt's?"
"Was verlangen Sie für einen Krankenbesuch auf einem Bauernhof, ungefähr sieben Kilometer von hier?"
"20 Euro."
"Okay, dann kommen Sie schnell."
Der Arzt zieht sich an, greift seine Tasche, holt das Auto aus der Garage und lässt sich von seinem nächtlichen Besucher zu dem abgelegenen Hof lotsen. "Hier sind die 20 Euro."
"Und wo ist der Kranke?"
"Es gibt gar keinen. Aber ich konnte beim besten Willen um diese Zeit kein Taxi auftreiben."
07.10.2009: Bürgerentlastungsgesetz - je teurer, desto besser!
Zum 1.1.2010 kommt ein neuer Steuer-Segen über die Deutschen, nämlich die Absetzbarkeit der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Das BEG machts möglich. Künftig werden Ihnen von vielen Vertretern teure KV-Verträge so richtig schmackhaft gemacht, mit dem Hinweis, je teurer sie sind, desto mehr kann man absetzen.
Versicherte in Großschadentarifen scheinen dabei auf den ersten Blick benachteiligt zu sein, denn die steuerliche Absetzbarkeit ist hier nur sehr gering. Zum einen ist dies durch die niedrigen Beiträge bedingt, andererseits durch die hohen Leistungen. Absetzbar sind nur die Beitragsanteile, die dem Basiskrankenversicherungsschutz (nicht zu verwechseln mit dem Basistarif!) entsprechen. Sog. Mehrleistungen werden also herausgerechnet. Man munkelt, dass selbst die GKV-Beiträge nicht zu 100% absetzbar sein sollen. Das Komfort-Niveau vieler Großschadentarife dürfte also dazu führen, dass vielleicht nur 50 oder 60% der Beiträge absetzbar sind. Die Pflegepflichtversicherung wird aber in jedem Fall zu 100% angerechnet.
Wenn ich schreibe, "auf den ersten Blick benachteiligt", dann will ich nur mal an die Ähnlichkeit zur "Arbeitnehmer-Falle" erinnern. Arbeitnehmer erhalten ja 50% Zuschuss zu Ihren KV-Beiträgen und werden daher gern "teuer" versichert. Es tut ja nicht so weh! Was passiert aber im Alter, wenn der hohe Beitrag plötzlich nicht mehr in diesem hohen Maß gesponsert wird? Dann werden viele Privat versicherte Arbeitnehmer an einen Tarifwechsel denken und ausgerechnet dann, wenn sie möglicherweise die Komfort-Leistungen benötigen könnten, ihre Tarifleistungen abspecken.
Ähnlich ist es jetzt mit der steuerlichen Absetzbarkeit. Im Erwerbsleben ist das unerwartete Steuergeschenk sicher angenehm. Ob sich recht viele Menschen finden, die sich extra wegen dem BEG teuer versichern, bleibt abzuwarten. Taschenrechner sind ja nicht gar zu teuer und deren Bedienung ist einfach. Bleiben die Fragen, wie lange das Gesetz Bestand hat und wie sich die steuerliche Absetzbarkeit im Rentenalter gestaltet, wenn der Steuersatz wahrscheinlich deutlich niedriger ist.
Meine Meinung: Die Krankenversicherung ist eine Risikoversicherung und kein Steuersparmodell!
Hier noch einige technische Hinweise:
- Beträgt die Summe der absetzbaren Beiträge (abzüglich AG-Anteil) weniger als 1.900 Euro im Jahr (für Arbeitnehmer bzw. 2.800 Euro für Selbständige), so können bis zu diesem Höchstbetrag zusätzlich auch Beitragsanteile für Mehrleistungen in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
- Alle Gesellschaften melden künftig die absetzbaren Beitragsanteile an das Bundeszentralamt für Steuern. Die Arbeitgeber beziehen von dort die Daten für die Lohnabrechnung.
- Abweichend für 2010 erhalten alle Versicherten Ende 2009 eine Bescheinigung von ihrer Gesellschaft über die abzugsfähigen Beiträge.
- Achtung: Beitragsrückerstattungen mindern den Steuer-Effekt.
- Für die Ermittlung der Steuerentlastung gilt das Zuflussprinzip. Die Beiträge sind dem Steuerjahr zuzurechnen, in dem sie gezahlt (bzw. rückerstattet) wurden, unabhängig von der Beitragsfälligkeit.
- Künftig werden Sie bei jedem Neuabschluss einer Krankenversicherung nach der Steuer-ID gefragt.
Insbesondere der letzte Punkt hat es in sich. Mir scheint, die steuerliche Behandlung der KV-Beiträge ist der erste Schritt für eine flächendeckende Überprüfung zur Einhaltung der Versicherungspflicht!
05.10.2009: Gesundheitsfonds & Strafbeiträge
Ist Ihnen auch schon aufgefallen, dass sich die Nachrichten über den Erfolg und die Rentabilität des Gesundheitsfonds widersprechen. Meldungen über Milliardenüberschüsse stehen Prognosen über ein drohendes Milliarden-Defizit gegenüber. Derzeit häufen sich die Negativ-Meldungen, was möglicherweise der Beginn eines Umdenkens und Umsteuerns in der Politik sein könnte.
Wie das "Handelsblatt" berichtet, fehlen dem Gesundheitsfonds schon 2010 sieben bis neun Milliarden Euro. Gesetzlich Krankenversicherte müssen sich demnach möglicherweise flächendeckend auf erhebliche Zusatzbeiträge einstellen.
Eine Konkretisierung und in dem Sinne eine teilweise Entwarnung gibt es indes für die Strafbeiträge für Nichtversicherte, die der GKV zugehörig sind und sich Privat versichern. Wer die Versicherungspflicht verspätet erfüllt, muss Nachzahlungen in Form eines Einmalbeitrages leisten. Siehe unten. Jetzt wird dies wie folgt konkretisiert: Nichtversicherte, die der GKV zuzuordnen sind, müssen bei einer Versicherung in der PKV keine Nachbeiträge zahlen. Dies bestimmt § 193 Abs. 3 und 4 VVG i.V. mit§ 5 Abs. 1 Nr.13 SGB V.
Dessenungeachtet könnten die Betreffenden durch die GKV zu dem Strafbeitrag verdonnert werden - wenn sie ertappt werden. Möglicherweise ist bis dahin eine Verjährung eingetreten.
28.09.2009: Die Wahl ist entschieden!
Die gestrige Bundestagswahl ist wohl zur Zufriedenheit ALLER ausgegangen. Die Sieger-Parteien werden ohnehin zufrieden sein, aber selbst die SPD dürfte sich schnell mit ihrer neuen Rolle in der Oposition anfreunden. Ein wichtiges Ergebnis: Die Ulla Schmidt ist abgewählt. Ob es bezüglich der Gesundheits-Politik deshalb Änderungen gibt, ist allerdings fraglich. Wenn Wahlen etwas verändern würden, wären sie schon längst verboten worden...
Wir an der Basis sind ohnehin denen da oben ausgeliefert. Nutzen Sie daher die nächsten Monate, falls Sie größere Anschaffungen planen! Die (MWSt.)- Steuererhöhung ist nur eine Frage der Zeit. Da nützt es auch nicht viel, wenn man zukünftig die Krankenversicherungsbeiträge steuerlich absetzen kann. Allein die Ermittlung der abzugsfähigen Beitragsanteile kostet bundesweit wahrscheinlich zig Millionen.
Und da sind wir schon beim Thema "Krankenversicherungsbeiträge". Heute, am 28.9.2009, sind die neuen VISION 1-Beiträge immer noch nicht bekannt. Die AXA macht´s aber auch spannend. Angeblich liegt es am Treuhänder, der die Beiträge noch nicht bestätigt hat. Vieleicht hätte man sich auch nur eher damit beschäftigen müssen? Der Termin ist ja schon x-mal verschoen wurden.
Was können wir Ihnen raten?
Nicht-Versicherte würden sich gern versichern, wenn es wieder Tarife gibt, die dieser Zielgruppe zusagen. Nämlich Tarife "für den Notfall", also zur Absicherung schwerer Krankheiten. Die Nicht-Versicherten brauchen zumindest keine Kündigung aussprechen...
Wer schon Privat versichert ist, müsste "eigentlich" bis zum 30.9., also ÜBERMORGEN, eine Kündigung aussprechen, wenn man zum 1.1.2010 einen neuen Vertrag eingehen will. Das fällt schwer, wenn man gar keine Anhaltspunkte hat, wie teuer der neue Tarif, in diesem Falle der VISION 1 mit 4.500 Euro Selbstbehalt, wird.
Am 1.10.2009 ist (für die meisten Tarife) die Kündigungsfrist abgelaufen und man kann nur auf eine Beitragsanpassung des bestehenden Tarifes "hoffen". Dann besteht ein sofortiges Kündigungsrecht zum 1.1.2010. Und es haben schon einige Gesellschaften steigende Beiträge angekündigt.Bei Interesse schaue ich gern nach, ob IHR Tarif dabei ist.
Kürzlich habe ich noch behauptet, dass man ohne Nachteile eine Kündigung aussprechen kann, weil bei Nichtvorlage der Folgebescheinigung die Kündigung nicht wirksam werden würde. Doch auch hier gibt es unterschiedliche Interpretationen. Aus heutiger Sicht könnte die Aussprache der Kündigung ohne Vorhandensein von neuem Versicherungsschutz, gefährlich sein, weil die "gekündigte" Gesellschaft den Kunden möglicherweise nur im Basistarif weiterversichern würde, da nur dort Kontrahierungswang besteht?
Doch auch hier gibt es Entwarnung. Wer eine Kündigung ausgesprochen hat und keine Folgebescheinigung vorlegen kann, fällt auf jeden Fall in seinen alten Tarif zurück. Trotzdem sollte man natürlich nicht einfach nur so drauflos kündigen. Eine umfassende Beratung ist angeraten. Die Gesellschaft darf bei nicht unter die Versicherungspflicht fallenden Tarife (also z.B. den Zweibett-Zimmer- oder den Krankengeld-Tarif) die Kündigung bestätigen!
Die LastNews-eMail-Empfänger erhalten sofort nach Bekanntwerden der neuen Tarife eine eMail. Wenn Sie noch nicht eingetragen sind, können Sie dies ganz oben auf dieser Seite tun.
12.09.2009: Endlich: Erste Aussagen zu VISION 1!
Liebe Leser dieser LastNews,
ich muss diesmal etwas weiter ausholen, weil ich mein Büro aufgeräumt habe. Da fiel mir doch tatsächlich ein Tarifblatt der AXA vom Juli 1996 in die Hände. Darauf der Großschadentarif ECO der AXA mit damals 10.000 DM kalenderjährliche SB. Eine 42-jährige Frau konnte sich damals zu 82,40 Mark im Monat versichern. Seit 1995 kam zwar noch die Pflegepflichtversicherung dazu, aber ich denke, mit vergleichbar rund 125 DM/67 Euro Endbeitrag war diese Kundin gut versichert.
Warum komme ich gerade auf das Eintrittsalter42? Das liegt daran, dass ich nur für dieses Alter die Neugeschäftsprämien des neuen AXA-Tarifs VISION 1 kenne. Und das auch nur unter dem Vorbehalt, dass diese letztendlich auch durch den Treuhänder bestätigt werden.
Hier kommen sie also, die VISION 1-Prämien, gültig ab 1.10.2009:
Der 42-jährige Mann wird voraussichtlich 129 Euro monatlich für den VISION 1, in der SB-Stufe 4.500 Euro, incl. 10% ges. Zuschlag und Pflegeversicherung bezahlen, die gleichaltrige Frau 173 Euro.
Bewerten kann man diese Beträge nur, wenn man die am Markt vorhandenen Tarife daneben sieht:
Ein 42-jähriger Mann kann sich nach Berechnung meines aktuellen Vergleichsprogramms derzeit für 161,91 Euro versichern, wenn er den „billigsten“ Tarif wählt. Würde er den „teuersten“ angebotenen Tarif wählen, müsste er 790,12 Euro monatlich zahlen. Bei der gleichaltrigen Frau wären das 179,13 Euro bzw. 870,29 Euro.
Die Worte „billig“ und „teuer“ beziehen sich ausschließlich auf den zu zahlenden Monatsbeitrag incl. Pflegeversicherung und haben in diesem Zusammenhang nichts mit den Leistungen oder Selbstbehalten zu tun. Natürlich sind die neuen AXA-Tarife noch unberücksichtigt, denn sie sind noch nicht veröffentlicht.
Wir sehen also, dass der VISION 1 die nach dem Beitrag sortierte Prämienliste unangefochten anführt. Dies zumindest für das Alter 42. Und ich hoffe sehr, dass auch in den anderen Altersgruppen entsprechend niedrige Prämien entstehen.
Mit den Prämien ist natürlich nichts über die dahinter stehenden Leistungen gesagt. Umso besser, dass diese 1A sind! Vielleicht nicht ganz zu gut wie die des früheren ECO 5200/4800 – aber sehr gut! Zusammen mit dem günstigen Beitrag (zumindest für das bekannt gegebene Eintrittsalter 42) ist das ein TOP-Tarif. Sie können sich in der Anlage davon überzeugen!
Zugegeben, die Selbstbeteiligung von 4.500 Euro im Kalenderjahr ist nicht gerade niedrig.
In der Praxis spielt sie aber keine große Rolle. Das klingt ziemlich überheblich, aber ich will Ihnen das erklären.
Zunächst ist es so, dass man zu vergleichbaren Tarifen ohne Selbstbehalt sicher 350 Euro im Monat spart. Das wären schon 4.200 Euro – das echte verbleibende Risiko wären 300 Euro.
Die oben genannten 350 Euro sind dabei noch niedrig gegriffen. Im Vergleich zum Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung spart man wohl sogar 400 oder 450 Euro im Monat und hat bessere Leistungen.
Hinzu kommt, dass die Selbstbeteiligung nur anfällt, wenn man wirklich krank ist. Wer sich Privat versichert, ist aber zum Zeitpunkt der Antragstellung gesund. Sonst käme der Vertrag gar nicht zustande. Natürlich ist das keine Gewähr dafür, ewig gesund zu bleiben.
Da spielt aber ein weiteres Phänomen eine große Rolle: Die späteren Krankheitskosten fallen nicht regelmäßig an, sondern gehäuft. Jahren mit niedrigen Kosten stehen in bestimmten Abständen Jahre mit hohen Kosten gegenüber. Sei es eine Zahnersatzmaßnahme oder ein ganz schlimmer Herzinfarkt – in den darauffolgenden Jahren stabilisieren sich die Kosten wieder auf ein erträgliches Maß. Kürzlich berichtete mir ein Diabetes-Patient, dass seine jährlichen Arzt- und Arzneikosten nur rund 800 Euro betragen. Zugegeben, das war kein Insulin-Patient und ich erkenne außerdem an, dass es Ausnahmefälle gibt (wie z.B. im Falle einer Dialyse), wo regelmäßig und wiederkehrend hohe Kosten entstehen. Ich bin mir aber sicher, dass diese bei Billigtarifen auch angefallen wären, und auch in der Wohlfühl-Gesellschaft der GKV.
Natürlich ist „Gesundheit jetzt“ keine Gewähr für „Gesundheit bis ins hohe Alter“. Wer aber die eingesparten Prämien wirklich und regelmäßig anspart, wird auch im Alter die hohe Selbstbeteiligung tragen können.
Letztes Argument: Auch wenn es 100.000 Euro im Jahr kostet, so beträgt der Eigenanteil nur rund 4.500 Euro. Das „rund“ heißt, dass es in bestimmten Fällen mehr sein kann, so beim Zahnersatz (85% Erstattung) oder wenn in manchen Fällen Limite gesetzt wurden, z.B. bei der ambulanten Psychotherapie nach der 30. Sitzung.
Nehmen wir an, ich hätte Ihr Interesse geweckt. Wie geht es nun weiter?
Die AXA hat für den neuen Tarif den Verkaufsbeginn auf den 1.10.2009 festgelegt. Und selbst wenn der Verkaufsstart am 25.9. wäre, hätten viele Privat versicherte Interessenten ein Problem. In den meisten Fällen ist eine Kündigung des Vertrages mit drei Monaten Frist zum Jahresanfang vorgeschrieben, muss also am 30.9. bei der Gesellschaft vorliegen. Bisher war es töricht, ohne Zusage eines neuen Vertrages die Vorversicherung zu kündigen.
Doch auch da gibt es eine Lösung:
„Dank“ der Versicherungspflicht kann man seinen bestehenden Vertrag am 30.9. zum 31.12. kündigen. Die Gesellschaft bestätigt die Kündigung, allerdings nur unter der Bedingung, dass bis zum 30.12. ein neuer (Versicherungspflicht-konformer) Vertrag nachgewiesen wird. Geschieht das nicht (vielleicht weil das neue Angebot doch nicht so „super“ war oder weil man sich aus gesundheitlichen Gründen nicht auf die Prämie einigen konnte), ist die ausgesprochene Kündigung hinfällig.
Sie gehen also kein Risiko ein, wenn Sie eine Kündigung aussprechen.
Wer derzeit nicht versichert ist, braucht logischerweise auch keine Kündigung aussprechen. Aber auch hier haben Sie mit unserem Angebot riesige Vorteile. Zunächst ist ein Großschadentarif (und der hier angesprochene besonders) die preisgünstigste Lösung, die Versicherungspflicht zu erfüllen. Nichtversicherte legen Wert auf niedrigste Beiträge – hier bekommen sie beste Leistungen dazu.
Und auch die gesetzlich verankerten Nachzahlungen (erste sechs Monate voll, danach ein Sechstel eines Monatsbeitrages) sind hier einigermaßen erträglich. Wenn man den Tarif mit dem niedrigst möglichen Monatsbeitrag wählt, hat man automatisch auch die niedrigst möglichen Nachtzahlungen. Zur Info: der 10%ige gesetzliche Zuschlag und die Pflegeversicherung müssen nicht nachgezahlt werden. Für die anfangs angesprochenen 42-Jährigen bedeutet das: Der Mann müsste bei Beginn am 1.10.2009 6 x 92 Euro plus 2 x 15,30 Euro, also insgesamt 583 Euro berappen, bei der gleichaltrigen Frau ergäben sich 836 Euro an Nachzahlung. Ein besseres Angebot gibt es nicht! Außer, es gäbe keine Versicherungspflicht.
Die Frau Ulla Schmidt will ja die Private KV abschaffen. Aus ihrer Sicht ist das legitim. Wenn es keinen Vergleich gibt, braucht man den auch nicht zu scheuen. Das entspricht in etwa meiner Intention, im Jahr 2010 an der Tour de France teilzunehmen und diese auch zu gewinnen, weil ich der einzige Ungedopte wäre. Da wäre es egal, wenn man mit drei Tagen Verspätung ins Ziel käme ....
Zurück zum Ausgangspunkt und den Prämien der AXA im Jahr 1996: aus 125 DM im Jahr 1996 sind jetzt, also 13 Jahre, später 173 Euro geworden. Das sind rund 270% - also 170% Steigerung. Das ist nicht wenig! Absolut geht es also um 109 Euro in 13 Jahren, das entspricht einer jährlichen Steigerung von rund 8%. Das ist viel! Andererseits ist es wenig, wenn man die Euro-Umstellungs-Inflation und die WSG-Verteuerung berücksichtigt. Außerdem muss man bedenken, dass andere Gesellschaften 5% oder 6% jährliche Steigerungen, aber auch eine höhere Basisprämie haben.
Anders ausgedrückt: 100 Euro bei der Gesellschaft XXX mit 8% Steigerung ergäben in 13 Jahren 270 Euro. Die Gesellschaft YYY mit 6% jährlicher Steigerung macht aus Anfangs beispielsweise 300 Euro Prämie in 13 Jahren 640 Euro.
Wo würden Sie lieber versichert sein?
Zuletzt noch eine kurze Rechenaufgabe: Wer konstant 300 Euro im Monat an Krankenversicherungs-Beiträgen bezahlt, kapitalisiert in 30 Jahren bei angenommen 8% jährlicher Rendite rund 500.000 Euro. In 40 Jahren wäre es 1.000.000 Euro, EINE MILLION! Eine Menge Geld!
Wenn man dann aber mal zum Arzt kommt, heißt es „das kostet Zuzahlungen, da gibt es Beschränkungen und dies und jenes ist von vorn herein ausgeschlossen“.
Da wäre es doch besser, auch die Krankenversicherung als das anzusehen, was sie wirklich ist – eine Risikoversicherung. Und die soll absolut preiswert sein und nur die Risiken versichern, die man selbst nicht tragen kann.
Sind 600 oder 1.200 Euro im Jahr ein versicherungswürdiges Risiko???
Wollen Sie wirklich 300, 400 oder gar 600 Euro im Monat an Krankenversicherungsbeiträgen zahlen, wenn es auch BESSER für 100, 200 oder 250 Euro ginge???
Denken Sie mal drüber nach!
Meine Empfehlung kennen Sie: www.easy-PKV.de
In einigen Tagen sind im dortigen Rechner die neuen Prämien aktualisiert – versprochen! Bei Interesse können Sie mich telefonisch (03771 - 300 400) oder per eMail erreichen.
Ich freue mich auf Ihre Response! Und: Bitte empfehlen Sie mich weiter! Ich danke Ihnen!
Ihr Frank Ulbricht
07.09.2009: Äußerst brisante Nachrichten
Heute gibt es gleich zwei brisante Nachrichten:
1.
Die letzte mir bekannte Krankenversicherungsgesellschaft (keine Namen, keine Ortschaften) die zeitweise auf die Erhebung von Nachbeiträgen verzichtet hat, stellt heute diese Praxis ein. Damit wird die Luft für "Nachzügler zunehmend" enger. Die Nachbeiträge sind nicht angenehm und sie verjähren auch nicht.
2.
Nach einem Bericht von Focus online hat Ulla Schmidt ein Gutachten in Auftrag gegeben, mit dem vielsagenden Titel "Zur Überwindung des zweigeteilten Krankenversicherungsmarktes". Noch vor der Wahl sollen wohl die Weichen für die Abschaffung der Zweigleisigkeit gestellt werden. Aus Sicht der Gesundheitsministerin kann es sich dabei nur um die Abschaffung der Privaten Krankenversicherung handeln, um mit der dann vorhandenen Einheitsversicherung die Weichen für eine weitere Verteuerung zu stellen.
Aber die Wahlen sind ja nur noch 20 Tage entfernt.
Was könnte dies für Privat Versicherte bedeuten? Zunächst nicht viel, da bereits Privat Versicherte Bestandsschutz genießen. Wer sich für die PKV interessiert, sollte schnell reagieren. Die Bedingungen werden immer schlechter, siehe oben.
Für alle, die noch nicht so richtig wissen, welche Kosten man selbst mit seiner eigenen Gesundheitsvorsorge und seiner eigenen Krankengeschichte verursacht, habe ich eine kleine, ganz einfach gehaltene Excel-Tabelle erstellt, wo man alle Kosten, Gebühren, Versicherungsprämien und selbstverständlich auch die Erstattungen und sonstige Zuwendungen, wie z.B. Beitragsrückerstattungen, eintragen kann. Das Ganze kann man von Jahr zu Jahr fortschreiben und wenn Sie sich die Mühe machen und alle Positionen eintragen, werden Sie sicher staunen. Auf der Aufwandsseite stehen sämtliche Versicherungsbeiträge (auch für Auslandsreise-KV und Zusatzversicherungen), sowie alle Kosten, die für die Gesundheit entstehen. Natürlich auch die Kosten, die von der Krankenversicherung nicht getragen werden, also z.B. Bagatellmittel und sämtliche Eigenverordnungen sowie die meisten Heilpraktiker-Leistungen. Schaut man sich das Zahlenwerk genauer an, kann man feststellen, dass die Private Krankenversicherung mittels Großschadentarif die beste Lösung darstellt, sich abzusichern. Niedrige Beiträge, beste Leistungen und somit höchste Sicherheit sprechen für diese Form der Absicherung.
Wenn Sie die Excel-Tabelle haben wollen, genügt eine kurze eMail an mich:
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25.08.2009: Neuer Tarif der AXA wird vorgestellt
Die Ereignisse überschlagen sich. Gerade hatten wir noch bemängelt (siehe am 21.8.09), dass die AXA-Tarife auf sich warten lassen, da kommt schon eine Zwischeninfo zu den tariflichen Leistungen. Auf die Prämien warten wir weiter, aber ein Anfang ist gemacht. Hier ein Auszug aus dem Leistungsumfang:
Tarifbezeichnung VISION 1
- drei SB-Stufen mit 1.500, 3.000 und 4.500 Euro
- Erstattung bis zum 5,0-fachen Satz der Gebührenordnung bei Behandlung durch den Chefarzt
- 100% ambulante Heilbehandlungen
- 100% Heilpraktiker bis 3.000 Euro pro versicherungsjahr
- 100% Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlichen Programmen
- 100% Hilfsmittel (bei Beschaffung durch AXA, sonst 75%)
- 100% Sehhilfen, maximal aber 500 Euro innerhalb von zwei Versicherungsjahren
- 100% Heilmittel
- 100% amb. Psychotherapie (bis 30. Sitzung, 80% bis 60. Sitzung, 70% ab der 61. Sitzung)
- Stationär: Einbettzimmer und Privatarzt mit Chefarztbehandlung
- 100% Zahnbehandlungen einschl. Prophylaxe
- 75% Zahnersatz (steigend auf 85% nach drei Jahren Prävention)
- 90% Kieferorthopädie
- weltweiter Auslandsschutz bis 6 Monate
Die Überraschung ist zweifelsohne die Mitversicherung des Zahnbereiches. Ich hätte es konsequenter gefunden, wenn dieser nicht in der Grundversorgung beinhaltet ist (siehe Eintrag vom 21.8.09). Die gefundene Lösung ist auch akzeptabel, zumal die Leistungen durchaus mit denen des früheren ECO5200/4800 vergleichbar sind.
Die Prämien fehlen noch und werden sicher auch von Ihnen mit höchster Spannung erwartet. Die AXA wirbt damit, dass die Prämien "überschaubar bleiben und im Vergleich zu anderen First-Class-Produkten sogar sehr günstig sind". Demnächst mehr dazu - HIER!
21.08.2009: Heiß ersehnte Neuigkeiten aus dem PKV-Bereich
Sehr geehrte Damen und Herren,
heute ist der 21.8.2009 und viele von Ihnen werden schon sehnsüchtig auf diese News warten. Ich hatte Sie Ihnen ja auch für heute zugesagt!
Leider gibt es keine nennenswerten Neuigkeiten. Zumindest nicht in Bezug auf die neuen Großschadentarife der AXA. Zur Erinnerung: Die AXA hatte jahrelang mit dem ECO 10000 (DM) und später mit dem ECO 5200 (€) eine sehr gute Marktposition in Tarifen mit hoher Selbstbeteiligung, niedrigen Beiträgen und sehr guten Leistungen. Die Gesundheitsreform hat dann eine maximale Selbstbeteiligung von 5.000 Euro gefordert, worauf der ECO 5200 ab 1.10.2008 als ECO 4800 mit 4800 Euro Selbstbehalt fortgeführt wurde. Bereits ab 1.1.2009 wurde der ECO 4800 nicht mehr angeboten, weil aus AXA-internen Gründen die Umstellung auf die neue Tarifgeneration mit Übertragungswerten nicht rechtzeitig realisiert werden konnte. Da bereits seit 1.12.2008 der Tarif Premium Select der Karstadt Quelle Versicherungen (ebenfalls als Opfer des GKV-WSG) nicht mehr im Angebot ist, kann man sagen, dass dies die PKV-Landschaft extrem verändert hat.
Meine "Referenz-Kundin" ist die 44-jährige Frau, eine gestandene Unternehmerin. Diese konnte sich im Jahr 2008 mit Beginn am 1.1.2009 zu einem Monatsbeitrag von 133,59 Euro (incl. 10% ges. Zuschlag und Pflegepflichtversicherung) im ECO 4800 versichern. Die Leistungen waren sehr gut und dieser Tarif war ideal für alle geeignet, die ein gesund und eigenverantwortlich leben. Die Krankenversicherung wurde als das angesehen, was sie eigentlich ist, nämlich eine Risikoabsicherung für solche Risiken, die man selbst nicht tragen kann. Das ist nun Geschichte, denn bis heute gibt es keinen vergleichbaren Tarif zum ECO bzw. zu Premium Select. Und auch heute, am 21.8.2009, kann ich Ihnen keine Lösung anbieten. Dabei wäre diese dringend nötig, weil in fünf Wochen ULTIMO ist. Das heißt, wer einen Wechsel zum 1.1.2010 vor hatte, müsste eigentlich zum 30.9.2009 die Kündigung aussprechen (in den Fällen, wo das Versicherungsjahr das Kalenderjahr ist).
Das fällt schwer, wenn man noch nicht weiß, wohin man wechseln sollte.
Aber die Versicherungspflicht hat in diesem Falle eine gute Seite:
Falls Sie wechseln wollen, können Sie die Kündigung per 30.9.2009 aussprechen! Die bisherige Warnung "erst kündigen, wenn neuer Versicherungsschutz da ist" gilt nicht mehr! Heute ist es so, dass eine fristgemäß ausgesprochene Kündigung erst dann wirksam wird, wenn innerhalb der Kündigungsfrist (also quasi bis einen Tag vor Versicherungsbeginn) der Nachweis erbracht wurde, dass neuer GKV-WSG-konformer Versicherungsschutz bei einer anderen Gesellschaft besteht. Kann man diesen Nachweis nicht erbringen (vielleicht, weil bis dahin immer noch kein passender Tarif gefunden wurde), ist die ausgesprochene Kündigung hinfällig und der bestehende Vertrag läuft weiter.
Die oben stehenden Hinweise galten all denen, die bereits versichert sind und den Tarif oder die Gesellschaft wechseln wollen. Ein Tarifwechsel innerhalb der eigenen Gesellschaft ist übrigens zu jedem Monatsersten möglich.
Was wird aber aus denen, die bisher nicht versichert sind???
Seit 1.2.2009 werden Nachbeiträge für die nichtversicherte Zeit erhoben. Nachdem mir erste Abrechnungen dafür vorliegen, kann ich auch diesen Punkt konkretisieren: Aus mir unerfindlichen Gründen wird nur der PKV-Grundbeitrag eingefordert. Der 10%ige Zuschlag (das kann man ja noch verstehen) aber auch die Pflegeversicherung wird nicht nachträglich erhoben. Dabei ist auch dies eine Pflichtversicherung, fällt aber nicht in das Ressort des GKV-WSG.
Bisher Nicht-Versicherte müssen die ersten fehlenden sechs Monate voll nachzahlen, danach für jeden weiteren fehlenden Monat ein Sechstel des Monatsbeitrages.
Es ist verständlich, dass Nichtversicherte nach dem niedrigsten zu zahlenden Monatsbeitrag Ausschau halten. Die Versicherungsbedingungen sind dieser Personengruppe meist zweitrangig, da viele meist schon über viele Jahre ohne Krankenversicherung ausgekommen sind und dies durchaus nicht als Problem angesehen haben.
Schauen wir uns mal an, was meine Frau Mustermann, 44 Jahre alt und selbständig, heute bei einem Neuabschluss zahlen müsste. Vorab: Möglicherweise sind SIE gerade nicht "44, weiblich, selbständig". Sie können völlig kostenlos Ihre eigene Analyse bei mir abfordern! Zusätzlich erhalten Sie meinen PRIVAT-Report "Großschadentarife in der Privaten Krankenversicherung". Das sind insgesamt ca. 100 Seiten Papier, die alle Informationen enthalten, die Sie für eine fundierte Entscheidung benötigen.
Zurück zur Frau Mustermann und den Tarifen, die das Vergleichsprogramm ausgibt (Filter: alle Gesellschaften, alle SB-Stufen, wenigstens 50% Zahnersatz, ohne Osttarife, incl. 10% GZ und PVN):
Angebot 1 mit niedrigst möglichem Beitrag:
Monatsbeitrag 191,71 € bei 1.200 € SB, mtl. Aufwand incl. SB: 291,71 €
Angebot 2 mit dem niedrigstem Aufwand bei Benötigung der vollen SB:
Monatsbeitrag 215,34 € bei 750 € SB, mtl. Aufwand incl. SB: 277,84 €
Angebot 3 mit sehr guten Leistungen und niedrigem Beitrag:
Monatsbeitrag 230,49 € bei 2.750 € SB, mtl. Aufwand incl. SB: 459,66 €
Angebot 4 mit der höchsten Selbstbeteiligung:
Monatsbeitrag 301,66 € bei 3.300 € SB, mtl. Aufwand incl. SB: 576,66 €
Angebot 5 mit dem höchsten Beitrag (nur mal zum Staunen):
Monatsbeitrag 934,72 € bei 600 € SB, mtl. Aufwand incl. SB: 984,72 €
Zusatzinfo: Die Angebote 1,2 und 5 stammen übrigens von der selben Gesellschaft.
Alle Tarifangebote wurden mit der VOLZ-Software Stand 21.8.2009 mit Beginn 1.9.2009 berechnet. Es sei darauf hingewiesen, dass für den 1.1.2010 erste Beitragsanpassungen angekündigt wurden.
Worauf warten wir?
Ganz einfach: Auf einen Tarif, der die Lücke zwischen dem alten AXA ECO 4800 (133,59 €) und dem Angebot 3 (230,49 €) schließt. Wir reden also über einen Tarif, der sehr gute Leistungen hat und einen niedrigen Monatsbeitrag. Das ist nur mit Eigenverantwortung, also der Vereinbarung einer hohen Selbstbeteiligung machbar. Die AXA hat signalisiert, einen solchen Tarif auf den Markt bringen zu wollen. leider gibt es keine neuen Erkenntnisse, außer denen, die seit Jahresanfang bekannt sind:
Es soll ein halbkompakter Tarif mit sehr guten Leistungen und drei SB-Stufen sein (1,500, 3.000 und 4.500 €) sein. Als Besonderheit soll dieser Tarif keine Zahnleistungen beinhalten, da diese durch die Gesundheitsreform nicht gefordert werden. Natürlich kann man die Zahnleistungen durch einen Zusatztarif in den Versicherungsschutz einschließen. Diese Tarifpolitik wäre konsequent, da sie die Vorgaben des GKV-WSG am weitesten ausschöpfen würde. Natürlich sind all diese Angaben heute noch ein reines Gerücht und es sind auch noch keine Prämien bekannt. Bezogen auf die 44-jährige Frau würde ich auf einem Monatsbeitrag um 170 bis 200 Euro spekulieren.
Sobald es konkretere Nachrichten dazu gibt, können Sie diese hier nachlesen.
Eine kurze Information noch zu Premium Select: Alle PS-Versicherten haben im Juli einen Brief erhalten, wo der Übergang zur DKV und die neue Versicherungsnummer dokumentiert wurde. Die Premium-Leistungen bleiben uneingeschränkt erhalten. Über Prämienerhöhungen zum 1.1.2010 gibt es keine Informationen.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie mir eine eMail:
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Bis bald!
Ihr Frank Ulbricht
09.07.2009: Update - Neuigkeiten auf dem KV-Sektor
Basistarif
Im Juni waren bundesweit 8.200 Personen im Basistarif versichert, 7.100 davon waren zuvor nicht versichert. Das sind keine dramatischen Zahlen, wenn man bedenkt, dass es zum Jahresanfang 2009 rund 70.000 mehr Vollversicherte gab als im Vorjahr (das ist der Nettozuwachs an Versicherten). In der GKV hingegen sinken die Versichertenzahlen seit Jahren!
KV-Beiträge steuerlich absetzbar?
Da haben uns die Politiker wieder mal einen Streich gespielt. Von der medienwirksamen Absetzbarkeit der Beiträge zur (ges. und privaten) Krankenversicherung ab 2010 bleibt nicht viel übrig. Es gibt nämlich die KVBEVO, das ist die Krankenversicherungs-Beitragsanteil-Ermittlungsverordnung! Das ist kein Aprilscherz! Das Bürgerentlastungsgesetz, welches die Absetzbarkeit der Beiträge ab 1.1.2010 regelt, sieht vor, dass nur die Beitragsanteile absetzbar sind, die in Art, Umfang und Höhe den Leistungen der GKV entsprechen.
Einfach gesagt: Wenn die GKV z.B. keinen Chefarzt bezahlt, darf der Chefarzt-Beitragsanteil der Privatversicherung nicht abgesetzt werden. Weitere Beispiele wären 1- und 2-Bett-Zimmer und das Krankentagegeld. Weil es aber bei diesen einfachen Beispielen nicht bleibt, gibt es eben die KVBEVO, deren Aufgabe es scheinbar ist, die Steuerverluste zu minimieren. Dem Versicherten und auch uns als Vermittler ist es nicht möglich, den konkreten absetzbaren Beitragsanteil zu ermitteln. Die Versicherer müssen diese Aufgabe übernehmen und jeden einzelnen Versicherten informieren. Eine Berücksichtigung einer im PKV-Vertrag vereinbarten Selbstbeteiligung ist in der KVBEVO nicht vorgesehen - ein Zeichen, dass es hier wirklich nicht um Steuerentlastungen, sondern um Politik und Wahlkampf geht.
Neue Großschadentarife lassen auf sich warten!
Es ist Juli und es gibt immer noch keine Neuigkeiten zu den angekündigten neuen AXA-Großschadentarifen. Das ist bedauerlich, denn sehr viele Interessenten haben schon danch gefragt. Zur Erinnerung: Die AXA hatte zum 1.1.2009 den Verkauf des ECO4800 (vorher ECO 5200) eingestellt. Die KarstadtQuelle hatte diesen Schritt schon am 1.12.2008 mit Premium Select vollzogen. Während die KQV aber zumindest eine nachvollziehbare Begründung hatte (Basistarif ohne Gesundheitsprüfung ist mit der bei Premium Select geforderten Eingangsuntersuchung nicht vereinbar), lag es bei der AXA "nur" am zu hohen Arbeitsaufkommen in Verbindung mit der DBV-Fusion. Seitdem gibt es für die ECO4800/5200-Versicherten keine schöne Situation, weil nicht klar ist, wie mit dem Bestand verfahren wird. Man befürchtet eine "Vergreisung" des Tarifs, wegen fehlender Neuzugänge. Die AXA sieht "keinen Anlass zur Sorge", da diese bei anderen Tarifen, denen kein oder nur wenig Neugeschäft zugeführt wurde, ebenfalls nicht eingetreten sei. Keine wirkliche Entwarnung!
Viele ältere Verträge besitzen zudem noch die seinerzeit angebotene "Wechseloption", die einen Wechsel in einen ECO-Tarif mit niedriger SB ohne Gesundheitsprüfung garantiert. Die Wechseloption kostet Geld, bringt aber derzeit keinen Nutzen, weil kein entsprechender Zieltarif vorhanden ist. Auch hier hilft nur "abwarten", in der Hoffnung, dass die AXA mit dem neuen Tarif eine Lösung bereit hält.
Als neuen Termin für die Vorstellung des neuen Tarifs wurde jetzt "August 2009" genannt. Warten wir´s ab!
Neue Tarife in der PKV?
Es gibt einige neue Tarife, so z.B. von der Allianz und der Central, die wirklich gute Leistungen bieten, aber entsprechend teurer sind. Wir bieten Ihnen an, dass Sie eine komplette Beitragsübersicht über alle für Ihr Eintrittsalter in Deutschland verfügbaren Tarife erhalten und wir Ihnen bis zu drei Tarife vorschlagen und deren Leistungen vergleichen, die Ihren (zu benennden) Vorgaben entsprechen. Bei Interesse senden Sie uns bitte ein kurzes Mail mit Ihren persönlichen Daten an
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
. Sie können die Angaben auch auf www.easy-PKV.de in das dortige Abfrageformular eingeben.
Nachforderung von Beiträgen auf Grund des GKV-WSG
Eigentlich sollte jeder Deutsche eine Krankenversicherung haben. Eine sehr hohe Zahl hat aber (noch) keine Krankenversicherung. Offiziuelle Angaben dazu gibt es nicht - weil die Zahl der Nichtversicherten noch nicht feststellbar ist. Weil das der Gesetzgeber weiß, gibt es eine Nachzahlungspflicht für den Fall, dass man sich erst nach dem 1.4.2007 (GKV) bzw. 1.1.2009 (PKV) versichert. Die Nachzahlung beträgt für die ersten sechs Monate jeweils einen vollen Monatsbeitrag, danach ein Sechstel Monatsbeitrag. Uns ist derzeit nur eine Gesellschaft bekannt, die auf die Erhebung der Nachbeiträge "bis auf weiteres" verzichtet. Sicherlich haben Sie Verständnis dafür, dass wir dieses letzte "Schlupfloch" hier nicht öffentlich benennen können.
18.05.2009: Schlechte Aussichten für die Private KV?
Zahlreiche Umfragen unter Vermittlern, aber auch unter den PKV-Gesellschaften, lassen den Schluss zu, dass die PKV unter Umsatzeinbußen leidet.
Als Hauptursache wird die Gesundheitsreform und die damit verbundene Verteuerung der Tarife genannt.
In zweiter Linie dürften aber hausgemachte Probleme innerhalb der PKV eine große Rolle spielen.
So seien die Kundenbedürfnisse vernachlässigt worden und das Marketing hat keinen "Biss" mehr.
Beste Beispiele dafür sind m.E. die Einstellung der Großschadentarife der AXA und die Komplettschließung der KV-Voll-Sparte der KarstadtQuelle.
Experten sehen die PKV unter starkem politischen Druck, insbesondere hinsichtlich der Bundestagswahlen im Herbst.
Weiterhin sollten sich die PKV-Anbieter schon mal in der Rolle der "Zusatz-Versicherer" üben. Dies soll angeblich die Zukunft der PKV sein. Angeblich würde sich jeder zweite GKV-Versicherte nach privaten Zusatzleistungen sehnen. Das erscheint bei 8 Mio HartzIV-Empfängern, 2 Mio Kurzarbeitern und 3 Mio regulären Arbeitslosen etwas hoch gegriffen, denn irgendwie müssen die Zusatzleistungen ja bezahlt werden ...
Unser KV-Zusatz-Angebot
Wir haben zwei interessante Versicherungsangebote für Sie:
1. MEDIPRÄVENT
Das ist ein Tarif, der Präventionsmaßnahmen bezahlt und der somit für ALLE geeignet ist:
- für GKV-Versicherte als Türöffner zu Privatärzten
- für PKV-Versicherte als Retter der Beitragsrückerstattung
- für Nicht-Versicherte zumindest für die Prävention
Der Tarif wird ohne Wartezeiten und Gesundheitsfragen abgeschlossen und kostet maximal 16,50 Euro im Monat.
Alle Einzelheiten HIER!
2. Zahnersatz
Hier haben Sie zwei Möglichkeiten: Eine einfache Lösung, ohne Gesundheitsfragen und ohne Wartezeiten für rund 10 Euro im Monat oder ein komfortables Angebot ohne Begrenzungen nach oben mit Gesundheitsfragen und natürlich etwas teurer. Alle Einzelheiten finden Sie HIER!
Wer es sich leisten will, nimmt die teuere Variante. Die bekommt man aber nur, wenn das Gebiss einigermaßen in Ordnung ist (max drei fehlende Zähne und kein direkter Behandlungsbedarf). Da erscheint mir die erste Version besser: Nicht jahrelang vorher auf Verdacht bezahlen, sondern erst dann, wenn die Maßnahme wirklich ansteht und dann lieber Begrenzungen und Zuzahlungen in Kauf nehmen ...
15.05.2009: Nachzahlungen werden erhoben!
Immer mehr Fälle treten auf, wo ehemalige Nichtversicherte von Nachzahlungen seit Beginn der Versicherungspflicht berichten.
Ein ganz drastischer Fall: Eine Nicht-Versicherte wollte sich nur mal nach den Rückkehr-Konditionen bei ihrer GKV-Kasse erkundigen. Die Folge: Eine Mitgliedskarte und ein Beitragsbescheid per Briefpost. Der Beitragsbescheid umfasste den Zeitraum von April 2007 bis Mai 2009, also 25 Monate. Es handelte sich um einen mittleren 4-stelligen Betrag. Aber die Kasse hat glücklicherweise gleich eine Ratenzahlungsvereinbarung beigefügt.
Wenn Sie derzeit nicht versichert sind, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an mich. Möglicherweise finden wir eine Lösung.
09.04.2009: Ulla Schmidt konkretisiert Beitragsnachforderungen
In einem Flyer des Gesundheitsministeriums werden erstmals konkrete Zahlen für die Beitragsnachforderungen von Nichtversicherten genannt.
Demnach wird von einem Beitrag von 570 Euro für den Basistarif ausgegangen, der sich aber noch um die Pflegepflichtversicherung erhöht.
Für die Monate Februar bis Mai müsse jeweils der volle Monatsbeitrag gezahlt werden, ab Juni nur noch 1/6 des Monatsbeitrages. Demnach stehen bis Mai ca. 2.280 Euro plus Pflege im Raum, ab Juni erhöht sich die latente Schuldsumme um 95 Euro monatlich.
Jeder Nichtversicherte muss selbst entscheiden, ob ein Krankenversicherungsvertrag abgeschlossen wird oder lieber das Risiko hoher Nachzahlungen eingegangen wird.
Meine Meinung steht fest: Selbst bei sehr gesunder Lebensweise können ernste Krankheiten auftreten. Unsere Philosophie der Großschadentarife ist die ideale Lösung für Menschen mit Gesundheitsbewusstsein und Eigenverantwortung: Kleinigkeiten bezahlt man wie bisher selbst, größere Sachen gehören zu Spezialisten! Da ist es gut, wenn man eine Krankenversicherung mit sehr guten Leistungen hat, die durch eine hohe Selbstbeteiligung bezahlbar bleibt und genug Spielraum für die individuelle Gesundheitsvorsorge hat.
Wir haben den Beitragsrechner unter www.easy-PKV.de aktualisiert!
Einfach auf "Lösung" klicken!
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19.02.2009: Wieviel Zuschlag hätten Sie denn gerne?
Nachdem die Versicherungspflicht nun für alle gilt, gibt es erste Berechnungen, wie hoch der geforderte Zuschlag sein könnte. Inzwischen geht man davon aus, dass als Basis nicht mehr den Höchstbeitrag, sondern die Höhe des letztendlich abgeschlossenen Vertrages incl. der Pflegeversicherung, aber ohne Zusatztarife wie KTG oder Kur, angesetzt wird. Für die ersten sechs Monate sind volle Beiträge anzusetzen, anschließend 1/6 Monatsbeiträge. Es wird für maximal fünf Jahre, also 60 Monate, rückgefordert. Daraus ergibt sich eine maximale Nachzahlung von 6 + (54*1/6) Monatsbeiträgen, also 15 Monatsbeiträgen. Hat man 250 Euro als Basis anzusetzen, sind das 3.750 Euro - also doch eine schmerzliche Summe. Hinzu kommt, dass es innerhalb der nächsten fünf Jahre möglich sein wird, die Nicht- Versicherten datentechnisch zu erfassen. Einen Hoffnungsschimmer gibt es trotzdem: Uns sind Gesellschaften bekannt, die "bis auf weiteres" die Nachforderungen nicht erheben wollen. Das ist fast ein Wunder, dass es solche noch gibt. Ich hatte fest angenommen, dass diese gesetzlich sanktionierte Einnahmequelle bis auf den letzten Cent von allen Gesellschaften ausgenutzt wird. Andererseits sieht das Gesetz keine Sanktionen gegenüber den Versicherungsgesellschaften vor und nicht einmal die o.g. Beispielrechnung ist im "GKV-WSG" rechtlich eindeutig definiert. der Gesetzestext gibt genügend Spielraum für Spekulationen, wie er gemeint sein könnte ...
Denken Sie sich Ihren Teil!
Nachdem sich im Dezember noch relativ viele Nicht-Versicherte entschlossen haben, um entsprechenden Versicherungsschutz nachzusuchen, ist es im Januar 2009 logischerweise etwas ruhiger geworden.
Trotz der hohen Antragszahl im IV. Quartal 2008 gibt es in meinem Akquisebestand immer noch schätzungsweise 100 Nichtversicherte. Das sind die ganz hartnäckigen, könnte man sagen. Die Gründe liegen dabei bei weitem nicht am fehlenden Geld. Zumeist ist ein gewisser (mir verständlicher) Widerstand gegen die Versicherungspflicht als Ursache zu sehen. Früher war es so, dass sich viele Existenzgründer als erstes um eine Private Krankenversicherung bemüht haben, weil sie einen Ersatz für die GKV gesucht haben. Man ist damals ganz selbstverständlich davon ausgegangen, dass man sich versichern muss - obwohl es tatsächlich noch keinen Zwang gab ...
Mit den ständigen Beitragssteigerungen haben wohl doch relativ viele Versicherte begonnen, nachzudenken und bei manchen kam es dann zur Kündigung des alten Vertrages - aber nicht zum Neuabschluss eine neuen Vertrages. Nach einigen Jahren hatte man sich so an diesen Zustand gewöhnt, dass man die damit im Zusammenhang stehenden Gefahren verdrängt hat.
Und diese Gefahren sind inzwischen um eine weitere erhöht worden: die Gefahr der Nachzahlung von Beiträgen seit Wirksamkeit der Versicherungspflicht. Nach Informationen der Financial Times Deutschland vom 21.1.2009 steht nun auch die Höhe der Beitragsnachforderungen im Bereich der PKV fest. Man orientiert sich hier auf eine Bezugsgröße von 569,63 Euro - dies ist der Monatsbeitrag des Basistarifs!!! Für die ersten unversicherten Monate wird der doppelte Beitrag fällig, ab dem sechsten unversicherten Monat muss der Kunde einen Strafzuschlag von einem Sechstel der Prämie zahlen.
Man überschlage selbst die Größenordnungen, um die es hier geht!!!
Zumindest Nichtversicherte mit einem gewissen Bankguthaben sollten sich überlegen, ob sie es so leicht auf´s Spiel setzen wollen...
Dabei ist die Versicherungslandschaft seit dem 1.1.2009 nicht gerade günstiger geworden. Neben der Einstellung bestimmter Großschadentarife haben sich quasi alle Volltarife verteuert, weil die neue Tarifwelt eine Übertragung von Alterungsrückstellungen kalkulieren muss.
Auf Grund der Einstellung der beiden von mir bisher favorisierten Tarife habe ich mich entschlossen, den Tarifrechner auf www.easy-PKV.de vorerst zu deaktivieren. Sobald klar ist, wie es mit den Großschadentarifen weitergeht, wird der Rechner wieder in Betrieb genommen. Zwischenzeitlich richten Sie Ihre konkreten Anfragen bitte direkt an mich. Vielen Dank!
Ihr Frank Ulbricht
22.12.2008 - Achtung, wichtiger Hinweis!
Wie uns die AXA am 18.12.2008 mitteilte, stehen vom 1.1.2009 bis voraussichtlich 31.3.2009 die Tarife ECO 2600 und ECO 4800 NICHT zur Verfügung!
Als Grund dafür wurde die Umstellung auf die neue Tarifgeneration genannt, die nicht fristgemäß fertiggestellt werden konnte.
Interessenten für diese Tarife können wir folgende Angebote unterbreiten:
- Nutzung anderer Tarifangebote (z.B. der Halleschen KV, der Barmenia, der Inter oder der Hanse-Merkur). Sie erhalten diese Angebote, wenn Sie uns das Datenblatt mit Ihren Wünschen zufaxen.
- Abschluss anderer AXA-Tarife mit niedriger Selbstbeteiligung und späterer Umstieg auf den Großschadentarif
- Zeitliche Verschiebung der Antragstellung auf den April
Wir versichern Ihnen, dass der Tarif ECO 4800 bis zum 31.12.2008 derjenige Tarif war, der die Versicherungspflicht mit dem niedrigst möglichen Beitrag erfüllt hat.
Ob die Tarife der neuen Generation diesem hohen Anspruch gerecht werden können, kann ich derzeit noch nicht einschätzen.
Wenn Sie uns Ihr Interesse signalisieren, werden wir Sie in der Folgezeit über die Entwicklung informieren. Geben Sie uns dazu Ihre eMail-Adresse oder nutzen Sie die Informationen auf dieser Webseite!
Vielen Dank für Ihr Verständnis! Ihr Frank Ulbricht
09.12.2008 UPDATE - Erste Erfahrungen mit der Versicherungspflicht
In meinem Kundenkreis gibt es bislang drei Fälle, wo Kunden negative erste Erfahrungen mit der Versicherungspflicht machen mussten. Es handelt sich um zwei Fälle, wo die Kunden auf Grund gesundheitlicher Probleme den Eintritt in die PKV nicht geschafft haben. Als sie sich bei einer GKV-Gesellschaft meldeten, nur um die dortige Beitragshöhe zu erfragen, wurden sie sofort "festgenagelt" und zur Nachzahlung der Beiträge ab 1.4.2007 verdonnert. Die Situation war eindeutig: beide waren zuletzt der GKV zugehörig und unterlagen somit der Versicherungspflicht bereits seit 1.4.2007.
Der dritte Fall ist etwas komplizierter: Eine nichtversicherte Selbstständige, die zuletzt in einer PKV versichert war, muss ihr Gewerbe aufgeben und Hartz IV beantragen. Dies zieht eine Versicherungspflicht in die GKV nach sich. Das Besondere daran: Obwohl sie als Selbständige (noch) nicht der Versicherungspflicht unterlag, versucht die betreffende GKV, die Beiträge rückwirkend ab 1.4.2007 einzuziehen. Ganz davon abgesehen, dass ein Hartz IV-Empfänger die hohen Nachzahlungen gar nicht aufbringen kann, dürfte die GKV hier im Unrecht sein. Als Selbständige, die zuletzt in der PKV versichert war, unterliegt die Kundin ab 1.1.2009 der Versicherungspflicht bzw. ab dem Datum des H.IV-Bescheids.
Negative Erfahrungen mussten leider auch einige derjenigen machen, die wirklich erst in letzter Minute den PKV-Antrag stellten und denen dann wegen gesundheitlicher Probleme die Antragsannahme verweigert wurde. Eine erneute Antragstellung bei einer anderen Gesellschaft ist zwar prinzipiell möglich, aber immer ungünstiger für den Kunden. Entweder sind die Beiträge und/oder die Bedingungen schlechter als beim ersten Versuch, der ja weitestgehend den Wünschen der Kunden entsprach.
Das GKV-WSG verankert ja eine Nachzahlungspflicht der Beiträge, wenn man der Versicherungspflicht nicht nachkommt. Dies in dem Wissen, dass derzeit die Einhaltung der Versicherungspflicht nicht überprüft werden kann. Spätestens mit der flächendeckenden Einführung der neuen Steuer-Nr. für alle Personen und Unternehmen ist es nur eine Frage von Tagen, um herauszufinden, ob jeder Person ein KV-Unternehmen "zuzuordnen" ist, d.h. ob da eine finanzielle Beziehung besteht. Wie weit die Überwachung gehen kann, sehen Sie an dieser kleinen Präsentation. Lachen Sie nicht!
Doch zurück zur Nachzahlungspflicht. Es ist davon auszugehen, dass es in diesem Fall keine Kulanzregelungen oder Sondereinstufungen geben wird. Der ertappte Nicht-Versicherte wird Höchstbeiträge nachzahlen müssen. Nicht dass Sie mich falsch verstehen: Ich freue mich nicht darüber! Ich hätte mich allerdings sehr darüber gefreut, wenn sich die Betroffenen rechtzeitig genug bei mir gemeldet hätten. Schließlich ist es mein Angebot, welches mit dem niedrigst möglichen Versicherungsbeitrag die KV-Pflicht erfüllt. Schauen Sie sich doch mal zum Vergleich die vielen Hochglanzprospekte in den Medien und die vielen preisgekrönten Tarife an, die da täglich über die Bildschirme flimmern...
Wer ein vernünftiges Angebot sucht, dem sei nochmals die Webseite www.easy-PKV.de empfohlen. Wer nicht gleich seine Daten preisgeben will, kann schon mal die Kurzfassung meines PRIVAT-Reports "Großschadentarife in der Privaten Krankenversicherung - So sparen Sie bis zu 60% Ihrer KV-Beiträge!" HIER abrufen. Viel Spaß bei der Lektüre!
26.09.2008: Endlich Klarheit!
Zumindest was die PKV betrifft, gibt es jetzt Klarheit. In diesem Falle kommt die positive Nachricht von der AXA (wenn man sie auch gern drei oder sechs Monate früher gehört hätte): Der Großschadentarif ECO 5200 wird ab sofort durch den ECO 4800 ersetzt. Das ist ein identischer Tarif mit 4.800 Euro kalenderjährlichen Selbstbehalt.
Bedingt durch das GKV-WSG sind seit 1.4.2007 abgeschlossene Tarife mit mehr als 5.000 Euro Selbstbehalt nicht mehr gesetzeskonform. Nachdem zunächst befürchtet wurde, der ECO-Tarif würde gar nicht mehr angeboten, gab es heute endlich die Entwarnung. Die neue SB-Größe ist akzeptabel und die Beiträge steigen prozentual gesehen um 10 bis 20%, absolut um durchschnittlich 10 bis 20 Euro. Ein 64-Jähriger zahlt bei einem Neuabschluss im Jahr 2008 nur 210,93 Euro Monatsbeitrag, wovon 72,30 Euro auf die Pflegeversicherung entfallen.
Unsere 44-jährige Referenzkundin zahlt für den ECO 4800 bei Abschluss bis 1.12.2008 lediglich 133,59 Euro, das sind rund 17 Euro mehr als bisher im Tarif ECO 5200. Das sind durchaus gute Nachrichten! Wir haben den Beitragsrechner auf www.easy-PKV.de aktualisiert und somit bekommen Sie dort die aktuellen Prämien ausgewiesen.
7.8.2008 Panorama deckt auf: Morbi-RSA ist "pervers"
Mehr zufällig habe ich gestern (6.8.08) diesen ARD-Bericht des Magazins Panorama gesehen. Kurze Einschätzung: WER SICH SO ETWAS AUSDENKT, IST KRANK!
Mit "so etwas" ist der Morbi-RSA, also der Morbiditäts-Risikostrukturausgleich gemeint, der in die Verteilung des Gesundheitsfonds auf die Kassen eingreift. Grundsätzlich erhält jede Kasse für jedes Mitglied einen festen Betrag. Hinzu kommen Sonderbeträge für chronisch Kranke, die natürlich höhere Kosten verursachen. Die Krankenkassen müssen nun (und sie machen das sicher gern!) ihre Versicherten nach chronisch Kranken durchforsten. Aber wo ist die Grenze? Ein Beispiel aus den Panorama-Recherchen: Hat man Bluthochdruck und kann dies durch Bewegungstherapie lindern, ist man nicht chronisch krank. Muss man hingegen Blutdrucktabletten einnehmen, ist man chronisch krank und die Kasse erhält den höheren Zuschuss. Also wird man wohl lieber die Medikamente einsetzen. Und die Pharmaindustrie lacht! Bilden Sie sich selbst eine Meinung dazu!
2.8.2008 TIN kommt per Post
Wer es immer noch nicht glaubt, kann sich an Hand dieses Zeitungsartikels davon überzeugen: Die TIN - Ihre persönliche Steuer-Idendifikations-Nummer - kommt demnächst per Post ins Haus. Alles soll einfacher werden. Auch für die Behörden. Siehe den Hinweis zum Abgleich mit der Rentenversicherung. Da ist es bis zur Krankenversicherung nicht mehr weit! Es ist also nur eine Frage der Zeit, bis die Nichtversicherten "identifiziert" sind! Reagieren Sie daher schnell, siehe die untenstehenden Eintragungen!
31.07.2008 Gesundheitsreform fordert weitere Opfer
Nach einer Mitteilung der KarstadtQuelle Krankenversicherung AG wird der Versichertenbestand des Tarifs Premium Select am 1.1.2009 mit allen Rechten und Pflichten auf die DKV übertragen. Gleichzeitig wird der Tarif Premium Select ab 1.1.2009 nicht mehr angeboten. Letztmöglicher Versicherungsbeginn ist also der 1.12.2008. Nach Angaben der KarstadtQuelle ist dies eine Folge der Gesundheitsreform, da kleine Gesellschaften deren Anforderungen wirtschaftlich nicht sinnvoll umsetzen können.
Damit geht eine kleine Revolution zu Ende, denn Premium Select war mit einer einzigartigen Idee der GESUNDHEITS-Finanzierung an den Start gegangen.
Wir dürfen uns aber sicher sein, dass dies nicht das letzte prominente Opfer der Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (selbst DKV-Versicherte!) sein wird.
Wie geht es weiter?
Wir haben immer die Großschadentarife, allen voran die KQV (Premium Select) und die AXA (ECO), als Lösungsmöglichkeiten zur Erfüllung der Versicherungspflicht und als Versicherungsmöglichkeit für die gesundheitsbewussten Kunden gesehen. Daran ändert sich auch nichts - außer, dass Premium Select nur noch wenige Monate zum Abschluss zur Verfügung steht!
Sollte man diese Möglichkeit nutzen? Oder sind doch die Gefahren zu groß, in einem geschlossenen Tarif gefangen zu sein?
Keiner weiß das! Einerseits sind die Versicherten bei der DKV angesichts deren Finanzstärke gut aufgehoben. Andererseits wird jeder geschlossene Tarif überaltern. Wie schnell das bei Premium Select geht, wo ausschließlich Gesundheitsbewusste und "überprüft" Gesunde aufgenommen wurden, kann man nicht beurteilen. Als Ausweg bietet sich ein späterer Umstieg auf andere Tarife aus der vielfältigen Tarifwelt der DKV an - kurz- und mittelfristig besteht m.E. kein Handlungsbedarf.
Handeln bzw. reagieren sollten jetzt aber all diejenigen, die nicht versichert sind und auf eine objektive Bewertung ihres Gesundheitszustandes Wert legen. Diese sollten umgehend den Antrag auf Versicherungsschutz stellen, gern auch bei Premium Select, wenn man mit den "Randbedingungen" klar kommt. Ist man erst mal Privat versichert, dürfte ein späterer Wechsel in ein anderes Unternehmen der Branche leichter möglich sein, wenn man von Premium Select kommt.
Das war zunächst eine erste Information. Ich werde Sie über die weitere Entwicklung hier auf dem laufenden halten!
PS: Vielleicht wird es wirklich langsam Zeit, sich nicht mehr auf Versicherungen und erst recht nicht auf die Politik, sondern mehr auf sich selbst zu verlassen! www.Zukunfts-denken.de - eine nicht ganz ernst gemeinte Vision über die Krankenversicherung im Jahr 2048, die aber trotzdem zum Nachdenken anregen sollte!
11.07.2008 Jetzt steht´s fest: 18 Monate Geiselhaft
Nach einer aktuellen Reuters-Meldung sollen jetzt die Regelungen für die Mitnahme der Alterungsrückstellungen über den Basistarif feststehen. Demnach sei eine Verweilzeit im Basistarif von mindestens 18 Monaten vorgeschrieben.
Nach Ablauf der Mindestverweildauer soll für die Versicherten die Möglichkeit bestehen, in einen Volltarif des jeweiligen Unternehmens zu wechseln wie auch in den Basistarif eines anderen Versicherers. Weitere Wechselmöglichkeiten unter Mitnahme der angesparten Altersrückstellungen sollten dann aber angeblich ausgeschlossen werden. Ein Wechsel in einen Volltarif einer anderen Gesellschaft wäre demnach wohl wieder nur über den Basistarif dieser Gesellschaft machbar - und wieder nach 18 Monaten Wartezeit.
Durch die Gesundheitsreform sind die PKV-Unternehmen verpflichtet, ab 2009 einen Basistarif zu schaffen. Dieser entspricht im Wesentlichen den Konditionen der gesetzlichen Krankenversicherung und es besteht ein Annahmezwang; Zuschläge wegen bestimmter gesundheitlicher Risiken dürfen nicht erhoben werden. In diesen Tarif sollen ehemalige Versicherte zurückkehren können, die ihren Versicherungsschutz verloren haben. Aber auch langjährige Privatversicherte erhalten in der ersten Jahreshälfte die Möglichkeit, in einen beliebigen Basistarif einer Kasse zu wechseln.
Versicherte, die ab dem 1. Januar eine private Police der "neuen Welt" abschließen, erhalten ein uneingeschränktes Wechselrecht in den Basistarif eines beliebigen Unternehmens. Es ist anzunehmen, dass auch für diese Verträge der Basistarif nur für wenigstens 18 Monate Verweildauer zugänglich ist. Da viele Gesellschaften keine unterjährigen Kündigungsmöglichkeiten haben, dürften aus den genannten 18 Monaten im Normalfall zwei Jahre werden.
20.06.2008 Dementis von allen Seiten - kein Einheitstarif geplant
Es war alles nicht so gemeint und es ist unschön, dass sich die Presse gleich darauf stürzt, wenn der PKV-Verband mal ein wenig über die Zukunft der eigenen Sparte fachsimpelt. Warten wir ab, wie es weitergeht...
Hier noch einmal eine Zusammenfassung zum Thema Mitnahme der Alterungsrückstellungen nach neuesten Erkenntnissen:
Mitnahme der Alterungsrückstellungen
Das WSG (die „Gesundheitsreform“) sieht vor, dass eine Mitnahme der Alterungsrückstellungen beim Wechsel in eine andere Gesellschaft nur unter zwei Bedingungen möglich ist: dem Aussprechen der Kündigung der Vorversicherung bis zum 30.6.2009 und der gleichzeitigen Beantragung des Basistarifs der neuen Gesellschaft (auch wenn die Kündigung des Vorvertrages noch nicht bestätigt wurde).
Zur Klarstellung: Wir sprechen hier über einen Wechsel der Versicherungsgesellschaft und unter der Voraussetzung, dass die Alterungsrückstellungen übertragen werden sollen. Wichtig ist dabei, dass nicht die vollständigen Alterungsrückstellungen übertragen werden, sondern nur der Anteil, der sich gebildet hätte, wenn man von vorn herein im Basistarif versichert gewesen wäre! Das dürften etwa 50 % der gebildeten Alterungsrückstellungen sein. Bei einem Wechsel innerhalb der bestehenden Gesellschaft werden die vollen Alterungsrückstellungen übertragen! Bei einem Tarifwechsel innerhalb seiner Gesellschaft werden immer die vollen Alterungsrückstellungen übertragen.
Inzwischen steht fest, dass die Mitnahme der Alterungsrückstellungen tatsächlich nur in den Basistarif möglich ist. Von dort aus darf man in einen „Wunsch“-Tarif nur dann wechseln, wenn eine zwei- bis dreijährige Wartezeit erfüllt ist. Damit ist die Mitnahme der Alterungsrückstellungen für Altverträge praktisch „gestorben“. Nur im Ausnahmefall ist es sinnvoll, in den Basistarif zu wechseln, da dort nur niedrige Leistungen bei hohem Beitrag angeboten werden.
Bisher geht man davon aus, dass bei Verträgen der neuen Generation (ab 1.1.2009 abgeschlossen) eine dauerhafte Mitnahme der Alterungsrückstellungen möglich ist. Auf Grund der derzeitigen „Neuinterpretationen“ des GKV-WSG könnte man durchaus ableiten, dass auch zukünftig die Alterungsrückstellungen nur in den Basistarif mitgegeben werden. Offenbar gibt es doch Bestrebungen bestimmter Kreise (siehe Meldung vom 16.6.2008), die Einheitsversicherung einzuführen, und da ist der Basistarif ja schon mal ein „guter“ Anfang.
Liebe Leser!
Ich will Sie mit diesen Informationen wirklich nicht erschrecken oder gar verunsichern!
Im Gegenteil: Einzige Schlussfolgerung (und das bestätigen mir viele Kundengespräche) ist es, so schnell wie möglich den Wechsel zu Eigenverantwortung und Gesundheitsfinanzierung zu vollziehen.
Für Ihre Entscheidungsfindung hier eine kurze stichwortartige Zusammenfassung:
Beim Beginndatum 1.1.2009 wird es möglicherweise zwei Tarifgenerationen geben: „alte“ Tarife, die im Jahr 2008 beantragt wurden und „neue“ Tarife, die auf Wunsch des Kunden ebenfalls möglich sind. „Alte“ Tarife haben auch zukünftig keine Möglichkeit der Mitnahme der Alterungsrückstellungen, bei „neuen“ Tarifen ist diese gegeben. Auch hier ist unsicher, ob man nicht aus Vereinfachungsgründen mit Beginn am 1.1.2009 nur eine Tarifgeneration anbietet, die "neue". Weil alle „neuen“ Tarife (Beginn ab 1.1.2009) so kalkuliert werden müssen, dass die Alterungsrückstellungen bei einem Wechsel der Gesellschaft übertragen werden können, verteuern sich diese voraussichtlich erheblich. In der Branche ist von durchschnittlich 10% bis 20% Steigerung die Rede, natürlich ohne jegliche Gewähr.
Aus Altverträgen (Beginn vor dem 1.1.2009) können die Alterungsrückstellungen nur übertragen werden, wenn deren Kündigung und der Neuabschluss des Basistarifs in der Zeit vom 1.1.2009 bis 30.6.2009 erfolgt ist.
Aus Neuverträgen (Abschluss ab 1.1.2009) können die Alterungsrückstellungen bei einem späteren Wechsel zeitlich unbegrenzt übertragen werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass dann eine Übertragung ebenfalls zunächst nur in den Basistarif der neuen Gesellschaft erfolgen kann.
Die Übertragung der Alterungsrückstellungen von Altverträgen erfolgt in den Basistarif der neuen Gesellschaft; von dort aus kann man nur nach Wartezeiten (von zwei oder drei Jahren!) weiter wechseln.
Möglich ist auch, dass die Alterungsrückstellungen von Altverträgen zwar in den Basistarif übertragen werden, aber bei einem sofortigen Wechsel in den Wunschtarif nicht mitgegeben werden.
Die Alterungsrückstellungen werden generell nur in der Höhe übertragen, die sich gebildet hätte, wenn man von Anfang an im Basistarif versichert gewesen wäre.
Welche Empfehlungen resultieren daraus?
Nehmen wir an, Sie haben einen passenden Wunschtarif gefunden:
1. Nichtversicherte sollten sich schnellstmöglich um Versicherungsschutz bemühen, andernfalls könnte zukünftig nur der (relativ teuere) Basistarif verfügbar sein.
2. Freiwillig Versicherte in der GKV sollten ebenfalls vor dem 1.1.2009 in die PKV wechseln (wegen der Verteuerung von Neuabschlüssen ab 2009).
3. Nur kurzzeitig (vielleicht bis 15 Jahre) in der PKV Versicherte sollten am 1.1.2009 wechseln (dort sind nur relativ geringe Alterungsrückstellungen vorhanden)*.
4. Langjährig PKV-Versicherte (über 15 Jahre*) haben verschiedene Möglichkeiten:
- Wechsel am 1.1.2009 (evtl. unter vollständiger Aufgabe der Alterungsrückstellungen)
- Wechsel nach dem 1.1.2009 bis 1.1.2010 in den Basistarif (unter Mitnahme der Alterungsrückstellungen in den Basistarif und späterer Wechsel in Wunschtarif)
- Verbleib bei der derzeitigen Gesellschaft (wegen aller genannter Unsicherheiten)
* Die Beurteilung der Höhe der Alterungsrückstellungen sollte immer im Verhältnis der bisherigen Versicherungsdauer zur zukünftigen Versicherungsdauer erfolgen, ist also vom Alter des Versicherten abhängig.
11.06.2008 (oder doch 1. April?): JETZT WIRD´S GANZ VERRÜCKT!
Es klingt wie ein Aprilscherz, aber ausgerechnet durch eine Initiative von PKV-Unternehmen soll die PKV abgeschafft werden. Was da heute bekannt wurde, übertrumpft alles bekannte und selbst die missratene Gesundheitsreform wird dadurch in den Schatten gestellt.
Auf Initiative der Allianz, der AXA und des Ergo-Konzerns soll ein einheitlicher Grundschutztarif eingeführt werden, der unabhängig vom Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand von allen Kassen (gesetzlich wie privat) zum Einheitspreis angeboten wird. Kinder sollen mit diesem Modell beitragfrei versichert werden.
Die privaten Kassen würden dadurch zu reinen Zusatzversicherungs-Verkäufern, denn der Grundschutz wird sicher nur die einfachsten Leistungen haben. Der Beitrag hingegen wird durch die Politik bestimmt und wird dementsprechend hoch sein. Was also zunächst ganz vernünftig aussieht (Grundabsicherung für alle), wird sich möglicherweise zu einem bürokratischen Monster entwickeln. Ob es dazu kommt, steht noch in den Sternen. Wenn solche Gedanken aber erst mal in die Öffentlichkeit gesickert sind, kommt irgendwann ein Schritt nach dem anderen und die Einheitsversorgung ist da.
Dabei wäre alles so einfach: Jeder Bürger sollte wählen können, ob er sich versichert und wo er sich versichert. Die PKV sollte für alle offen sein. Wovor haben die Verantwortlichen eigentlich Angst?
Presseartikel vom 11.06.2008
10.06.2008: PKV-Verband verteidigt Mindestverweildauer im Basistarif!
NEU: 3 Jahre Mindestversicherungspflicht im Basistarif?
Das Thema "Mitnahme der Alterungsrückstellungen für bereits PRIVAT-Versicherte" hat sich wohl weitestgehend erledigt!
Der Vorsitzende des Verbandes der privaten Krankenversicherung, Reinhold Schulte, erklärte heute auf einen entsprechenden Bericht des Handelsblattes hin (Quelle. epn):
„Der Basistarif war immer als Zieltarif gedacht. Es war nie politischer Wille, den Basistarif als Vehikel zu missbrauchen, um Bestandsversicherte auf diesem Weg unmittelbar – etwa nach einer logischen Sekunde – in einen anderen Tarif weiterzuleiten. Der Gesetzgeber hat beim Wechselrecht klar zwischen Bestands- und Neuversicherten unterschieden: Für alle, die ab dem 01.01.2009 erstmals privat krankenversichert werden, gilt ein Wechselrecht in alle Tarife anderer Versicherungsunternehmen unter Mitgabe der Alterungsrückstellung im Umfang des Basistarifs. Dagegen erhalten die bereits heute Privatversicherten das Recht, unter Mitgabe ihrer Alterungsrückstellung in den Basistarif eines Unternehmens ihrer Wahl zu wechseln. Dieses Recht haben die Bestandsversicherten im 1. Halbjahr 2009.
Gäbe es für die Bestandsversicherten eine unmittelbare Wechselmöglichkeit in die normale PKV-Tarifwelt eines anderen Unternehmens, würden lediglich „gute“ Risiken in höherwertige Tarife des neuen Unternehmens „hochgestuft“. Alte und kranke Versicherte würden entweder im Kollektiv des abgebenden Versicherers oder im Basistarif verbleiben – mit der Folge der Risikoentmischung und einer daraus resultierenden Beitragssteigerung in beiden Kollektiven. Das war politisch eindeutig nicht gewollt.
Um den politischen Willen abzubilden, ist eine Mindestverweildauer im Basistarif zwingend. Dafür ist ein Zeitraum von drei Jahren sachgerecht, weil der Basistarif an die Gestaltungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angelehnt ist. In der GKV gilt eine Frist von drei Jahren bei „Tarifwechsel“.“
Drei Sachen sind an diesem Statement interessant:
Warum sollten nur "erstmals" ab dem 1.1.2009 Privatversicherte in den dauerhaften Genuss der Mitgabe der Alterungsrückstellungen kommen? Und dass auch für Neuabschlüsse ab 1.1.2009 nicht die vollen Alterungsrückstellungen, sondern nur "im Umfang des Basistarifs", im Falle eines späteren Wechsels mitgegeben werden sollen, ist auch neu! Ist da die nächste "Schweinerei" am Dampfen?
Und aus den ursprünglich "18 Monaten bis drei Jahren" hat man sich relativ schnell auf die "drei Jahre" verständigt. Selbstverständlich nur, um dem "politischen Willen zu entsprechen"! Wenn so eine Einigkeit besteht, fragt man sich, wieso PKV-Gesellschaften eigentlich gegen die Gesundheitsreform klagen???
02.06.2008: Mitnahme der Alterungsrückstellungen wird zur Farce!
Nachdem in den letzten Wochen immer mehr Stimmen laut geworden sind, wonach die Mitnahme der Alterungsrückstellungen nur in den Basistarif möglich ist und ein Wechsel von dort aus in einen Wunschtarif scheinbar mit längeren Sperrfristen verhindert werden soll, scheint sich dies nun zu bestätigen. Damit würde die von vielen Gesellschaften großangelegte "Wechselwelle" unter Mitnahme der Altersrückstellungen sich in Luft auflösen. Wir bleiben bei unserem Standpunkt, dass ein Abwarten nicht sinnvoll ist und jeder, der für die PKV geeignet ist und für den die PKV ratsam ist (gesundheitsmäßig, finanziell, mental) sich schnellstmöglich dafür entscheiden sollte. Ein Abwarten bringt nur weitere Unsicherheit!
Laut einer REUTERS-Meldung hat das Gesundheits- und das Finanzministerium am 26.5.2008 bekanntgegeben, dass eine zweijährige Verweildauer im Basistarif Bedingung für einen späteren Wechsel in einen höherwertigen Wunschtarif bei der gleichen Gesellschaft ist.
Damit wird die Befürchtung, dass die erwartete "Bewegung" einigen PKV-Kassen schaden könnte, mit einer mehr als zweifelhaften Regelung entschärft. Das Risiko, zwei Jahre im Basistarif verbleiben zu müssen, werden wohl nur die wenigsten Kunden auf sich nehmen wollen. Zum einen aus rein finanziellen Gründen: Der Basistarif kostet bis zu 600 Euro Monatsbeitrag! Zum anderen weiß niemand, was einem in diesen zwei Jahren gesundheitlich passieren kann. Aus zwei Jahren kann dann schnell "lebenslänglich" werden!
Bemerkenswert ist, dass selbst aus dem PKV-Verband Zustimmung zu dieser Regelung kam. Offenbar hätten einige Kassen doch erhebliche Probleme mit dem freizügigen Wechselrecht. Wohlgemerkt, Probleme die es ohne diese leidige "Gesundheitsreform" nicht gegeben hätte!
Voraussetzung für die Einführung der 2-Jahres-Regel ist in jedem Fall eine Gesetzesänderung oder Verordnung, die den § 204 VVG (Wechselrecht innerhalb einer Gesellschaft) zumindest zeitweise außer Kraft setzt!
FAZIT: Bis auf weiteres kann man die Mitnahme der Alterungsrückstellungen vergessen! Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass dies nochmals geändert wird. Und selbst dann reden wir beim Wechsel vom Termin 1.1.2010! Eine lange Zeit, die uns noch viele Neuigkeiten bescheren wird!
20.05.2008 Wie sieht die Krankenversicherung in 40 Jahren aus?
Lesen Sie hier eine Vision, die zwar nicht ganz ernst gemeint ist, aber trotzdem zum Nachdenken anregen sollte:
www.Zukunfts-Denken.de
15.05.2008: Mitnahme der Alterungsrückstellungen (wenn überhaupt) erst am 1.1.2010
Das WSG (die „Gesundheitsreform“) sieht vor, dass eine Mitnahme der Alterungsrückstellungen beim Wechsel in eine andere Gesellschaft nur unter zwei Bedingungen möglich ist: dem Aussprechen der Kündigung der Vorversicherung bis zum 30.6.2009 und der gleichzeitigen Beantragung des Basistarifs der neuen Gesellschaft (auch wenn die Kündigung des Vorvertrages noch nicht bestätigt wurde).
Paradoxerweise ist im Gesetzestext nur das Ende, nicht aber der Beginn der Wechselphase geregelt. Geht man davon aus, dass man schon im Spätsommer 2008 den Tarifwechsel beantragen kann (unter Beachtung der meist dreimonatigen Kündigungsfrist), dann könnten erste Wechsler bereits ab 1.1.2009 davon profitieren. Viele der Wechselwilligen werden jedoch erst zum 1.1.2010 unter Mitnahme der Alterungsrückstellungen wechseln können! Die Kündigung muss bis zum 30.6.2009 ausgesprochen sein und wird zum vertraglich vereinbarten Termin wirksam. Da die meisten Verträge die Hauptfälligkeit am 1. Januar haben, wird der Wechsel vielen Versicherten erst am 1.1.2010 möglich sein, wenn man davon ausgeht, dass zum 1.1.2009 möglicherweise noch viele Unsicherheiten über Inhalt, Beitragshöhe und weitere Modalitäten des Basistarifes bestehen werden.
Wir sprechen hier über einen Wechsel der Versicherungsgesellschaft und unter der Voraussetzung, dass die Alterungsrückstellungen übertragen werden sollen. Wichtig ist dabei, dass nicht die vollständigen Alterungsrückstellungen übertragen werden, sondern nur der Anteil, der sich gebildet hätte, wenn man von vorn herein im Basistarif versichert gewesen wäre! Das dürften etwa 50 % der gebildeten Alterungsrückstellungen sein. Bei einem Wechsel innerhalb der bestehenden Gesellschaft werden die vollen Alterungsrückstellungen übertragen!
Die zweite Bedingung (Wechsel in den Basistarif) hat es ebenso in sich:
Es gibt Informationen von Versicherungsgesellschaften, wonach manche Gesellschaften (natürlich ohne diese auch zu benennen!) eine Verweildauer zwischen 18 und 36 Monaten im Basistarif verlangen, bevor der Versicherte in seinen Wunschtarif wechseln darf. Wie das mit § 204 VVG neu (dem ehemaligen § 178 VVG alt – das ist der Paragraph, der den Tarifwechsel innerhalb einer Gesellschaft regelt) vereinbar ist, ist mir zwar unklar, aber die Verantwortlichen werden sich da sicher was einfallen lassen.
Bei anderen Gesellschaften (z.B. auch bei der AXA) spricht man von einer „technischen Sekunde“ Verweildauer im Basistarif, d.h. es soll ein sofortiger Wechsel in den Wunschtarif vollzogen werden. Dort liegen aber auch noch Tücken, da der Wechsel in einen „besseren“ Tarif mit Gesundheitsfragen verbunden ist und diese sich zwischen Antragstellung und dem tatsächlichen Wechsel-Termin durchaus verschlechtern können. Zur Erinnerung: Zwischen Kündigung und Wechsel kann ein volles Jahr liegen! Manche Gesellschaften bieten hier als Abhilfe zusätzliche Optionstarife an, die eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes absichern.
Nach einer Information des „Versicherungsjournal“ vom 16.05.2008 will der PKV-Verband den Wechsel zwischen den PKV-Gesellschaften eindämmen und deswegen die Mitnahme der Alterungsrückstellungen reglementieren. Wörtlich: „Der Verband habe einige gute Gründe für Limits“ und „Es ist eine spannende Frage, ob und wann aus einem Basistarif heraus in einen neuen Tarif gewechselt werden kann“, so Dr. Thomas Steffen, Direktoriumsmitglied der BAFIN. Ginge es nach dem Willen des Verbandes, dürfte erst nach Übergangsfristen und möglichst ohne Mitnahme der Alterungsrückstellungen gewechselt werden.
Bis hier Klarheit herrscht, vergehen sicher noch einige Monate.
UPDATE April 2008: Eine Zusammenfassung im Klartext!
Wie wirkt sich die Gesundheitsreform auf den PKV-Wechsel aus? Wer kann bzw. sollte wann wechseln?
Zunächst: Die Kündigungsfristen bleiben bestehen: In der PKV laut Vertrag drei Monate entweder zum 1.1. oder zum Beginn des Versicherungsjahres (also auch unterjährig). In der GKV ist die Kündigungsfrist für freiwillig Versicherte zwei Monate. Existenzgründer können ohne Frist in die PKV wechseln.
Wann sollte man den Wechsel angehen? Vorausgesetzt man hat sich umfassend beraten lassen und ist dabei an keinen Gauner geraten:
Wenn der Wechsel ratsam ist, dann schnellstmöglich! Also:
Privat-Versicherte: Zur nächsten Hauptfälligkeit oder zur nächsten Beitragserhöhung. Die Mitnahme der Alterungsrückstellungen ist lt. Gesundheitsreform (WSG) nur in den Basistarif möglich. Wer von dort aus in einen anderen Tarif wechseln will, muss sich zuvor erkundigen, ob die betreffende Gesellschaft dies unter Mitgabe der Alterungsrückstellungen ermöglicht. Falls nicht, verbleiben die Alterungsrückstellungen quasi ungenutzt im Basistarif.
Freiwillig Versicherte in der GKV: Wenn ein Wechsel möglich ist (siehe 3-Jahres-Frist bei Angestellten), dann schnellstmöglich angehen!
Ist es sinnvoll die alte Tarifgeneration (Abschluss 2008) oder die neue Tarifgeneration (Abschluss ab 1.1.2009) zu wählen, sofern man die Wahl hätte?
Wer die Chance hat, 2008 noch zu wechseln, hat deutliche Beitragsvorteile. Zumeist durch das jüngere Eintrittsalter, aber auch durch niedrigere Beiträge. Die Tarifgeneration 2009 wird deutlich teurer werden, da die sog. Wechselgewinne entfallen. Die Mitnahme der Alterungsrückstellungen verhindert diese Wechselgewinne und die Gesellschaften müssen das in der Kalkulation berücksichtigen. (Wechselgewinne = die Alterungsrückstellungen der Wechsler kamen dem Versichertenkollektiv zugute.)
Wer einen 2008er Tarif (oder älter) hat und in diesen beibehält (was wohl bei 90 % der PKV-Versicherten der Fall sein dürfte), kann auch in der Folgezeit seine Alterungsrückstellungen nicht mitnehmen! (Wenn hier von der Mitnahme der Alterungsrückstellungen die Rede ist, ist immer die teilweise Mitnahme gemeint, in der Höhe, wie sie entstanden wäre, wenn man von Beginn an im Basistarif versichert gewesen wäre.)
Wer mit seinem Tarif zufrieden ist ("gute Beratung"), den wird es nicht stören, dass man die Alterungsrückstellungen nicht portieren kann, weil ja ein Wechsel nicht "geplant" ist. Dies ist jedoch die heutige Sicht. Möglicherweise gibt es in einigen Jahren andere Blickwinkel oder Gesichtspunkte...
Warum sollte man Großschadentarife in die nähere Wahl nehmen?
Damit machen Sie sich nicht zum gläsernen Patienten bzw. Kunden. Versicherte in diesen Tarifen werden über viele Jahre hinweg ihre Arztrechnungen selbst bezahlen und sich so dem zunehmenden Datenaustausch der Gesellschaften entziehen. Bisher wurde immer dementiert, dass es derartige Abstimmungen bzw. Abfragen zwischen den Gesellschaften gibt. Das mag offiziell sogar stimmen. Was ist aber, wenn die Gesellschaft X mit der Y fusioniert? Wie genau wird der Datenschutz bei Konzernverbünden genommen? Ich weiß es nicht und Sie als Kunde wissen es auch nicht!Ich weiß aber, dass Großschadentarife eine Möglichkeit sind, seiner Eigenverantwortung und seinem Gesundheitsbewusstsein Ausdruck zu geben und dass sie eine sehr gute Alternative zu allen bekannten "Wohlfühltarifen" darstellen.
Denken Sie mal drüber nach!
08.02.2008:Rückkehrer in Zahlen
Inzwischen gibt es genauere Zahlen über Rückkehrer in die GKV und PKV. Demnach sind rund 100.000 vorher Nicht-Versicherte in die GKV zurückgekehrt und nur rund 3.300 in die PKV. Diese sehr unterschiedlichen Zahlen beruhen darauf, dass in der GKV auch die Familienversicherten mitgezählt werden. Außerdem ist insbesondere bei älteren und kränkeren Versicherten der Beitrag insbesondere für den Basis- bzw. Standardtarif der PKV drastisch höher! Hinzu kommt, dass die Versicherungspflicht in der PKV erst am 1.1.2009 beginnt. Nach offiziellen Schätzungen lag die Zahl der Nicht-Versicherten Anfang 2008 bei 200.000.
28.01.2008: Neue Infos zur TIN - "Kontrollen werden deutlich einfacher"
Für diejenigen, die es immer noch nicht glauben: Die TIN ermöglicht den kurzfristigen Abgleich, ob ein Bürger krankenversichert ist oder nicht.
Lesen Sie hier einen Presseartikel aus der "Freien Presse" vom 22.1.2008
04.01.2008: Neue Chancen in der PKV
Seit Jahresanfang hat das AGG (Antidiskriminierungsgesetz) auch Auswirkungen auf den Bereich der Privaten Krankenversicherungen, obwohl das von den Gesellschaften unterschiedlich interpretiert wird. Nach den mir vorliegenden Informationen wurde ab 1.1.2008 die Beschränkung auf ein bestimmtes Höchsteintrittsalter aufgehoben. Bisher war es so, dass die Gesellschaften bestimmte Höchstalter für den Eintritt in ihre Tarife festgelegt haben. Dieses lag bisher zwischen 55 und 70 Jahre. Diese Begrenzung sollte jetzt aufgehoben sein. So ist beispielsweise ab sofort auch über 60-Jährigen der Zugang zum Tarif ECO 5.200 möglich. Es wird unabhängig vom Bestehen einer Vorversicherung ein ärztliches Attest auf Kosten des Antragstellers gefordert.
Sinnvoll sind ist diese Öffnung auf jeden Fall für bisher Nicht-Versicherte und auf jeden Fall für Versicherte mit viel zu hohen Beiträgen. In letzterem Fall ist aber eine genaue Prüfung nötig, weil möglicherweise hohe Alterungsrückstellungen vorhanden sind (diese können teilweise am 1.1.2009 "mitgenommen2 werden!).
Hier mal die Monatsbeiträge z.B. für das Eintrittsalter 64: Mann: 110,80 Euro, Frau 147,42 Euro (jeweils zuzüglich Pflegepflichtversicherung, hier 69,62 Euro). Weitere Einzelheiten: Infotelefon 03771 / 300 400
27.09.2007: Weniger als 50.000 Rückkehrer
Seit Einführung der KV-Versicherungspflicht sind knapp 43.000 bisher Nichtversicherte in die gesetzliche Krankenversicherung zurückgekehrt. Hinzu kommen ca. 2.400 Antragsteller auf den Standardtarif der Privaten Kassen, so eine unbestätigte Meldung. Die deutliche Diskrepanz zwischen GKV- und PKV-Rückkehrern ist auf die unterschiedliche Wirksamkeit der Versicherungspflicht zurückzuführen (GKV ab 1.4.2007, PKV ab 1.1.2009).
Noch vor wenigen Monaten war man von offiziell 300.000 bis 400.000 Nichtversicherten ausgegangen, wobei eine hohe Dunkelziffer unterstellt wurde. Vorerst gibt es keine Möglichkeit, die Nichtversicherten zentral zu ermitteln. Dies dürfte frühestens mit Einführung der Steueridentifikations-Nr. TIN (siehe unten) möglich sein.
Die niedrigen Rückkehrer-Zahlen deuten auf deutlich weniger Nichtversicherte hin und es scheint so, dass die Politik wieder einmal ein Problem gelöst hat, welches vorher nicht bestanden hat.
Nach unseren Einschätzungen gibt es aber eine hohe Anzahl der PKV zugehörige Nichtversicherte, die ihre Entscheidung für den Versicherungsschutz auf den 1.1.2009 abstellen. Diesen Personen kann man nur raten, so schnell wie möglich Versicherungsschutz in einem Normaltarif zu beantragen, solange dies noch möglich ist.
Auch ältere Nichtversicherte könnten dabei vom AGG (Antidiskriminierungsgesetz) profitieren, indem sie möglicherweise Zugang zu Tarifen bekommen, die bisher nur bis zu einem bestimmten Höchstalter geöffnet sind. Da niemand wegen seines Alters ... benachteiligt werden darf, könnte es sein, dass die PKV-Gesellschaften zukünftig auch Antragsteller oberhalb der bisherigen Höchstalter annehmen, wenn die Gesundheitsprüfung dies zulässt.
16.08.2007: Unklarheiten beseitigt?
Es scheint so, als sei eine Lösung zum untenstehenden Problem gefunden. Die Versicherer werden möglicherweise unter folgenden Bedingungen die Kosten für vor Vertragsbeginn begonnene Behandlungen erstatten:
1. Die Wartezeiten von drei Monaten (allgemeine Wartezeit) bzw. acht Monaten (u.a. im Zahnbereich) müssen eingehalten sein.
2. Der Vertragsbeginn muss spätestens der 31.12.2007 sein.
Wer sich erst ab 1.1.2008 versichert, für den soll demnach das in der PKV übliche Prinzip gelten, dass vor Vertragsbeginn begonnene Behandlungen nicht ersetzt werden.
Eine ähnliche Regelung soll für die Pflegepflichtversicherung gelten, wo ebenfalls bei Vertragsbeginn bis 31.12.2007 keine Risikozuschläge erhoben werden sollen.
Eine offizielle Bestätigung dieser Regelung steht derzeit noch aus.
Hintergrund für diese Festlegungen ist offensichtlich die Tatsache, dass sich derzeit fast ausschließlich "Kranke" bzw. "Pflegebedürftige" für den Standardtarif interessieren. Mit der relativ kurzfristigen Terminsetzung soll offenbar Zeitdruck ausgeübt werden.
13.08.2007: Unklarheiten über modifizierten Standardtarif
Die offenen Fragen zum modifizierten Standardtarif häufen sich. Zur Erinnerung: Dieser Tarif ist seit 1.7.2007 für Nichtversicherte ohne Gesundheitsfragen und Beitragszuschläge zugängig. Jetzt gibt es Unklarheiten, wie mit Vorerkrankungen bzw. bereits laufenden Behandlungen zu verfahren ist. Gemäß den PKV-Rahmenbedingungen braucht der Versicherer für bei Vertragsbeginn schon laufende Behandlungen nicht zahlen. Ob diese Klausel nun für den Standardtarif ebenfalls Anwendung findet, ist unklar. Eine große PKV-Gesellschaft klagt gegen diese Regelung, mit dem Ziel, keine Leistungen für bei Vertragsbeginn bereits laufende Behandlungen zu erbringen.
Die Akzeptanz des Standardtarifs scheint sehr niedrig zu sein. Im Juli 2007 seien bundesweit nur etwa 2.000 Anträge eingegangen, die meisten davon zu Monatsbeginn, mit stark abnehmender Tendenz.
Dies mag auch an den angebotenen Prämienhöhen liegen. Nach ersten Veröffentlichungen belaufen sich diese z.B. für einen 40-jährigen Mann auf reichlich 400 Euro im Monat, für eine gleichaltrige Frau auf knapp 500 Euro, (jeweils zuzüglich Pflegepflichtversicherung!!!). Der Höchstbeitrag liegt 2007 bei 505,88 Euro (plus Pflege!).
Interessant ist, dass es Prämienunterschiede für den Standardtarif zwischen den einzelnen Gesellschaften gibt. Es scheint so, als ob auch hier mit "günstigen" Angeboten der Kunde zum Abschluss verleitet werden soll. Ein gutes Geschäft ist das aber nur für den Versicherten, denn die Leistungen sind identisch. Die Gesellschaften haben sich ja wegen der Annahmepflicht lange gegen den Standardtarif gesträubt. Und von einem "guten Geschäft" kann man nur insoweit sprechen, dass 20 Euro Beitragsunterschied pro Monat über die Jahre auch ins Geld gehen. Jeder Nichtversicherte sollte zunächst versuchen, auf normalem Wege eine Krankenversicherung zu bekommen, also mit einem "Normaltarif" zu "normalen" Bedingungen und mit "normalen" Gesundheitsfragen bzw. Gesundheitsprüfungen.
02.08.2007: Am Rande bemerkt
Das hat nichts mit der Gesundheitsreform, sondern mit einem anderen Problemkind deutscher Gesetzgebung zu tun, nämlich der Versicherungsvermittler-Verordnung: Seit 2.8.2007 ist die SüGa Versicherungsmakler GmbH im Versicherungsvermittlerregister unter Nummer D-FPOF-3TWLD-62 registriert. Das ging aber fix!
23.07.2007: NEU: Nachweispflicht des Kunden bei Übertritt von GKV in PKV
Bis zum Inkrafttreten der Gesundheitsreform (WSG) mussten nur Personen, die innerhalb der GKV gewechselt sind, eine Versicherungsbestätigung ihrer neuen Krankenkasse bei der alten Krankenkasse einreichen. Fehlte dies, hatte die bestehende Gesellschaft keine Kündigungsbestätigung erstellt.
Jetzt muss auch der PKV-Neukunde, der die GKV verlässt, seiner alten Krankenkasse eine Bestätigung einreichen, dass er bei einem Unternehmen der PKV versichert ist. Die Kündigung der GKV wird nur wirksam, wenn der Kunde innerhalb der Kündigungsfrist das Bestehen einer entsprechenden Absicherung im Krankheitsfall nachweist. Innerhalb der Kündigungsfrist bedeutet, dass bei fristgemäßer Kündigungserklärung der Nachweis bis zum Wirksamwerden der Kündigung nachgereicht werden kann. Als Bescheinigung reicht die Vorlage der Police des neuen Krankenversicherungsschutzes aus. Die Einzelheiten sind im § 175 (4) SGB V nachzulesen.
Man kann wohl fest davon ausgehen, dass kurz- oder mittelfristig eine ähnliche Regelung auch für den Wechsel innerhalb der PKV geschaffen wird.
25.06.2007: Die WELT am SONNTAG weiß es: Die TIN kommt
Ein Artikel am 25.6.2007 in der WELT am SONNTAG bringt es zutage: Die TIN kommt.
Beginnend am 1. Juli wird jedem Bürger eine elektronische Steuernummer zugeteilt. Die "Tax Identification Number", kurz TIN, soll angeblich zu weniger Bürokratie führen, mit Sicherheit aber zu mehr Überwachung. Es wird ausdrücklich auf den Datenabgleich zwischen Steuer- und Sozialversicherungsbehörden verwiesen. Die Tage der Nichtnachprüfbarkeit der Krankenversicherungspflicht sind also gezählt. HIER finden Sie den vollen Artikel.
19.06.2007: Gedanken über den Sinn oder Unsinn der Versicherungspflicht
In den letzten Tagen hatte ich einige Gespräche mit derzeit Nicht-Versicherten. Die meisten Telefonate hatten die gleiche Grundaussage: Ich bin gesund, ich brauche keine Krankenversicherung. Nur in den wenigsten Fällen waren die finanziellen Probleme die Ursache bzw. so schlimm, dass man sich die Krankenversicherung nicht leisten konnte. Die überwiegende Anzahl der Nicht-Versicherten geht wohl von zwei Annahmen aus:
1. Ich bin gesund, und kann die Kosten selbst tragen
2. Die Versicherungspflicht besteht nur auf dem Papier, deren Einhaltung ist nicht nachprüfbar
Beide Aussagen sind richtig, besser gesagt HEUTE RICHTIG!
Die allermeisten Menschen brauchen HEUTE keine Krankenversicherung. Ganz einfach deshalb, weil sie HEUTE keinen Unfall und keine schlimme Krankheit haben. Das kann sich MORGEN schon ändern, spätestens aber ÜBERMORGEN, im übertragenen Sinne meine ich damit das "Alter". Dann ist es aber zu spät für die Beschaffung von neuem Versicherungsschutz.
Der Staat hat also mit der Versicherungspflicht eine zwar unangenehme, aber faire Festlegung getroffen.
Der Bürger wird gezwungen, sich zu versichern, weil er im Krankheitsfall nicht das Hartz IV-Heer bevölkern soll.
Und weil feststeht, dass dieser Zwang in den nächsten Jahren nicht nachprüfbar ist, hat man die Nachzahlungspflicht der Beiträge beschlossen.
Was also kann man denjenigen raten, die heute gesund sind und die üblichen hohen KV-Beiträge nicht tragen wollen? Ganz einfach: Versichern Sie sich mit einem Großschadentarif, solange Sie noch angenommen werden (also durchschnittlich gesund bis Eintrittsalter 60 bzw. 64Jahre). Ein Großschadentarif ist ja wie eine Anwartschaft mit vollem Versicherungsschutz. Man zahlt wenig und ist doch für den Fall der Fälle abgesichert. Wenn man im Alter dann möglicherweise Leistungen benötigt, kann man immer noch in einen Tarif mit niedriger SB wechseln oder aber die Selbstbeteiligung ganz locker aus den Beitragseinsparungen der Vergangenheit bezahlen.
Unverantwortlich wäre es, die Versicherungspflicht zu ignorieren. MORGEN schon könnte ein Unfall passieren und irgendwann im ÜBERMORGEN kommen vielleicht die Krankheiten, an die heute niemand denken will. Wer dann nicht versichert ist, riskiert seine gesamte Existenz und gefährdet seine Familie - und das wäre wirklich hart.
Es ist also nur recht und billig, sich HEUTE zu versichern, aber bitte nicht zu den allgemein bekannten NORMAL-Tarifen, sondern bitte bei mir und zu den hier angebotenen Tarifen. Überzeugen Sie sich selbst: Unter www.easy-PKV.de finden Sie einen Tarifrechner mit sofortiger Ergebnisausgabe!
15.05.2007: Weitere Einzelheiten zur Übertragung der Alterungsrückstellungen
Ab 1.1.2009 müssen private Krankenvollversicherungen mit einer individuellen und portierbaren Alterungsrückstellung kalkuliert werden. Der Kunde soll diese bei einem Anbieterwechsel gutgeschrieben bekommen. Wie dies in Einzelheiten umgesetzt werden soll, steht noch in den Sternen.
Fest steht, dass die Mitnahme der Alterungsrückstellungen ab 1.1.2009 Gesetz ist und dass im ersten Halbjahr 2009 nur der Teil der Alterungsrückstellungen übertragen werden kann, der im Basistarif entstanden wäre. Wörtlich heißt es, dass der Kunde „bei einem Abschluss eines Vertrages im Basistarif die kalkulierte Alterungsrückstellung des Teils der Versicherung, dessen Leistungen dem Basistarif entsprechen, an den neuen Versicherer überträgt, sofern die gekündigte Krankheitskosten-Vollversicherung vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurde und die Kündigung vor dem 1. Juli 2009 erfolgt”. Das bedeutet aber, dass der Tarifwechsel (zumindest in dem genannten Zeitraum im ersten Halbjahr 2009) immer nur über den Basistarif möglich wäre. Dem Versicherten stünde also eine ganze Tarifwechsel-Odyssee bevor: vom bestehenden Tarif in den Basistarif seiner Gesellschaft, von dort in den Basistarif der neuen Gesellschaft und von dort in den Wunschtarif der neuen Gesellschaft. Es entsteht der Eindruck, dass es nur deshalb so kompliziert ist, weil der Wechsel nicht erwünscht ist. Zudem haben die Krankenversicherungsgesellschaften Unklarheiten, wie man die Alterungsrückstellungen individuell und möglicherweise sogar auf Grund der tatsächlich in Anspruch genommenen Kosten des Versicherten berechnen sollte. Bisher gab es keine individuelle Ausweisung der Altersrückstellungen.
Außerdem soll noch einmal auf den tatsächlich übertragbaren Anteil der Alterungsrückstellungen eingegangen werden. Auf Grund der reduzierten Leistungen des Basistarifs dürften auf Grund dieser gesetzlichen Regel gerade Wechselwillige in hochwertigen ("teueren") Tarifen einen großen Teil der Alterungsrückstellungen verlieren.
Ob der Versicherte bis zum 1.1.2009 (also gerade mal noch 18 Monate) wartet, oder ob er einen geplanten Wechsel sofort angeht, hängt hauptsächlich davon ab, welche Vorversicherungszeit er in welchem Tarif hat. Sog. Einsteigertarife kalkulieren wegen der geringen Verweildauer oft mit niedrigeren Werten. Wer eine lange Vorversicherungszeit nachweisen kann, sollte den 1.1.2009 abwarten. Für die Mehrzahl der wechselwilligen Versicherten mit kürzeren Vorversicherungszeiten ist die sofortige Reaktion angeraten. Die Einschätzung, ob man „kurze“ oder „lange“ Vorversicherungszeiten hat, sollte immer auch in Hinblick auf die Lebenserwartung, also das Verhältnis der abgelaufenen Versicherungsjahre zu den noch bevorstehenden Jahren, getroffen werden.
12.05.2007: Gibt es eine Versicherungspflicht in die Gesetzliche Krankenversicherung?
Ab 1.4.2007 sind der GKV zuzuordnende Nicht-Versicherte versicherungspflichtig. Die Auslegung dieser Festlegung ist in zweierlei Hinsicht möglich:
a.) der Nicht-Versicherte muss sich in der GKV versichern
b.) der Nicht-Versicherte kann sich in der GKV versichern, kann aber bei Versicherbarkeit in der PKV sich Privat versichern
Die Variante a.) hätte eine schleichend eingeführte Bürgerversicherung zur Folge und trifft so nicht zu. Richtig ist, dass der GKV zuzuordnende Nicht-Versicherte das Recht zur Wiederaufnahme in die GKV haben (ohne Gesundheitsfragen), sich aber einer PKV ihrer Wahl anschließen können, wenn Sie dort aufnahmefähig sind.
Möglicherweise können bei einer Missachtung der Versicherungspflicht Nachzahlungen auf den (Nicht-)Versicherten zukommen, z.B. wenn die Versicherungspflicht zu spät wahrgenommen wird.
Die gute Botschaft: auf www.easy-PKV.de können Sie sich schon mal Ihre neuen PKV-Monatsbeiträge ausrechnen - blitzschnell und mit sofortiger Ergebnisausgabe! Lassen Sie sich überraschen!
26.03.2007: Gesundheitsreform tritt planmäßig am 1.4.2007 in Kraft
Bundespräsident Horst Köhler hat nach intensiver Prüfung das GKV-WSG unterschrieben. Verfassungsrechtliche Bedenken seien keine gegeben.
11.03.2007: Kontrolle der Versicherungspflicht über persönliche Steuer-ID
Es verdichten sich die Anzeichen, dass die Kontrolle der KV-Versicherungspflicht über die demnächst einzuführende persönliche Steuer-ID erfolgen wird. Da auch jedes (KV-)Unternehmen über eine Steuer-ID verfügen wird, ist der Abgleich dann kein Problem mehr. Eine Umgehung der Versicherungspflicht erscheint unmöglich.
Eine Vorstellung, wie das zukünftig funktionieren wird, finden Sie in der hier beigefügten Datei "Zweitausendzwölf" ,-))
01.03.2007: Es gibt noch Hoffnung: Frau Schmidt unterschreibt Reformgesetz nicht?
Man kann´s kaum glauben, aber die Inkraftsetzung der Gesundheitsreform zum 1.4.2007 verzögert sich wahrscheinlich, angeblich weil ausgerechnet Frau Ulla Schmidt den Gesetzestext noch nicht unterschrieben hat. Dem Bundespräsidenten liegt das Gesetz somit noch nicht zur Unterschrift vor. Da Bundespräsident Köhler dafür bekannt ist, sein Amt sehr kritisch wahrzunehmen, ist seine Unterschrift durchaus nicht selbstverständlich, sondern (wenn überhaupt) erst nach genauer und damit zeitaufwändiger Prüfung zu erwarten.
28.02.2007: Eine Information der Continentale Krankenversicherung:
Kein Aprilscherz – Großschadenstarife in Frage gestellt
Die Continentale Krankenversicherung hat eine Garantieerklärung abgegeben, dass ihre ab 1. April abgeschlossenen Versicherungsverträge dem Gesundheitsreform-Gesetz entsprechen. Hintergrund ist, dass schon zu diesem Datum die private Krankenversicherung erstmals reguliert wird.
„Die Continentale Krankenversicherung gibt eine Garantieerklärung für alle nach dem 1. April abgeschlossenen Verträge in der Vollversicherung ab”, so der Versicherer in einer gestern verbreiteten Stellungnahme.
Versicherungspflicht zwar erst 2009...
„Ab diesem Stichtag müssen Vollversicherungen wegen der in der Gesundheitsreform geregelten Pflicht zur Versicherung erweiterten Anforderungen genügen”, heißt es in der Mitteilung weiter.
Tatsächlich ist es so, dass zum 1. Januar 2009 eine allgemeine Versicherungspflicht in der privaten Krankenversicherung für alle diejenigen eintritt, die nicht der Gesetzlichen Krankenversicherung zuzurechnen sind. Allerdings muss diese Versicherung rückwirkend zum 1. April 2007 bestimmten Anforderungen genügen.
...aber rückwirkende Auswirkungen im Gesetz verankert!
Näheres dazu sagt der neue § 178a Absatz 5 VVG. Danach muss „mindestens eine Kostenerstattung für ambulante und stationäre Heilbehandlung” vorgesehen sein. Zusätzlich bestimmt die neue Vorschrift, dass die „vereinbarten absoluten und prozentualen Selbstbehalte für ambulante und stationäre Heilbehandlung für jede zu versichernde Person auf eine betragsmäßige Auswirkung von kalenderjährlich 5.000 Euro begrenzt ist.”
aber: Bestandsschutz für Altverträge!
Weiter heißt es, „ein vor dem 1. April 2007 vereinbarter Krankheitskosten-Versicherungsvertrag genügt den Anforderungen des Satzes 1”.
Damit wird zumindest deutlich, dass Großschadenstarife über die besagten 5.000 Euro Eigenanteil hinaus künftig nicht mehr statthaft sind. Die Continentale weist aber darauf hin, „wie diese Vorgabe des Gesetzgebers konkret auf Tarife anzuwenden ist, ist aber im Markt noch unklar”.
Anmerkung von Frank Ulbricht:
Die Festlegung auf eine maximale Selbstbeteiligung von 5.000 Euro entspricht der deutschen Mentalität, überall und alles zu regulieren. An Feinheiten wird da gar nicht erst gedacht. Was ist zum Beispiel mit solchen Tarifen, die in Hochglanzprospekten mit "100 Prozent Erstattung" werben, im Kleingedruckten dann aber existentiell wichtige Behandlungen oder Heil- und Hilfsmittel ausschließen. Man denke dabei z.B. an die Psychotherapie, die in einigen Tarifen sogar schon im ambulanten, bei einigen Tarifen auch im stationärem Bereich ausgeschlossen oder zeitlich begrenzt ist. Bedeutet das, dass die entsprechende Versicherungsgesellschaft die dafür anfallenden Kosten oberhalb 5.000 Euro dann erstatten muss, obwohl in den Versicherungsbedingungen der Ausschluss oder die Begrenzung der Leistung vereinbart wurde???
Im Zahnbereich hingegen darf die Kosteninanspruchnahme unbegrenzt sein, denn Zahnleistungen werden durch das GKV-WSG nicht gefordert???
Ich bin gespannt, was sich unsere Volksvertreter noch alles einfallen lassen.
16.02.2007 - Langsam wird´s konkret:
Der Bundesrat hat dem GKV-WSG zugestimmt. Wenn das Gesetz vom Bundespräsidenten unterzeichnet wird, tritt folgender Terminplan in Kraft:
03.02.2007:
Der Wechsel von Arbeitnehmern von der GKV in die PKV wird erschwert. Seit diesem Stichtag dürfen Arbeitnehmer nur dann noch in die PKV wechseln, wenn sie drei aufeinander folgende Jahre die Versicherungspflichtgrenze überschreiten.
01.04.2007:
Es wird eine Krankenversicherungspflicht für alle Nichtversicherten, die dem System der GKV zuzuordnen sind, eingeführt.
01.07.2007:
Alle Nichtversicherten, die der PKV zuzuordnen sind (z.B. weil sie zuletzt PKV-versichert waren), erhalten ein Zugangsrecht zum Standardtarif. Dabei haben sie die Wahl unter allen PKV-Unternehmen. Für diese gilt Kontrahierungszwang, d.h. es besteht Annahmepflicht und Beitragszuschläge oder Leistungsausschlüsse sind nicht möglich.
01.01.2009:
Ab diesem Termin gilt die generelle Krankenversicherungspflicht für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, d.h. auch die der PKV zuzuordnenden Nicht-Versicherten müssen eine Krankheitskosten-Vollversicherung abschließen, die mindestens ambulante und stationäre Maßnahmen vorsieht. Der absolute oder prozentuale Selbstbehalt darf 5.000 Euro pro Kalenderjahr nicht übersteigen, bei Beihilfeberechtigten anteilig (z.B. 70% Beihilfe = 30% Versicherungsschutz = 1.500 Euro maximaler Selbstbehalt).
Ausgenommen von der Versicherungspflicht in der PKV sind in der GKV Pflicht-, Freiwillig- oder Familien-Versicherte, Anspruchsberechtigte für freie Heilfürsorge, Asylbewerber-Anspruchsberechtigte und Sozialhilfeempfänger.
Gleichzeitig wird der Standardtarif geschlossen und der brancheneinheitliche Basistarif wird eingeführt. Dieser muss von allen PKV-Unternehmen angeboten werden und Leistungen auf GKV-Niveau bieten. Es wird auch eine Beihilfe-Version geben. Unverändert bleibt der Kontrahierungszwang und der Verzicht auf Beitragszuschläge oder Leistungsausschlüsse. Der Beitrag darf den Höchstbeitrag der GKV nicht übersteigen.
Ebenfalls am 1.1.2009 treten die Regelungen zur Mitnahme der Alterungsrückstellungen (AR) in Kraft. Diese gelten nur bei Wechsel in ein anderes PKV-Unternehmen. Es wird maximal die AR mitgegeben, die sich ergeben hätte, wäre man von Anfang an im Basistarif versichert (fiktive AR).
Es wird wie folgt unterschieden zwischen Bestandskunden (Abschluss der PKV-Vollversicherung vor dem 1.1.2009) und Neukunden (Abschluss der PKV-Vollversicherung ab dem 1.1.2009):
Bestandskunden haben einmalig bis zum 30.6.2009 das Recht, in den Basistarif jedes PKV-Unternehmens zu wechseln und die AR mitzunehmen. Danach ist der Wechsel nur noch in den Basistarif des eigenen Unternehmens möglich, und das nur unter den u.g. Voraussetzungen.
Neukunden haben generell das Recht bei einem PKV-Wechsel die AR mitzunehmen.
01.07.2009:
Bestandskunden, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, können nur noch in den Basistarif des eigenen PKV-Unternehmens wechseln. Sind die Bestandskunden jünger als 55 Jahre gilt diese Wechselmöglichkeit, wenn eine gesetzliche Rente oder Beamtenpension bezogen wird, oder wenn finanzielle Hilfebedürftigkeit vorliegt.
Neukunden haben zeitlich unbefristet das Recht, in den Basistarif oder Normaltarif eines beliebigen Unternehmens zu wechseln. Bei Normaltarifen wird die Aufnahme nach wie vor von einer Gesundheitsprüfung abhängig gemacht.
09.02.2007 - Weitere Einzelheiten zur Versicherungspflicht in der privaten Krankenversicherung
Das am 2.2.2007 verabschiedete „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung” (GKV-WSG) schlägt sich im neuen § 178a Absatz 5 des VVG nieder.
Demnach ist „jede Person mit Wohnsitz im Inland” verpflichtet, mindestens für ambulante und stationäre Heilbehandlung eine Krankenversicherung abzuschließen, die maximal einen Selbstbehalt von 5.000 Euro vorsehen darf.
Ausgenommen aus dieser Pflicht werden diejenigen, die ausdrücklich unter die gesetzliche Krankenversicherung oder Beihilfe bzw. Freie Heilfürsorge fallen.
Ab dem 1. Januar 2009 wird ein neuer Basistarif eingeführt. Bisher gibt es den Standardtarif für ältere Versicherte, der nicht teurer sein darf als der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung.
Im § 315 SGB V wird dargelegt, dass bisher Unversicherte auf deren Verlangen ab 1. Juli 2007 in den Standardtarif aufzunehmen sind, der am 1. Januar 2009 automatisch in den Basistarif umzustellen ist.
Und für den Standardtarif gelten die gleichen Aufnahmebedingungen, die eigentlich erst für den Basistarif gedacht sind: keine Risikozuschläge, keine Ablehnung wegen des Gesundheitszustandes.
Standardversicherte erhalten einen Versicherungsschutz ähnlich dem der gesetzlichen KV und zwar maximal zum 1,8-fachen Gebührensatz der Ärzte bzw. 2-fachen Gebührensatz der Zahnärzte, so sieht es der § 75 SGB V vor. Wer bereits standardversichert ist, kann das auch nach dem 1. Januar 2009 bleiben, mit Ausnahme der oben genannten, neu aufzunehmenden Personen. Allerdings muss dann auch der Standardtarif in den krankenversicherungs-übergreifenden Risikostrukturausgleich einbezogen werden.
Damit die Versicherungspflicht auch ernst genommen wird, bestimmt § 178a Absatz 6 VVG, dass die bisher Nichtversicherten für jeden Monat, den sie verspätet die Aufnahme in den Standardtarif beantragen, einen einmaligen Prämienzuschlag leisten müssen. In den ersten fünf Monaten ist es jeweils ein Monatsbeitrag, danach je ein Sechstel eines Monatsbeitrages. Sofern die Dauer der Nichtversicherung nicht ermittelt werden kann, wird von fünf Jahren ausgegangen. Allerdings muss der Betrag gestundet werden, wenn die sofortige Zahlung den Kunden „ungewöhnlich hart treffen würde”.
Das Wechselrecht für freiwillig gesetzlich Versicherte in den Basistarif gibt (§ 178a Absatz 7 VVG) besteht nur einmalig im Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2009. Des weiteren kann man auch innerhalb von sechs Monaten, nachdem erstmals die Voraussetzungen für eine freiwillige Versicherung entstanden sind, wechseln.
In den Basistarif wechseln dürfen ohne zeitliche Begrenzung Beihilfeberechtigte sowie alle diejenigen, die nach dem 31.12.2008 erstmals eine private Krankenversicherung zum „Normaltarif” abschließen.
Besonders merkwürdig ist die Regelung (§178a, Absatz 8 VVG), wonach der Versicherungsschutz nicht erlischt, wenn man seine Prämie zur privaten Krankenversicherung nicht mehr zahlt. Man kann also ganz gelassen bleiben. Der Versicherer darf nach erfolgloser Mahnung zwar den Vertrag ruhend stellen, muss aber dennoch „ausschließlich für Aufwendungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind”, aufkommen.
Will ein nach neuen Bestimmungen Standard- oder künftig Basisversicherter seine Versicherung wechseln, muss er nachweisen, dass er einen neuen Versicherer gefunden hat, ehe der bisherige Versicherer die Kündigung akzeptieren darf (§ 178h Absatz 6 VVG). Vielleicht wird das so weit gehen, dass eine neue Bundesbehörde geschaffen werden muss, um die Versicherungspflicht zu kontrollieren.
Zum vieldiskutierten Thema Mitnahme der Altersrückstellungen: Die Übertragbarkeit der Alterungsrückstellungen ist nach dem jetzt beschlossenen § 12 Absatz 1 Nummer 5 VAG nur für solche Verträge möglich, die ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossen werden. Wer seine Alterungsrückstellungen mitnehmen will, muss entweder in den Basistarif oder in einen entsprechend neu zu kalkulierenden „Normal”-Tarif ab 2009 wechseln. Wer im Besitz von Altersrückstellungen ist (also eine über eine bestehende Versicherung verfügt), wird aber kaum in den Basistarif wechseln, es sei denn er oder sie ist sehr teuer versichert. Welche "Neu"-Tarife angeboten werden, ist noch unklar.
26.01.2007: Erste Einzelheiten zur Krankenversicherungspflicht werden bekannt
Die neue allgemeine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung soll nach Informationen der WirtschaftsWoche aus dem Bundesgesundheitsministerium rigoros durchgesetzt werden – auch um Missbrauch zu verhindern. Kritiker hatten befürchtet, viele Bürger könnten auf die Idee kommen, sich erst kurz vor einer Operation oder bei Beginn einer Erkrankung zu versichern, um im Vorfeld Beiträge zu sparen.
Laut Gesundheitsministerium wird es zwar auch künftig nicht strafbar sein, sich nicht zu versichern, aber bei Nichtzahlung der Beiträge sinkt das Leistungsniveau auf das gesetzliche Minimum des GKV-Leistungskatalogs. Außerdem drohen hohe Nachzahlungsforderungen wegen nicht gezahlter Beiträge – bis hin zum Inkassoverfahren.
An entsprechenden Details für den Gesetzestext feilen die Beamten im Ministerium.
Der Vorteil der allgemeinen Versicherungspflicht: Es soll keine neuen Unversicherten mehr geben, weil nun auch die fast 300.000 sogenannten „Heimatlosen“, die meistens ihren privaten Versicherungsschutz verloren haben, von den Kassen wieder aufgenommen werden müssen. Vor allem Selbständige oder Mittelständler, die durch Insolvenz ihres Geschäfts die hohen PKV-Beiträge nicht mehr aufbringen konnten, waren bisher oft nicht mehr krankenversichert.
Wichtige Termine: Ab dem 1. April 2009 muss jeder bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse versichert sein. Für Versicherte, die dem GKV-System zuzuordnen sind, gilt dies bereits ab dem 1. April 2007. Und Nichtversicherte, die den Schutz einer privaten Kasse verloren haben, weil sie die Prämien nicht mehr zahlen konnten, müssen sich im Standardtarif der PKV ohne Risikoprüfung- und Zuschläge versichern. Dies ist bereits ab 1. Juli 2007 möglich. Dabei besteht Kontrahierungszwang, das heißt, die Kassen dürfen niemanden ablehnen.
[22.01.2007]
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/ Berlin
Anmerkung von Frank Ulbricht zu obigen Artikel:
Es ist fraglich, ob bis zum 1.4.2007 überhaupt festgestellt werden kann, um wie viele Nicht-Versicherten es sich handelt bzw. diese zu identifizieren. Anscheinend wird es eine neue Behörde auf Bundes- oder Länderebene geben, die für die Wahrung der Versicherungspflicht zuständig ist.
Zum anderen ist unklar, woher die o.g. Nicht-Versicherten, die schon früher ihre Prämien nicht zahlen konnten, zukünftig das Geld für die inzwischen weiter gestiegenen Prämien nehmen werden.
Es ist wohl eher davon auszugehen, dass diese Personen sich auch zukünftig nicht versichern werden und möglichen Nachzahlungsaufforderungen ganz locker entgegensehen: der Staat wird´s schon richten.
12.01.2007: Die Krankenversicherung soll für alle Bürger in eine Pflichtversicherung umgewandelt werden!
Damit stehen schätzungsweise 300.000 bis 600.000 Deutsche vor dem Problem, sich demnächst eine Krankenversicherung suchen zu müssen. Ein zeitlicher Rahmen dafür steht zwar noch nicht fest, trotzdem haben WIR jetzt schon eine akzeptable Lösung für die Betroffenen.
Wenn Sie sich ganz selbstbewusst als SELBSTZAHLER bezeichnen und nicht etwa aus Bonitätsgründen auf den Versicherungsschutz verzichtet haben, sind Sie HIER richtig.
Wir vermitteln Ihnen (sofern es Ihr Gesundheitszustand zulässt) erstklassigen Versicherungsschutz zum niedrigen Preis. Üblicherweise zahlen unsere Kunden monatlich weit weniger als das 4-fache ihres Lebensalters.
Eine beispielsweise 44-jährige Frau kann sich so schon für weniger als 100 Euro Monatsbeitrag versichern.
Haben Sie Gesundheitsprobleme, so kann eine Aufnahme evtl. gegen Beitragszuschlag erfolgen, ggf. ist die Versicherbarkeit aber auch nicht gegeben. In letzterem Fall bleibt den Betroffenen nur die Aussicht auf den neuen Basistarif mit Annahmezwang, der allerdings nicht zu den hier genannten Beträgen zu haben ist.
HIER können Sie sich schon mal Ihre Beiträge errechnen!
ACHTUNG, die o.g. Informationen sind sorgfältig recherchiert, jedoch kann ich dafür keine Gewähr übernehmen. Es gibt fast täglich neue Informationen, die sich z.T. widersprechen. Die aktuellen Informationen finden Sie immer am Anfang der Seite. Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit habe ich mich entschlossen, die älteren Beiträge nicht zu löschen.
Frank Ulbricht
Aktualisiert (Dienstag, den 06. Juli 2010 um 09:42 Uhr)



